HRB 19614
Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Markersdorf
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Markersdorf
- Datenstand
- 2024-12-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-06 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 542 IN 1924/18 · Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1924/18
- Wirksam am
- 23.10.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 19614
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 21.12.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 397.654,31 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 39.206,65 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 542 IN 1924/18 · Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1924/18
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 19614
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 20.08.2026 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 01.03.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 05.01.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 146,473,09 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 1924/18 · Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1924/18
- Wirksam am
- 14.01.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 19614
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.02.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1924/18 · Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1924/18
- Wirksam am
- 19.12.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 19614
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
ergeht am 16.12.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 10.01.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zu dem zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Hendrik Bartels geschlossenen Vergleich vom 29.11.2022 zur Abgeltung von Haftungsansprüchen nach § 64 S 2 GmbHG a.F.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 1924/18 · Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1924/18
- Wirksam am
- 24.11.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 19614
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice
GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 20.11.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
542 IN 1924/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19614 HRB 19614: Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Markersdorf, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2019, AZ: 533 IN 1924/18, ist das Insolvenzverfahren ü…
Forderungsprüfung 542 IN 1924/18 · Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1924/18
- Wirksam am
- 01.03.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 19614
533/542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice
GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
- wurde am 01.03.2019 um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Frank Milimonka, Arndtstraße 15, 01099 Dresden, Telefon
geschäftlich: 0351 86276420 Email geschäftlich: inso@umr-legal.de Telefax: 0351
86276427
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
12.04.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
24.05.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
533 IN 1924/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19614 Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Markersdorf, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf.Geschäftsanschrift: Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zwijnenburg, Frits, LH Ve…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.