HRB 16787
PEAR Group Verwaltungs GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Steinbreite 30a, 34277 FuldabrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kassel
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 27.10.2021
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Robert Ropel
Fuldabrück
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-06 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- PEAR Group Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Kassel
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und/oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der PEAR Group KG.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 221/19 h · PEAR Group Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 221/19 h
- Wirksam am
- 02.09.2025
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16787
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 666 IN 221/19 h · PEAR Group Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 221/19 h
- Wirksam am
- 03.07.2025
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16787
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 18.06.2025 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen. Der Insolvenzverwalter hat zugunsten der Gerichtskosten auf eine Quotelung gem. § 207 InsO verzichtet.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 418,73 EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 24.06.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16787 HRB 16787: PEAR Group Verwaltungs GmbH, Kassel, Mündener Str. 31, 34123 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Steinbreite 30a, 34277 Fuldabrück.
HRB 16787 HRB 16787: PEAR Group Verwaltungs GmbH, Kassel, Mündener Str. 31, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 666 IN 221/19 h · PEAR Group Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 221/19 h
- Wirksam am
- 09.10.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16787
Straße 31, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 16787), vertr. d.: Robert Ropel,
(Geschäftsführer), ist am 08.10.2019 um 12:52 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270,
34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail:
Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.11.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.11.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (07.01.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 08.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16787 HRB 16787: PEAR Group Verwaltungs GmbH, Kassel, Mündener Str. 31, 34123 Kassel. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Ropel, Robert, Fuldabrück, *XX.XX.XXXX, mit der Befugni…
HRB 16787 HRB 16787: PEAR Group Verwaltungs GmbH, Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 4, 34117 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mündener Str. 31, 34123 Kassel.
HRB 16787 HRB 16787: PEAR Group Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 4, 34117 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesond…
HRB 16787 HRB 16787: PEAR Group Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 4, 34117 Kassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2015. Geschäftsanschrift: Frie…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.