HRB 16929
PCK Ambulante Pflege GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Wackelstein 12 B, 34266 NiestetalGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Niestetal
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 28.09.2022
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Kerstin Dedekind
Kassel
Andrzej Sobocinski
Niestetal
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-24 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Erbringung ambulanter Pflegeleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 26.03.2025
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 25.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 04.07.2024
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 03.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 16.01.2024
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 29.12.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Der Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für ihre Tätigkeit ergibt sich aus § 63 III InsO.
Während des Eröffnungsverfahrens erstreckte sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vermögen in Höhe von 94.763,26 Euro, dieses ist gem. § 11 InsVV die Berechnungsgrundlage für die Vergütung.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der regelmäßig auf 25% festgesetzt wird.
Festgesetzt wurde im vorliegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 InsO eine den Regelsatz übersteigende Vergütung, nämlich ein Bruchteil von 90,00 % der Regelvergütung des § 2 InsVV.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.
Nach § 11 III InsVV sind Art, Umfang und Schwierigkeit bei der Bemessung der Vergütung der vorläufigen Verwalterin zu berücksichtigen.
Nach § 10 InsVV sind Zu- und Abschläge nach § 3 InsVV möglich.
Ein Zuschlag gem. § 3 InsVV ist gerechtfertigt, da der vorläufige Insolvenzverwalter erhebliche Sanierungsbemühungen unternommen hat. Die in § 3 Abs. 1 unter Buchstaben a-e genannten Regelbeispiele sind nicht abschließend, sodass im Einzelfall weitere Zuschlagstatbestände in Betracht kommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat unter erheblicher Mehrbelastung Sanierungsbemühungen unternommen, die allein durch die Regelvergütung nicht angemessen vergütet werden, da sie nicht zu den Regelaufgaben der vorläufigen Verwaltung gehören.
Es wurden u.a. mehrere Verhandlungen mit Interessenten aufgenommen, dazu vorbereitende Aufgaben wie die Zusammenstellung zur Beurteilung des Betriebs notwendiger Unterlagen und die Erstellung einer Umsatzprognose ausgeführt, Vergleichsrechnungen und Verwertungsprognosen aufgestellt, sowie Verhandlungen mit den Mitarbeitern geführt und ein Vertag für eine übertragende Sanierung ausgehandelt.
Es handelt sich um Tätigkeiten, die über die mit einem entsprechenden Verfahren üblicherweise verbundenen Anforderungen deutlich hinausgehen.
Es wird vorliegend ein Zuschlag in Höhe von 35% auf die Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen und ausreichend erachtet.
Es ist ferner ein Zuschlag gem. § 3 Abs. 1 Buchtstabe b) InsVV festzusetzen, da der Verwalter das Unternehmen fortgeführt hat. Die Fortführung hat die Arbeitskraft des Insolvenzverwalters erheblich durch u.a. buchhalterische Tätigkeiten, Ertrags- und Liquiditätsplanung, das Führen von Verhandlungen und administrative Tätigkeiten in Anspruch genommen. Ein Zuschlag in Höhe von 25% auf die Regelvergütung des § 2 InsVV wird als angemessen und ausreichend erachtet.
Grundsätzlich ist der Zuschlag nur festzusetzen, wenn die Masse durch die Fortführung nicht entsprechend größer geworden ist, da der Fortführungsüberschuss die Berechnungsgrundlage und damit die Regelvergütung des Verwalters erhöht.
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabe b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08).
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt xxx EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.
b) Der Bruchteil (25%) der Regelvergütung (100%) des Insolvenzverwalters aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt xxx EUR.
c) Der Bruchteil (25%) und der Erhöhung (25%) der Regelvergütung (100%) ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt xxx EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt xxx EUR, dies ist der Betrag, den der vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund der erfolgreichen Unternehmensführung zusätzlich an Regelvergütung erhält. Bei einer Regelvergütung von xxx EUR entspricht dies 17,39 %. Um diesen Betrag ist der Zuschlag für die Unternehmensfortführung zu kürzen.
e) Da die vorläufige Insolvenzverwalterin durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt ein Zuschlag nur in Höhe von 8 % in Betracht.
Weiterhin wurde ein Zuschlag für die Behandlung der Arbeitnehmerfragen und die arbeitsrechtlichen Konditionen inklusive Insolvenzgeld gewährt.
Im Unternehmen waren 28 Arbeitnehmer tätig.
Danach ergibt sich die Gesamtquote der Regelvergütung des § 2 InsVV in Höhe von 65,00 %.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV für die Dauer von bis zu 1 Monat.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 15.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 30.12.2022
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
Donnerstag, 30.03.2023, 10:15 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Nichtweiterverfolgung etwaiger Haftungsansprüche gegen Frau Kerstin Dedekind sowie Frau Izabella Sobocisnki
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 29.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 10.06.2022
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
Dienstag, 28.06.2022, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
eine Abstimmung nach § 160 InsO durchgeführt werden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 09.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 14.04.2022
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
erfolgt bezugnehmend auf den Berichts- und Prüfungstermin am Dienstag, 28.06.2022, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel folgender Hinweis:
Bitte unbedingt beachten:
Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen
Wenn Sie derzeit unter Quarantäne stehen oder auf eine Corona-Erkrankung hindeutende Symptome aufweisen (insbesondere Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber), benachrichtigen Sie unbedingt das Gericht. Vom Gericht wird dann entschieden, wie weiter zu verfahren ist. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile.
Es wird darauf hingewiesen, dass im gesamten Gerichtsgebäude das Tragen einer Mund- und Nasenmaske des Standards medizinische Maske (OP-Maske) verpflichtend ist. Von der zuständigen Rechtspflegerin bzw. dem zuständigen Rechtspfleger können für den Termin strengere Regelungen angeordnet werden, so dass es sinnvoll ist, eine FFP2-Maske zu tragen. Im Übrigen bietet eine solche Maske für Sie und ihr Umfeld den größeren Schutz vor einer Infektion.
Der Aufenthalt ist nur im Saalbereich und im Eingangsbereich gestattet. Alle übrigen Bereiche des Amtsgerichts dürfen nur von Justizangehörigen betreten werden.
Amtsgericht Kassel, 13.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 01.04.2022
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.05.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 28.06.2022, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16929 HRB 16929: PCK Ambulante Pflege GmbH, Niestetal, Am Wackelstein 12 B, 34266 Niestetal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 48/22) vom 11.03.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestell…
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 48/22 h · PCK Ambulante Pflege GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 48/22 h
- Wirksam am
- 11.03.2022
- Registerbezug
- Kassel, HRB 16929
Amtsgericht Kassel
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16929 HRB 16929: PCK Ambulante Pflege GmbH, Niestetal, Am Wackelstein 12 B, 34266 Niestetal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2016. Geschäftsanschrift: Am Wackelstein 12 B, 342…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.