HRA 6706

PBO Bauservice GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Siedlerweg 3 a, 39124 Magdeburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Magdeburg
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
05.07.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

HDS Verwaltungs GmbH

Magdeburg

einzelvertretungsberechtigt
Rechtsnachfolger(in)

PBO Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)

Magdeburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 340 IN 194/24 (361) · PBO Bauservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 194/24 (361)
Wirksam am
27.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6706
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren PBO Bauservice GmbH & Co. KG, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, Planung, Ausführung und Vergabe von Bauleistungen im Hoch- und Ausbau ; Erwerb und Veräußerung von eigenen Immobilien (AG Stendal, HRA 6706), vertr. d.: 1. HDS Verwaltungs GmbH, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mandy Sabine Friedemann, Langensteiner Weg 27, 39116 Magdeburg, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 28.07.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 215.457,23 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 13.681,83 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 194/24 (361) - (26.05.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 194/24 (361) · PBO Bauservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 194/24 (361)
Wirksam am
15.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6706
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren PBO Bauservice GmbH & Co. KG, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, Planung, Ausführung und Vergabe von Bauleistungen im Hoch- und Ausbau ; Erwerb und Veräußerung von eigenen Immobilien (AG Stendal, HRA 6706), vertr. d.: 1. HDS Verwaltungs GmbH, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mandy Sabine Friedemann, Langensteiner Weg 27, 39116 Magdeburg, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 194/24 (361) - (12.05.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 194/24 (361) · PBO Bauservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 194/24 (361)
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6706
340 IN 194/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBO Bauservice GmbH & Co. KG, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, Planung, Ausführung und Vergabe von Bauleistungen im Hoch- und Ausbau ; Erwerb und Veräußerung von eigenen Immobilien (AG Stendal, HRA 6706), vertr. d.: 1. HDS Verwaltungs GmbH, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mandy Sabine Friedemann, Langensteiner Weg 27, 39116 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 11.05.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 194/24 (361) · PBO Bauservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 194/24 (361)
Wirksam am
02.07.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 6706
340 IN 194/24 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PBO Bauservice GmbH & Co. KG, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, Planung, Ausführung und Vergabe von Bauleistungen im Hoch- und Ausbau ; Erwerb und Veräußerung von eigenen Immobilien (AG Stendal, HRA 6706), vertr. d.: 1. HDS Verwaltungs GmbH, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mandy Sabine Friedemann, Langensteiner Weg 27, 39116 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 01.07.2024 berichtigt worden.

Statt
"Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de."
muss es richtig heißen:
"Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Dipl.-Wirtsch.jur. Lars Rühmland, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/6286260, Fax: 0391/6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de."

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Magdeburg, 02.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 194/24 (361) · PBO Bauservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 194/24 (361)
Wirksam am
01.07.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 6706
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der PBO Bauservice GmbH & Co. KG, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, Planung, Ausführung und Vergabe von Bauleistungen im Hoch- und Ausbau ; Erwerb und Veräußerung von eigenen Immobilien (AG Stendal, HRA 6706), vertr. d.: 1. HDS Verwaltungs GmbH, Siedlerweg 3a, 39124 Magdeburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Mandy Sabine Friedemann, Langensteiner Weg 27, 39116 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist am 01.07.2024 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Breiter Weg 265, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.08.2024 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 01.07.2024 - (340 IN 194/24 (361))

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 6706 HRA 6706: PBO Bauservice GmbH & Co. KG, Magdeburg, Siedlerweg 3 a, 39124 Magdeburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Ausführung und Vergabe von Bauleistungen im Hoch- und Ausbau und der damit ve…
HRA 6706: PBO Bauservice GmbH & Co. KG, Magdeburg, Siedlerweg 3 a, 39124 Magdeburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Ausführung und Vergabe von Bauleistungen im Hoch- und Ausbau und der damit verbundenen Arbeiten, sowie der Erwerb und die Veräußerung von eigenen Immobilien. Die Gesellschaft ist weiterführend zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen, auch wenn diese einen anderen Unternehmensgegenstand haben. Die Gesellschaft kann Unternehmen erwerben oder veräußern, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge mit Ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie ist berechtigt, Ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen auszugliedern. Ein weiterer Gesellschaftszweck ist die Übernahme der Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Siedlerweg 3 a, 39124 Magdeburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HDS Verwaltungs GmbH, Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 29357), einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.