HRA 571369
Paul Stephan GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stuttgart
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Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Datenstand
- 2024-05-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Stephan Bauunternehmung GmbH & KG Gaildorf
- Paul Stephan GmbH & Co. KG Gaildorf
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6 IN 729/18 · Paul Stephan GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 6 IN 729/18
- Wirksam am
- 21.09.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 571369
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul Stephan GmbH & Co. KG, Sommestr. 20, 70374 Stuttgart, vertreten durch die
Komplementärin Paul Stephan Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Dr. Friedrich Danner und Dr. Wolf Danner
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 571369
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRP Renaud und Partner mbB, Königstraße 28, 70173 Stuttgart, Gz.:
wi-md 1223/18
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 - 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 571369 HRA 571369: Paul Stephan GmbH & Co. KG, Stuttgart, Sommestr.20, 70374 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.10.2018 (6 IN 729/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenz…
Forderungsprüfung 6 IN 729/18 · Paul Stephan GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 6 IN 729/18
- Wirksam am
- 18.10.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 571369
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Paul Stephan GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Paul Stephan
Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Friedrich
Danner und Dr. Wolf Danner, Sommestr. 20, 70374 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 571369
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BRP Renaud und Partner mbB, Königstraße 28, 70173 Stuttgart, Gz.:
wi-md 1223/18
1. Das am 09.10.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung am 18.10.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas
Gänsheidestraße 43, 70184 Stuttgart
Telefon: 0711 70707580
Telefax: 0711 70707588
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.11.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
07.01.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 07.01.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
07.12.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 18.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 571369 Paul Stephan GmbH & Co. KG, Stuttgart, Sommestr.20, 70374 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse d…
HRA 571369 Paul Stephan GmbH & Co. KG, Gaildorf, Gartenstr. 40-44, 74405 Gaildorf. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Geschäftsanschrift: Sommestr.20, 70374 Stuttgart.
HRA 571369 Paul Stephan GmbH & Co. KG, Gaildorf, Gartenstr. 40-44, 74405 Gaildorf. Prokura erloschen: Vahrenhorst, Jörg, Obersontheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 571369 Paul Stephan GmbH & Co. KG, Gaildorf, Gartenstr. 40-44, 74405 Gaildorf.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Vahrenhorst, Jörg, Obersontheim, *…
HRA 571369 Paul Stephan GmbH & Co. KG, Gaildorf, Gartenstr. 40-44, 74405 Gaildorf.Geschäftsanschrift: Gartenstr. 40-44, 74405 Gaildorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem a…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.