HRA 20027

Paul Anheuser OHG

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Kreuznach
Rechtsform
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Letzte Eintragung
02.08.2023
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Paul Christian Anheuser

Bad Kreuznach

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Rudolf Karl Ludwig Anheuser

Bad Kreuznach

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch die Liquidatoren vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
13.06.2023
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
3 IN 99/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Anheuser OHG, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 20027), vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Stromberger Straße 17, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rudolf Karl Ludwig Anheuser, Stromberger Straße 17, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), ist gemäß § 212 InsO eingestellt worden, nachdem der Eröffnungsgrund weggefallen ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 12.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
20.04.2023
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
3 IN 99/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Anheuser OHG, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 20027), vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Stromberger Straße 17, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rudolf Karl Ludwig Anheuser, Stromberger Straße 17, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), ist beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Der Antrag ist zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 19.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
01.03.2023
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
3 IN 99/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Anheuser OHG, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 20027), vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Stromberger Straße 17, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rudolf Karl Ludwig Anheuser, Stromberger Straße 17, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird festgesetzt auf:

XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 2 InsVV
XXX Euro Erhöhung nach § 3 InsVV
XXX Euro Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Ziff. 1 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

I. Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 351.908,39 Euro berücksichtigt.

Die Berechnungsgrundlage wurde wie folgt ermittelt:

Gesamteinnahmen gem. Schlussrechnung
753.167,04
Euro
- Absonderung/ Aussonderung
105.178,17
Euro
- Feststellungskosten
4.177,76
Euro
- Einnahmen des vorl. Verfahrens
226.995,85
Euro
- Ausgaben nach Insolvenzeröffnung, die im vorläufigen
Verfahren begründet wurden (nachlfd. Verb.)
55.008,34
Euro
- Einnahmen aus Betriebsfortführung
176.384,03
Euro
+ Überschuss aus Betriebsfortführung

Euro
- Massefremde Einnahmen
1.658,80
Euro
+ Guthaben zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung
150.382,20
Euro
+ zu erwartende Steuerrückerstattung
17.762,10
Euro

Summe:
351.908,39
Euro

Bzgl. den ermittelten Zahlen wird auf die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin vom 05.10.2021 und das Sachverständigengutachten des Sachverständigeninstitut Dr. Eisner vom 08.04.2022, Seite 19 Bezug genommen.
Sofern eine Mehrvergütung für Absonderungsrechte beantragt wird, sind die Feststellungskosten nicht Teil der "kleinen" Berechnungsgrundlage.
(BGH, Beschl v 10.10.2013, IX ZB 169/11). Insoweit waren die Feststellungskosten in Höhe von 4.177,76 Euro von der Berechnungsgrundlage abzuziehen.

II. Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden mit einem Zuschlag von insgesamt 55 % auf die Regelvergütung berücksichtigt.

Berücksichtigt bei der Festsetzung wurden folgende Zuschläge:
a) Betriebsfortführung 60 %
b) Übertragende Sanierung 15%
An Abschlägen waren zu berücksichtigen:
a) In diesem Verfahren war bereits ein vorläufiger Verwalter tätig, der separat mit einem Zuschlag von 60% vergütet wurde, § 3 Abs. 2 Ziff. a InsVV.
Abschlag 15%
b) Personalsachbearbeitungen, Beratungsleistungen für die Betriebsfortführung sowie Unterstützungstätigkeit bei der Buchhaltung wurden an Externe Dritte delegiert, (Sachverständigengutachten Dr. Eisner vom 08.04.2022, Seite 12ff).
Abschlag 5%

III. Die Zusatzvergütung für die Verwertung von Absonderungsrechten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV) wurde mit 2.088,88 Euro berücksichtigt.
Berücksichtigungsfähig sind hier die Hälfte der zur Masse geflossenen Feststellungskosten in Höhe von 4.177,76 Euro (Konto 4062 01 und 4063 30 gem. Schlussrechnung)
Zuschläge auf die Mehrvergütung sind nicht zu berücksichtigen. Gem. der BGH Rechtsprechung ist die Mehrvergütung nach wie vor Teil der Regelvergütung und insoweit zuschlagsfähig. Allerdings ist der Deckelungsbetrag von 50% der Feststellungskosten der absolute Höchstbetrag und darf durch Zuschläge nicht weiter erhöht werden. Bei der zur Ermittlung der Höhe der Mehrvergütung gebotenen Vergleichs-berechnung ist jeweils darauf abzustellen, wie hoch die Vergütung unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen konkret wäre. Der auf höchstens 50 % der Feststellungskosten begrenzte Differenzbetrag bildet abschließend die dem Insolvenzverwalter zu gewährende Mehrvergütung (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - IX ZB 85/19).

IV. Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 28.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
27.12.2022
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
3 IN 99/19.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Anheuser OHG, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 20027), vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rudolf Karl Ludwig Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:

XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

XXX Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 85 % (= 25% Regelsatz + 60% Zuschlag) berücksichtigt. Die Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 385.727,84 Euro berechnet. Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden mit insgesamt 60% in den Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV miteinberechnet.
Ergibt das konkrete Verfahren Besonderheiten in seiner Tätigkeit, die vom Normalverfahren erheblich abweichen, so ist eine Anpassung gem. §§10, 3 InsVV vorzunehmen.
Vorliegend wurden folgende Zuschläge beantragt:
a) Betriebsfortführung +60%
b) Zusammenarbeit mit den Beteiligten +20%
Summe: +80%

Die Zuschläge sind wie folgt zu berichtigen:
Die beiden Zuschlagstatbestände greifen ineinander und führen zu Überschneidungen bzgl. der geltend gemachten erschwerten Tätigkeiten. Die Betriebsfortführung setzte zwangsläufig auch die Zusammenarbeit mit den Beteiligten voraus.
Bei der Festsetzung wird ein Abschlag von 20% berücksichtigt.
In der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein Zuschlag von 60%. Die festgesetzte Vergütung wird für das vorliegende Verfahren als entsprechend und angemessen angesehen.
Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von 250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde beachtet.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 23.12.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
05.03.2021
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
3 IN 99/19 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul Anheuser OHG,
Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 20027), vertr.
d.: 1. Paul Christian Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach,
(persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rudolf Karl Ludwig
Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender
Gesellschafter),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das
schriftliche Verfahren angeordnet.

Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 02.06.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden
Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung
kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu
Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es
für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach ankommt. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
06.05.2020
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
Aktenzeichen: 3 IN 99/19: Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Paul Anheuser OHG,

Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA 20027),

vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach,
(persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rudolf Karl Ludwig
Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender
Gesellschafter):

Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Dienstag, 26.05.2020, 14:15 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

· die Entscheidung zur Fortführung bzw. Einstellung/ Schließung des
Betriebs,

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); und zwar:

- die Veräußerung des Betriebes im Rahmen eines Asset Deals (übertragende
Sanierung)

- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Weiterhin dient der Termin der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 05.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 20027 HRA 20027: Paul Anheuser OHG, Bad Kreuznach, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 20027: Paul Anheuser OHG, Bad Kreuznach, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
02.12.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
Geschäfts-Nr.: 3 IN 99/19

Am 01.12.2019 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen der Paul Anheuser OHG, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad
Kreuznach, HRA 20027), vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Hofgartenstraße
4, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1.
Rudolf Karl Ludwig Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach,
(persönlich haftender Gesellschafter),

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Koll.-, -Fachanwältin für
Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/
20278902-0, Fax: 0671/20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:

28.01.2020.

b)Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an die Insolvenzverwalterin
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:

1. am Dienstag, 18.02.2020, 14:15 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur
Beschlußfassung über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

2. am Dienstag, 18.02.2020, 14:15 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach,
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in
der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem
Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden
Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, den 02.12.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
14.10.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
3 IN 99/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paul
Anheuser OHG, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA
20027),vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad
Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d. : 1.1. Rudolf Karl
Ludwig Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender
Gesellschafter), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am
04.09.2019 um 09:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Bad Kreuznach einsehbar.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 14.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 99/19 · Paul Anheuser OHG · Insolvenzgericht Bad Kreuznach
Insolvenzgericht
Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 99/19
Wirksam am
04.09.2019
Registerbezug
Bad Kreuznach, HRA 20027
3 IN 99/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Paul
Anheuser OHG, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRA
20027), vertr. d.: 1. Paul Christian Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad
Kreuznach, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Rudolf Karl
Ludwig Anheuser, Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftender
Gesellschafter), ist am 04.09.2019 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie
Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Koll.-, -Fachanwältin für Insolvenzrecht-, Dr.
Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, Fax: 0671/
20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach
-Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 20027 Paul Anheuser OHG, Bad Kreuznach (Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, Der Anbau sowie die Herstellung von Wein und die Vermarktung sowie der Handel mit Wein und weinhaltigen Produkten.). Offene Handelsge…
Paul Anheuser OHG, Bad Kreuznach (Hofgartenstraße 4, 55545 Bad Kreuznach, Der Anbau sowie die Herstellung von Wein und die Vermarktung sowie der Handel mit Wein und weinhaltigen Produkten.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Anheuser, Paul Christian, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX; Anheuser, Rudolf Karl Ludwig, Bad Kreuznach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.