HRB 24675
Pastavino GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Salinstr. 1, 83022 RosenheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rosenheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 20.05.2019
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Roland Schlotter
Deggendorf
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
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shoe company CONCEPT e.K.
HRA 13120 · Amtsgericht Traunstein
Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Führung eines Restaurants in Rosenheim, einschließlich eines Ladenlokals (Verkauf von Spirituosen und Feinkost)
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 605 IN 31/19 · Pastavino GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 31/19
- Wirksam am
- 25.09.2026
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pastavino GmbH, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schlotter Roland
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24675
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 24.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 605 IN 31/19 · Pastavino GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 31/19
- Wirksam am
- 18.08.2020
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pastavino GmbH, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Schlotter Roland, geboren am XX.XX.XXXX, Oberer Stadtplatz 3,
94469 Deggendorf, Gz.: 19/19 RS/bk
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 24675
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu dem vor dem Landgericht München I, Az.: 33 O 4414/20, mit der
Beklagten Fr. Gertrud Heck zu schließenden Vegleiches mit folgendem Inhalt: Fr.
Heck zahlt zur Abgeltung der streitgegenständlichen Ansprüche der
Insolvenzmasse gegen sie insgesamt einen Betrag i.H.v. 3.000,00 €. Die Kosten
des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2020 Einwendungen
gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 17.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 605 IN 31/19 · Pastavino GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 31/19
- Wirksam am
- 29.04.2020
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pastavino GmbH, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Schlotter Roland, geboren am XX.XX.XXXX, Oberer Stadtplatz 3,
94469 Deggendorf, Gz.: 19/19 RS/bk
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 24675
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum abzuschließenden Vergleich in dem Zivilrechtsstreit vor dem
Landgericht Deggendorf (Az. 32 O 228/20) mit folgendem Inhalt:
"Der Beklagte Roland Schlotter zahlt, zur Abgeltung der Ansprüche der
Insolvenzmasse gegen ihn, an diese insgesamt einen Betrag in Höhe von 25.000 €
und zwar in Raten von 15.000 € sofort, den Restbetrag in monatlichen Raten zu
je 500 €"
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.05.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 28.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 605 IN 31/19 · Pastavino GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
- Insolvenzgericht
- Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 31/19
- Wirksam am
- 16.05.2019
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24675
In dem Verfahren über den Antrag d.
Pastavino GmbH, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Schlotter Roland, geboren am XX.XX.XXXX, Oberer Stadtplatz 3,
94469 Deggendorf, Gz.: 19/19 RS/bk
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 24675
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Führung eines Restaurants
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.05.2019 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dejan Markovic
Rathausstraße 15, 83022 Rosenheim
Telefon: +49(8031)79640-60
Telefax: +49(8031)79640-59
Email: mail@ra-spliedt.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 28.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.08.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 28.06.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.01.2019 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 15.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24675 HRB 24675: Pastavino GmbH, Rosenheim, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Balzer, Danny, Großkarolinenfeld, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schlotter, Roland, Deggendorf, *X…
HRB 24675 HRB 24675: Pastavino GmbH, Rosenheim, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2015. Geschäftsanschrift: Salinstr. 1, 83022 Rosenheim. Gegenstand de…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.