HRA 6505

Paßreiter Logistik GmbH & Co.KG

Amtsgericht Straubing · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leiblfing

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Registerdaten

Sitz
Leiblfing
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 114/19 · Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Straubing
Insolvenzgericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 114/19
Wirksam am
03.01.2020
Registerbezug
Straubing, HRA 6505
Amtsgericht Straubing
IN 114/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing, vertreten
durch die Komplementärin Paßreiter Verwaltungs GmbH, Haidersberg 9, 94339
Leiblfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Paßreiter Christoph,
geboren am XX.XX.XXXX, GF d. Paßreiter Verwaltungs GmbH, Am Sersberg 7, 94333
Geiselhöring
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRA 6505
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 20.01.2020, 10:00
Uhr, 2. OG, Kolbstr. 11, Straubing, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

1. Verkauf des Geschäftsbereichs "Logistik" einschließlich der diesem Bereich
zuzuordnenden Betriebs- und Geschäftsausstattung der Insolvenzschuldnerin an
die Firma Max Gründl gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.

2. Verkauf der immateriellen Werte der Insolvenzschuldnerin mit dem
"Betriebsteil Spedition" (ohne Selbsteintritt) an die Kreuzer internationale
Transporte gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 02.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 114/19 · Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Straubing
Insolvenzgericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 114/19
Wirksam am
04.11.2019
Registerbezug
Straubing, HRA 6505
IN 114/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing, vertreten
durch die Komplementärin Paßreiter Verwaltungs GmbH, Haidersberg 9, 94339
Leiblfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Paßreiter Christoph,
geboren am XX.XX.XXXX, GF d. Paßreiter Verwaltungs GmbH, Am Sersberg 7, 94333
Geiselhöring
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRA 6505
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 31.10.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 04.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6505 HRA 6505: Paßreiter Logistik GmbH & Co.KG, Leiblfing, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Straubing vom 30.10.2019 (Az. IN 114/19) das Inso…
HRA 6505: Paßreiter Logistik GmbH & Co.KG, Leiblfing, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Straubing vom 30.10.2019 (Az. IN 114/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 114/19 · Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Straubing
Insolvenzgericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 114/19
Wirksam am
30.10.2019
Registerbezug
Straubing, HRA 6505
IN 114/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing, vertreten
durch die Komplementärin Paßreiter Verwaltungs GmbH, Haidersberg 9, 94339
Leiblfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Paßreiter Christoph,
geboren am XX.XX.XXXX, GF d. Paßreiter Verwaltungs GmbH, Am Sersberg 7, 94333
Geiselhöring
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRA 6505
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Speditions- und Logistikdienstleistungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.10.2019 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg
Telefon: +49(941)2807370
Telefax: +49(941)2807379
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 20.01.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 229/II, 2. OG, Kolbstr. 11, Amtsgericht Straubing

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 20.01.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 229/II, 2. OG, Kolbstr. 11, Amtsgericht Straubing

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.08.2019 beim Insolvenzgericht Straubing eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 30.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 114/19 · Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Straubing
Insolvenzgericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 114/19
Wirksam am
03.09.2019
Registerbezug
Straubing, HRA 6505
IN 114/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Paßreiter Logistik GmbH & Co. KG, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing, vertreten
durch die Komplementärin Paßreiter Verwaltungs GmbH, Haidersberg 9, 94339
Leiblfing, diese vertreten durch den Geschäftsführer Paßreiter Christoph,
geboren am XX.XX.XXXX, GF d. Paßreiter Verwaltungs GmbH, Am Sersberg 7, 94333
Geiselhöring
Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRA 6505
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 03.09.2019 um 10: 00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Galgenbergstraße 2, 93053 Regensburg, Telefon: +49(941)2807370,
Telefax: +49(941)2807379.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 03.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 6505 Paßreiter Logistik GmbH & Co.KG, Leiblfing, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing. (Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spedition- und Logistikunter-nehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrif…
Paßreiter Logistik GmbH & Co.KG, Leiblfing, Haidersberg 9, 94339 Leiblfing. (Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spedition- und Logistikunter-nehmens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Haidersberg 9, 94339 Leiblfing. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Paßreiter Verwaltungs GmbH, Leiblfing (Amtsgericht Straubing HRB 11805), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.