HRB 149025

Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36p IN 2115/19 · Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 2115/19
Wirksam am
13.02.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 149025
36p IN 2115/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Kurt Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 149025
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 15.08.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Es wurden Absonderungsrechte in Höhe der vorstehend genannten Berechnungsmasse gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV aufgrund erheblicher Befassung in die Berechnungsgrundlage einbezogen.
Die Festsetzungsgründe der Vergütung sowie der Auslagen ergeben sich aus dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.08.2019, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird.
Das Gericht schließt sich den Erwägungen und Darlegungen bzw. Berechnungen des Insolvenzverwalters nach eigener Sachprüfung vollumfänglich an.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für Auslagen gem. § 8 Abs. 3 InsVV in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36p IN 2115/19 · Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 2115/19
Wirksam am
09.01.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 149025
36p IN 2115/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Kurt Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 149025
- Schuldnerin -

macht die vorläufige Insolvenzverwalterin mit Vergütungsantrag vom 15.08.2019 für die vorläufige Insolvenzverwaltung geltend:

die Regelvergütung gem. §§ 2,11 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von
10.705.431,53 €, zzgl. Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %. Ferner werden Absonderungsrechte in Höhe der vorstehend genannten Berechnungsmasse gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV aufgrund erheblicher Befassung in die Berechnungsgrundlage einbezogen.

Es werden keine Zuschläge geltend gemacht

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36p IN 2115/19 · Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36p IN 2115/19
Wirksam am
09.12.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 149025
36p IN 2115/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Roland Kurt Türk
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 149025
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 05.12.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 149025 B HRB 149025 B: Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, c/o Roland Türk, Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Roland Türk, Wielandstraße 5 A, 10625 …
HRB 149025 B: Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, c/o Roland Türk, Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Roland Türk, Wielandstraße 5 A, 10625 Berlin
Veränderungen
HRB 149025 B HRB 149025 B: Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, c/o Roland Türk, Brandenburgische Straße 27, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Roland Türk, Brandenburgische…
HRB 149025 B: Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, c/o Roland Türk, Brandenburgische Straße 27, 10707 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Roland Türk, Brandenburgische Straße 27, 10707 Berlin
Veränderungen
HRB 149025 B Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, Lindenstraße 20-25, 10969 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. de Forestier, Andreas; Geschäftsführer:; 2. Türk, Roland Kurt, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, Lindenstraße 20-25, 10969 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. de Forestier, Andreas; Geschäftsführer:; 2. Türk, Roland Kurt, *XX.XX.XXXX, Berlin.
Neueintragungen
HRB 149025 B Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, Lindenstraße 20-25, 10969 Berlin. Firma: Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Lindenstraß…
Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH, Berlin, Lindenstraße 20-25, 10969 Berlin. Firma: Pariser Platz 3 Grundbesitz Gesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Lindenstraße 20-25, 10969 Berlin Gegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere des Grundstücks Pariser Platz 3 sowie die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an der Pariser Platz 3 Grundbesitzgesellschaft mbH & Co. Verwaltungs KG. Weiterhin ist das Unternehmen befugt, a) den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen; b) Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten, durchzuführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Erwerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden, bzw. als Baubetreuer in fremdem Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 DM Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Dr. de Forestier, Andreas, *XX.XX.XXXX, München Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.11.1971 zuletzt geändert am 26.09.2003 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.02.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 57988) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Sitz)..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.