HRB 10100
Parfumerie Verly GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Offenbach am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Offenbach am Main
- Datenstand
- 2024-12-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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- Parfumerie Verly GmbH Berlin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 31.10.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10100),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),
ist der Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 30.10.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 25.03.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
In dem Insolvenzverfahren Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10100), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), ist der Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.03.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 27.12.2022
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
In dem Insolvenzverfahren Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10100), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),ist der Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.12.2022.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 07.01.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10100), vertr. d.: 1. Dr.
Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
bestimmt auf:
Freitag, 12.02.2021, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main,
Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
1.)
Zustimmung zur Erklärung der Erledigung des Anspruchs gegen die Savonex
Immobilien GmbH & Co. KG in Höhe von 2.419.652,04 Euro wegen Freiwerden von
Sicherheiten durch Darlehensrückführungen der Parfumerie Verly GmbH gegenüber
der Commerzbank AG innerhalb von einem Jahr vor Insolvenzantrag nach §§ 135
Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von
750.000,00 Euro;
2.)
Zustimmung zur Erklärung der Erledigung des Anspruchs gegen die Savonex
Immobilien GmbH & Co. KG in Höhe von 409.481,25 Euro wegen Rückführung von
Gesellschafterdarlehen im Ein-Jahres-Zeitraum nach §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 143
Abs. 1 InsO gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 200.000,00 Euro;
3.) Zustimmung zur Erklärung der Erledigung des Anspruchs gegen die
EMKA-Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 99.051,14 Euro wegen
Rückführung von Gesellschafterdarlehen im Ein-Jahres-Zeitraum nach §§ 135 Abs.
1 Nr. 2, 143 Abs. 1 InsO gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von
74.188,36 Euro;
4.) Zustimmung zur Erklärung der Erledigung des Anspruchs gegen die
EMKA-Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG auf Rückgewähr einer am 19.09.2018
erhaltenen Zahlung der Schuldnerin in Höhe von 19.736,81 Euro aus §§ 133, 143
Abs. 1 InsO gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 14.802,61 Euro;
5.) Zustimmung zur Erklärung der Erledigung der Ansprüche gegen die
Geschäftsführer, Herrn Dr. Wolfgang Kappus und Frau Patricia Kappus-Becker, auf
Erstattung verbotener Zahlungen in Höhe von insgesamt 595.448,61 Euro nach § 64
S. 3 GmbHG gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 148.862,15 Euro.
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, in der
besonderen Gläubigerversammlung zu erscheinen, werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
bzw. einen gültigen Rechtsanwaltsausweis,
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter eines Gläubigers
zudem
eine ausreichende Vollmacht im Original
im Termin vorzulegen.
Hinsichtlich einer möglichen Vertretung im Termin wird auf § 79 ZPO
hingewiesen, welcher nach § 4 InsO auch in Insolvenzverfahren gilt.
Die Gläubiger, welche an der Versammlung teilnehmen möchten, werden
eindringlich gebeten, sich zeitnah bei dem Insolvenzgericht anzumelden. Dies
gilt umso mehr aufgrund der aktuellen Verbreitung des Coronavirus und der sich
hieraus ergebenden besonderen Verantwortung eines jeden einzelnen.
Offenbach am Main, 06.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 14.02.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
In dem Insolvenzverfahren Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073
Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10100), vertr. d.: 1. Dr.
Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin), wurde im Berichts- und Prüfungstermin am
15.02.2019 folgender Beschluß verkündet:
Die Forderungsprüfung wird im schriftlichen Verfahren fortgesetzt.
Der Prüfungstermin wird zur Fortsetzung der Forderungsprüfung im schriftlichen
Verfahren vertagt auf Mittwoch, den 22.05.2019
(Amtsgericht Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach/M.).
Bezüglich der noch ungeprüften Forderungen können Einwendungen (insbesondere
Widersprüche gegen Forderungen) noch erhoben werden bis einschließlich Montag,
den 20.05.2019.
Im Rahmen des vertagten Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren erging am
05.08.2019 folgender Beschluß:
Termin zur Fortsetzung der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren
(Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren) wird vertagt auf Montag, den
04.11.2019
(Amtsgericht Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach/M.).
Dieser Stichtag entspricht dem vertagten Prüfungstermin im schriftlichen
Verfahren.
Bis zu diesem Stichtag müssen etwaige Widersprüche, mit denen Forderungen
bestritten werden, sowie etwaige Anträge bzw. Eingaben bei Gericht eingehen.
Das Gericht fordert den Insolvenzverwalter und die Sonderinsolvenzverwalterin
auf, die prüffähigen Tabellenblätter sowie etwa noch fehlende Anmeldeunterlagen
spätestens bis einschließlich
14.10.2019
bei Gericht einzureichen.
Ebenfalls im Rahmen des vertagten Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren
erging am 23.10.2019 folgender Beschluß:
In pp. wird der vertagte und in das schriftliche Verfahren übergeleitete Termin
zur Fortsetzung der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren
(Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren), welcher zuletzt vertagt worden war
auf Montag, den 04.11.2019
(Amtsgericht Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach/M.),
verlegt auf
Montag, den 03.02.2020
(Amtsgericht Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach/M.).
Dieser Stichtag entspricht dem vertagten Prüfungstermin im schriftlichen
Verfahren.
Bis zu diesem Stichtag müssen etwaige Widersprüche, mit denen Forderungen
bestritten werden, sowie etwaige Anträge bzw. Eingaben bei Gericht eingehen.
Das Gericht fordert den Insolvenzverwalter auf, die prüffähigen Tabellenblätter
sowie etwa noch fehlende Anmeldeunterlagen spätestens bis einschließlich
05.12.2019
bei Gericht einzureichen.
Die prüffähigen Tabellenblätter sollen der Sonderinsolvenzverwalterin sodann
umgehend zur weiteren Prüfung übersandt werden.
Das Gericht fordert die Sonderinsolvenzverwalterin auf, spätestens bis zum
20.01.2020
eine Bestätigung bzw. etwaige Korrekturen der Prüfungsergebnisse zu übersenden.
Ebenfalls im Rahmen des vertagten und verlegten Prüfungstermins im
schriftlichen Verfahren erging am 13.02.2020 folgender Beschluß:
Der vertagte und in das schriftliche Verfahren übergeleitete Termin zur
Fortsetzung der Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren (Prüfungstermin im
schriftlichen Verfahren), welcher zuletzt verlegt worden war auf Montag, den
03.02.2020
(Amtsgericht Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach/M.),
wird vertagt auf
Montag, den 20.04.2020
(Amtsgericht Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach/M.).
Dieser Stichtag entspricht dem vertagten Prüfungstermin im schriftlichen
Verfahren.
Bis zu diesem Stichtag müssen etwaige Widersprüche, mit denen Forderungen
bestritten werden, sowie etwaige Anträge bzw. Eingaben bei Gericht eingehen.
Die prüffähigen Tabellenblätter sollen der Sonderinsolvenzverwalterin sodann
umgehend zur weiteren Prüfung übersandt werden.
Das Gericht fordert die Sonderinsolvenzverwalterin auf, spätestens bis zum
20.04.2020
eine Bestätigung dahingehend vorzulegen, daß die Prüfungsergebnisse auf den
prüffähigen Tabellenblättern zu den Nummern 9 - 158, welche dieser bereits
übermittelt wurden, korrekt sind, und zwar insbesondere auch betreffend die
Tabellennummern 157 und 158.
Die vollständigen Beschlüsse können auf der hiesigen Geschäftsstelle zu den
üblichen Sprechzeiten (Mo. - Fr. 9-12 Uhr) von den Beteiligten des Verfahrens
eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 23.10.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 10100), vertr. d.: 1. Dr.
Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin), ist Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf Dienstag, 10.12.2019, 10:00
Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18
(Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main.
Tagesordnung:
-Zustimmung zur Stilllegung des schuldnerischen Unternehmens zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Offenbach am Main, 23.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 12.04.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
(bitte stets angeben)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 10100),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen,
(Geschäftsführerin)
wird zur Prüfung der durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko
Insolvenzverwaltung, Wiener Straße 120, 60599 Frankfurt am Main in seiner
Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der
-Kappus Seifen GmbH Riesa & Co. in Riesa,
-M. Kappus GmbH & Co. KG in Offenbach am Main,
-Kappus-Seifen GmbH in Offenbach am Main,
-Hirtler Seifen GmbH in Heitersheim,
-Kappus Dreiring Seifen GmbH in Offenbach am Main,
-Dreiring-Werk GmbH & Co. KG in Krefeld
in dem obigen Verfahren (Parfumerie Verly GmbH) zu den Tabellennummern 9 bis
158 angemeldeten Forderungen sowie eventueller weiterer Forderungen, die
künftig durch den genannten Rechtsanwalt in seiner oben genannten Eigenschaft
in dem obigen Verfahren (Parfumerie Verly GmbH) angemeldet werden,
Frau Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax:
069-6897476-20 als Sonderinsolvenzverwalterin bestellt.
Gründe:
Herr Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko aus Frankfurt am Main wurde zum
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin bestellt, zugleich jedoch
auch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der folgenden Gesellschaften:
-Kappus Seifen GmbH Riesa & Co. in Riesa,
-M. Kappus GmbH & Co. KG in Offenbach am Main,
-Kappus-Seifen GmbH in Offenbach am Main,
-Hirtler Seifen GmbH in Heitersheim,
-Kappus Dreiring Seifen GmbH in Offenbach am Main,
-Dreiring-Werk GmbH & Co. KG in Krefeld.
Zu den oben genannten Tabellennummern hat der Insolvenzverwalter bereits in
seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Kappus Seifen
GmbH Riesa & Co. in Riesa sowie der M. Kappus GmbH & Co. KG in Offenbach am
Main Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Eventuell werden auch künftig
aufgrund von Ansprüchen der oben genannten Gesellschaften gegen die hiesige
Schuldnerin Forderungen durch den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle
angemeldet. Würde er diese Forderungen zugleich in seiner Eigenschaft als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Parfumerie Verly GmbH prüfen, wäre
eine Interessenkollision festzustellen, da er in diesem Fall eine Prüfung in
eigener Sache vornehmen würde. Vor diesem Hintergrund war eine
Sonderinsolvenzverwalterin mit dem oben bezeichneten Aufgabenkreis zu
bestellen, um eine unbefangene Forderungsprüfung zu gewährleisten.
Frau Rechtsanwältin Petra Heidenfelder aus Frankfurt am Main ist bereits
langjährig als Insolvenzverwalterin auch in beim hiesigen Insolvenzgericht
eröffneten Verfahren tätig und nach Überzeugung des Gerichts zur Ausübung des
Amtes als Sonderinsolvenzverwalterin geeignet. Sie hat im übrigen ihre
Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10100 HRB 10100: Parfumerie Verly GmbH, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführerin: Lackenbauer, Silvia Elfriede, Maintal, *XX.XX.XXXX.
HRB 10100 HRB 10100: Parfumerie Verly GmbH, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 13.12.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
der Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 10100), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus,
Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge
Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), 3.
Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter
ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener
Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561
491746817, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 25.01.2019,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 15.02.2019, 09:00 Uhr, Saal 103 (Kaiserstraße 16 - Altbau),
Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065
Offenbach am Main eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur
Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Abs. 2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen
beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichts-
und Prüfungstermin am 15.02.2019 zu erscheinen, werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
bzw. einen gültigen Rechtsanwaltsausweis,
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter eines Gläubigers
zudem
eine ausreichende Vollmacht im Original
im Termin vorzulegen.
Im übrigen wird auf das gesonderte Anschreiben des Insolvenzverwalters
verwiesen. Gläubiger bzw. Bevollmächtigte von Gläubigern werden darum gebeten,
die Absicht ihres Erscheinens zum Termin rechtzeitig beim Insolvenzverwalter
anzuzeigen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 11.12.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
(bitte stets angeben)
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 10100),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen,
(Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,
wird heute um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße
120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817,
E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 28.11.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 10100),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen,
(Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,
wird der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 21, 22 InsO ermächtigt
Verbindlichkeiten in Höhe von höchstens 345.000 Euro zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu begründen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 8/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IE 8/18
- Wirksam am
- 05.11.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA
588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100),
Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker,
J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), 1.3. Silvia
Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin), ist
am 05.11.2018 die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Antragstellerin
aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko,
Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.:
+49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10100 HRB 10100: Parfumerie Verly GmbH, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführerin: Lackenbauer, Silvia Elfriede, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberec…
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 389/18 · Parfumerie Verly GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 389/18
- Wirksam am
- 27.09.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 10100
- Insolvenzgericht -
8 IN 389/18
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Parfumerie Verly GmbH, Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 10100),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, Johann-Sebastian-Bach-Str. 17, 63179
Obertshausen, (Geschäftsführerin),
3. Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am
Main,
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT AG, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,
hat die Antragstellerin einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung
gestellt.
Gemäß § 270a InsO wird die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet:
Es handelt sich um ein Gruppenfolgeverfahren gemäß § 3c InsO (Beschluss des
Amtsgerichts Offenbach am Main vom 26.9.2018, 8IN 385/18).
1. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Römermann Insolvenzverwalter
Rechtsanw.Ges. mbH, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/959 291 918, Fax: 069/900 196 63, E-Mail:
iv-frankfurt@roemermann.com.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
3. Zusätzlich wird der Sachwalter beauftragt, als Sachverständiger zu
prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen zur Deckung der Kosten
des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung
des Unternehmens der Antragstellerin bestehen (§ 22 Abs. 1 Ziffer 3.
2. HS InsO) sowie ob die von der Antragstellerin angestrebte Sanierung Aussicht
auf Erfolg hat.
4. Der Sachwalter soll gemäß §§ 270a Abs. 1 S. 2, 274 InsO die
wirtschaftliche Lage der Antragstellerin prüfen und die Geschäftsführung sowie
die Ausgaben für die Lebensführung überwachen;
der Sachwalter ist berechtigt, die Geschäfträume der Antragstellerin zu
betreten; die Antragstellerin hat dem Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten (§§ 274 Abs. 2, 22 Abs. 3 InsO).
5. Stellt der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die
Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so
hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen. Die Antragstellerin
oder der Sachwalter haben dem Insolvenzgericht den Eintritt der
Zahlungsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen.
6. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören,
soll die Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters
eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb
gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht.
Der vorläufige Sachwalter kann von der Antragstellerin verlangen, dass alle
eingehenden Gelder nur vom vorläufigen Sachwalter entgegengenommenund Zahlungen
nur vom vorläufigen Sachwalter gleistet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10100 HRB 10100: Parfumerie Verly GmbH, Offenbach am Main, Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.