HRB 51383

PARAGON Systemhaus GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 37/21 · PARAGON Systemhaus GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 37/21
Wirksam am
21.12.2022
Registerbezug
Köln, HRB 51383
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51383 eingetragenen PARAGON Systemhaus GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Michael Kraus, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 37/21
Amtsgericht Köln, 20.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 37/21 · PARAGON Systemhaus GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 37/21
Wirksam am
30.06.2022
Registerbezug
Köln, HRB 51383
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51383 eingetragenen PARAGON Systemhaus GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Michael Kraus, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.09.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 37/21
Amtsgericht Köln, 29.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 37/21 · PARAGON Systemhaus GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 37/21
Wirksam am
27.01.2022
Registerbezug
Köln, HRB 51383
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51383 eingetragenen PARAGON Systemhaus GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Michael Kraus, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.04.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 37/21
Amtsgericht Köln, 26.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70h IN 37/21 · PARAGON Systemhaus GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 37/21
Wirksam am
12.11.2021
Registerbezug
Köln, HRB 51383
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51383 eingetragenen PARAGON Systemhaus GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kraus, Karl-Arand-Straße 61, 55299 Nackenheim

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln wie folgt festgesetzt:

Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.04.2021 bis zum 30.04.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug x €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach x €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von x € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt x €. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 108,73 % und damit auf den Betrag von x € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.08.2021 verwiesen.

Bzgl. der beantragten Erhöhung aufgrund der entwickelten Tätigkeit im Rahmen der Betriebsfortführung konnte lediglich ein Satz von x % gewährt werden. Hierbei war im Rahmen der Vergleichsrechnung zu berücksichtigen, dass der Überschuss aus dieser auf x € zu beziffern ist. Auf dem Sonderkonto des vorläufigen Insolvenzverwalters ging am 27.04.2021 ein Betrag in Höhe von x € ein. Diese Zahlung resultierte aus Rechnungen der Schuldnerin vom 02. und 03.03.2021. Die Annahme dieser Zahlungen ist der Betriebsfortführung zuzuordnen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 eingesehen werden.

70h IN 37/21
Amtsgericht Köln, 11.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 37/21 · PARAGON Systemhaus GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 37/21
Wirksam am
23.09.2021
Registerbezug
Köln, HRB 51383
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 37/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 51383 eingetragenen PARAGON Systemhaus GmbH, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch Herrn Michael Kraus, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.01.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 37/21
Amtsgericht Köln, 22.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 51383 HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70h IN 37/21) vom 01.05.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70h IN 37/21) vom 01.05.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 51383 HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Prokura erloschen: Sturm, Helmut, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Prokura erloschen: Sturm, Helmut, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51383 HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bogdan, Martin, Ebhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bogdan, Martin, Ebhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51383 HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung, Vertr…
HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsführung, Vertretung), § 7 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht) und § 11 (Ausscheiden und Abfindung (exit clause)) beschlossen. Zudem wurden diverse Schreibfehler im Gesellschaftsvertrag berichtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Kraus, Michael, Nackenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sturm, Helmut, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Kraus, Michael, Nackenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51383 HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung…
HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung und Umsetzung von IT Dienstleistungen sowie die Entwicklung von innovativen Softwareprodukten. Zudem ist Gegenstand des Unternehmens der An- und Verkauf von Hard- und Software, ferner die Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Beteiligung an Unternehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kutzner, Sven, Ingelheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bogdan, Martin, Ebhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 51383 HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rothenbacher, Markus. Bestellt als Geschäftsführer: Kutzner, Sven, Ingelheim, *XX.XX.XXXX, ei…
HRB 51383: PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rothenbacher, Markus. Bestellt als Geschäftsführer: Kutzner, Sven, Ingelheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kraus, Michael, Nackenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51383 PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Liesegang, Wiegand, Kreuztal, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Lange, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX.
PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Liesegang, Wiegand, Kreuztal, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Lange, Christian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 51383 PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Mingers, Norbert.
PARAGON Systemhaus GmbH, Köln, Hermann-Heinrich-Gossen-Str. 3, 50858 Köln.Nicht mehr Geschäftsführer: Mingers, Norbert.
Veränderungen
HRB 51383 PARAGON Systemhaus GmbH, Köln (Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3, 50858 Köln). Prokura erloschen: Seifert, Sebastian Christoph; Welß, Martin.
PARAGON Systemhaus GmbH, Köln (Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3, 50858 Köln). Prokura erloschen: Seifert, Sebastian Christoph; Welß, Martin.
Veränderungen
HRB 51383 PARAGON Systemhaus GmbH, Köln (Universitätsstr. 71, 50931 Köln). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seifert, Sebastian Christoph, Aachen, *XX.XX.XXXX.
PARAGON Systemhaus GmbH, Köln (Universitätsstr. 71, 50931 Köln). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seifert, Sebastian Christoph, Aachen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.