HRB 17644
Paradia Oberthal GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberthal
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oberthal
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-25 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Eugeria Oberthal GmbH Oberthal
- Eugeria St. Stephanus GmbH Oberthal
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 110 IN 68/25 · Paradia Oberthal GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 68/25
- Wirksam am
- 21.07.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 17644
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17644 eingetragenen Paradia Oberthal GmbH, Rosenstraße 4, 66649 Oberthal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hubertus Gerhard Seidler, und Herrn Rosario Gurrieri,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Landes, Arcostraße 3, 80333 München
Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen €
Zwischensumme €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von € €
Endbetrag €
Gründe:
Der vorläufige Sachwalter übte sein Amt seit dem 05.12.2025 bis zum 22.12.2025 aus. Nach § 270b Abs. 1, 274 Abs. 1 und 63 InsO, hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegt.(§ 12 a InsVV).
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Sachwalters die wiederum 60% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV) beträgt.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters und vorläufigen Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 12a III InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 1.114.572,00 €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach €.
Der Regelsatz der Vergütung der Sachwalterin/des Sachwalters beträgt demnach €.
Davon stehen dem vorläufigen Sachwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von € zu.
Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 840,00 €.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes um 5 %und damit auf den Betrag von € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.06.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder dem Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
110 IN 68/25
Amtsgericht Saarbrücken, 21.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17644 HRB 17644: Paradia Oberthal GmbH, Oberthal, Rosenstraße 4, 66649 Oberthal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Graf von Thun und Hohenstein, Maximilian, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Götte…
HRB 17644 HRB 17644: Eugeria St. Stephanus GmbH, Oberthal, Rosenstraße 4, 66649 Oberthal. Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderu…
HRB 17644 HRB 17644: Eugeria St. Stephanus GmbH, Oberthal, Rosenstraße 4, 66649 Oberthal. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Graf von Thun und Hohenstein, Maximilian, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt …
HRB 17644 Eugeria Oberthal GmbH, Oberthal, Rosenstraße 4, 66649 Oberthal.Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.…
HRB 17644 Eugeria Oberthal GmbH, Oberthal, Rosenstraße 4, 66649 Oberthal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2009. Geschäftsanschrift: Rosenstraße 4, 66649 Oberthal. Gegenstand: Der B…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.