HRB 200593
Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH
aktuell 48 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Osnabrück
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Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 03.07.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 30.07.2026, 10:00 Uhr, B 106.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Osnabrück, 03.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 09.06.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 08.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 14.01.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 13.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 01.07.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.05.2025 beantragte Frau Marina Stürmer für den PSVaG als Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Vergütung ist gemäß § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Grundsätzlich beträgt der Stundensatz zwischen 50 und 300 Euro (§ 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV).
Frau Marina Stürmer hat für den PSVaG, als Gläubigerausschussmitglied in ihrem Vergütungsantrag insgesamt 15,5 Stunden für ihre Tätigkeit im Ausschuss mit einem Stundensatz von EUR zur Festsetzung beantragt. Insgesamt beantragt sie eine Vergütung in Höhe von EUR.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Frau Stürmer hat im vorläufigen und endgültigen Gläubigerausschuss insgesamt mit einer Stundenzahl von 15,5 mitgewirkt. In Anbetracht der Komplexität des Verfahrens, einhergehend mit einem ensprechenden überdurchschnittlichen Haftungsrisiko, der Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, die Art und der inhaltliche Umfang der Mitwirkung als Gläubigerausschussmitglied, sowie die Qualifikation und Sachkunde von Frau Stürmer, die als Syndikurrechtsanwältin des PSVaG tätig ist, hält das Gericht den beantragten Stundensatz von EUR für angemessen und notwendig.
Der Insolvenzverwalter ist zu dem Antrag gehört worden. Er hat keine Bedenken gegen die Festsetzung der Vergütung erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 30.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 24.03.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 21.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 17.03.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.02.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Sylivia Tausche die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Absatz 1 InsO einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen.
Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 73 Absatz 2 InsO, § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung anzuwenden.
Die Vergütung ist gemäß § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Grundsätzlich beträgt der Stundensatz zwischen 50 und 300 Euro. (§ 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV.)
Frau Tausche hat in ihrem Vergütungsantrag insgesamt 30 Stunden für ihre Tätigkeit im Ausschuss mit einem Stundensatz von 150,00 EUR zur Festsetzung beantragt. Insgesamt beantragt sie eine Vergütung in Höhe von 4.500 EUR.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Frau Tausche hat im vorläufigen Gläubigerausschuss in ihrer Funktion als Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates mitgewirkt. In Anbetracht der Komplexität des Verfahrens, einhergehend mit einem ensprechenden überdurchschnittlichen Haftungsrisiko, der Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, die Art und der inhaltliche Umfang der Mitwirkung als (vorl.) Gläubigerausschussmitglied, sowie die Qualifikation und Sachkunde von Frau Tausche hält das Gericht den beantragten Stundensatz von 150,00 EUR für angemessen und notwendig.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der Insolvenzverwalter hat der beantragten Festsetzung der Vergütung zugestimmt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 16.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 10.02.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 08.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 04.10.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 09.11.2022
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 21.12.2022, 10:00 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Amtsgericht Osnabrück, 01.10.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 24.08.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 24.08.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Winkelhausenstraße 22, 49090 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (27 IN 21/22) vom 22.07.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalt…
Insolvenzbekanntmachung 27 IN 21/22 · Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 21/22
- Wirksam am
- 22.07.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 200593
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 22.07.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Winkelhausenstraße 22, 49090 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (27 IN 42/17) vom 26.07.2021 ist die Anordnung der Überwachung de…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Winkelhausenstraße 22, 49090 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Utler, Christian, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Winkelhausenstraße 22, 49090 Osnabrück. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesch…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gese…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gese…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gese…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Geschäftsführer: Dr. Dr. Siebert, Martin, Berlin, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich …
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Büscher, Maik, Münster, *XX.XX.XXXX.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Oberpenning, Carsten, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung u…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Durch rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan vom 08.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Ge…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Pritzel, Fabian Alexander, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (Az. 27 IN 42/17) vom 26.07.2018/31.07.2018 ist das Insolvenzverfahren au…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Der mit der Paracelsus-Kliniken Deutschland GmbH & Co. KG, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 201751) am 10.12.201…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brockmann, Tobias, Melle, *XX.XX.X…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen eingetragen, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en ve…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (27 IN 42/17) vom 01.03.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das I…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Büscher, Maik, Münster, *XX.XX.XXXX.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Skowronek, Gero, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäft…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Geschäftsführer: Schlickum, Michael, Hofheim/Taunus, *XX.XX.XXXX.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Scheel, Erk, Altenholz, *XX.XX.XXXX; Schnitzler, Peter, Berlin, *XX.XX.XXXX. Geändert, n…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Skowronek, Gero, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem an…
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Prokura erloschen: Thörner-Tamm, Frank, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 200593 HRB 200593: Paracelsus-Klinik Reichenbach GmbH, Osnabrück, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Thörner-Tamm, Frank, Osnabr…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
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