HRB 705318

Papierwerke Lenk AG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kappelrodeck

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Registerdaten

Sitz
Kappelrodeck
Datenstand
2024-04-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 51/19 · Papierwerke Lenk AG · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 51/19
Wirksam am
06.11.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 705318
11 IN 51/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Papierwerke Lenk AG, Richard-Lenk-Straße 19-23, 77876 Kappelrodeck, vertreten durch den Vorstand Dipl.-Ing. Dirk Schuldt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: RA Sedlitz

Beschluss:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 06.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 51/19 · Papierwerke Lenk AG · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 51/19
Wirksam am
19.06.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 705318
11 IN 51/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Papierwerke Lenk AG, vertreten durch die Vorstände Sebastian Leser und
Dipl.-Ing. Dirk Schuldt, Richard-Lenk-Straße 19-23, 77876 Kappelrodeck
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart, Gz.: RA
Sedlitz

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland,
Friedensallee 254, 22763 Hamburg wird als Vorschuss wie folgt festgesetzt: Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 14.04.2020 als Vorschuss.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 10 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 18.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 705318 HRB 705318: Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Schuldt, Dirk, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mi…
HRB 705318: Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Schuldt, Dirk, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Am 09.09.2019 wurde eine neue Aufsichtsratsliste eingereicht.
Veränderungen
HRB 705318 HRB 705318: Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 51/1…
HRB 705318: Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 51/19) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 51/19 · Papierwerke Lenk AG · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 51/19
Wirksam am
02.04.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 705318
11 IN 51/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Papierwerke Lenk AG, vertreten durch die Vorstände Sebastian Leser und
Dipl.-Ing. Dirk Schuldt, Richard-Lenk-Straße 19-23, 77876 Kappelrodeck
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705318
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart, Gz.: RA
Sedlitz

1. Das am 14.02.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.04.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter
Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen § 270 Absatz 1 Satz 1 InsO). Leistungen können weiterhin an die
Schuldnerin erfolgen.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Marcus Winkler
Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.06.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
17.06.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 05.07.2019, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 009a, EG, Gutenbergstraße 17, Amtsgericht Baden-Baden

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 05.07.2019, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 009a, EG, Gutenbergstraße 17, Amtsgericht Baden-Baden

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern

a) Gläubigerin Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau, vertreten durch den
Vorstand Joachim Straub, Ralf Schmitt, Daniel Hirt, Am Riettor 1, 78048
Villingen-Schwenningen
Bevollmächtigte: Frau Silke Mauch und Herr Martin Weißer
(aus der Gruppe der Gläubiger mit den höchsten gesicherten Forderungen)
b) Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, Friedensallee
254, 22746 Hamburg
Bevollmächtigter: Herr Thomas Harbrecht
(aus der Gruppe der Gläubiger mit einer der höchsten ungesicherten Forderungen)
c) Herr Alexander Prelog (Betriebsratsvorsitzender), geschäftsansässig
Richard-Lenk- Straße 19-23, 77876 Kappelrodeck
(als Vertreter der Arbeitnehmer als Gläubiger)
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich, unbedingt vor Beginn der konstituierenden
Sitzung, gegenüber dem Gericht zu erklären (auch per Telefax 07221 / 685 -
292).

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 02.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 705318 Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Die Gesellschaft hat am 12.06.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Die Gesellschaft hat am 12.06.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 705318 Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Leser, Sebastian, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaf…
Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Leser, Sebastian, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Nagwaney, Arun, London W 11 3 DB ( England), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 705318 Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.12.2010 um 5.000,00 EUR auf 255.000,00 EUR erhöht. Die Kapital…
Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.12.2010 um 5.000,00 EUR auf 255.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 14.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Übertragbarkeit der Aktien) beschlossen.
Veränderungen
HRB 705318 Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck.Geschäftsanschrift: Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Bestellt als Vorstand: Dr. Nagwaney, Arun, London W 11 3 DB ( E…
Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck.Geschäftsanschrift: Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck. Bestellt als Vorstand: Dr. Nagwaney, Arun, London W 11 3 DB ( England), *XX.XX.XXXX; Schuldt, Dirk, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 705318 Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, (Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck).Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.11.2008 um 200.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR erhöht. Die Kapi…
Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, (Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck).Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.11.2008 um 200.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 20.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Übertragbarkeit der Aktien) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 705318 Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, (Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck).Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.10.2008. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Vertrieb von und Hande…
Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck, (Richard-Lenk-Str. 19-23, 77876 Kappelrodeck).Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.10.2008. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Be- und Verarbeitung, Vertrieb von und Handel mit Papieren, papierähnlichen Stoffen und Zellstoffen aller Art. Darüber hinaus sind kaufmännische, technische und sonstige genehmigungsfreie beratende Dienstleistungen für Unternehmen, die Kunden der Papierindustrie sind, Gegenstand des Unternehmens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Leser, Sebastian, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.