HRB 3480
Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Emmerich am Rhein
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Registerdaten
- Sitz
- Emmerich am Rhein
- Datenstand
- 2024-12-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Papier- und Plastik-Verarbeltung J. & W. May Gesellschaft mit beschränkter Haftung Emmerich am Rhein
- Papier - u. Plastik Verarbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Emmerich am Rhein
- Gärtnerei-Bedarfs-Vertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung Emmerich am Rhein
- Papier- u. Plastik-Verarbeitung J & W. May Gesellschaft mit beschränkter Haftung Emmerich am Rhein
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 31 IN 56/19 · Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 31 IN 56/19
- Wirksam am
- 02.02.2026
- Registerbezug
- Kleve, HRB 3480
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3480 eingetragenen Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE, Deichstraße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang May, Deichstr.1, 46446 Emmerich am Rhein
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.
31 IN 56/19
Amtsgericht Kleve, 21.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 31 IN 56/19 · Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 31 IN 56/19
- Wirksam am
- 06.01.2025
- Registerbezug
- Kleve, HRB 3480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3480 eingetragenen Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE, Deichstraße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang May, Deichstr.1, 46446 Emmerich am Rhein
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 678.522,62 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht unter Berücksichtigung der Verfahrenskosten und der angezeigten Masseunzulänglichkeit voraussichtlich kein Betrag zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
31 IN 56/19
Amtsgericht Kleve, 06.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 31 IN 56/19 · Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 31 IN 56/19
- Wirksam am
- 30.12.2024
- Registerbezug
- Kleve, HRB 3480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3480 eingetragenen Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE, Deichstraße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang May, Deichstr.1, 46446 Emmerich am Rhein
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 26.02.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 300,00 EUR bei der Zahlstelle Kleve, Postbank IBAN DE49370100500011381508 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
31 IN 56/19
Amtsgericht Kleve, 27.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 31 IN 56/19 · Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 31 IN 56/19
- Wirksam am
- 28.02.2024
- Registerbezug
- Kleve, HRB 3480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 3480 eingetragenen Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE, Deichstraße 1, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang May, Deichstr.1, 46446 Emmerich am Rhein
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
31 IN 56/19
Amtsgericht Kleve, 27.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3480 HRB 3480: Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE, Emmerich am Rhein, Deichstraße 3, 46446 Emmerich am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: May, Johannes, Kaufmann, Emmerich am Rhein.
HRB 3480 HRB 3480: Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE, Emmerich am Rhein, Deichstraße 3, 46446 Emmerich am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (31 IN 56/19) vom 15.06.2020 ist über das Vermögen der Ge…
HRB 3480 HRB 3480: Papier- u. Plastik-Verarbeitung GmbH PPE, Emmerich am Rhein, Deichstraße 3, 46446 Emmerich am Rhein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (32 IN 91/15) vom 09.02.2016 ist ein vorläufiger Insolven…
HRB 3480 Papier- u. Plastik-Verarbeitung J & W. May Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Emmerich am Rhein (Deichstraße 3, 46446 Emmerich am Rhein). Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2005 hat die Änderung des…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.