HRB 3234

Pape & Bommhardt GmbH

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Fuldatal

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Registerdaten

Sitz
Fuldatal
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Heinrich Pape GmbH Kassel
  2. Pape & Bommhardt GmbH Kassel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
11.02.2026
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, GF Pape & Bommhardt GmbH, Anne-Frank-Straße 4, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.04.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 10.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
07.08.2025
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, GF Pape & Bommhardt GmbH, Anne-Frank-Straße 4, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.10.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 06.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
20.02.2025
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, GF Pape & Bommhardt GmbH, Anne-Frank-Straße 4, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.04.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 19.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
18.06.2024
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, GF Pape & Bommhardt GmbH, Anne-Frank-Straße 4, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth festgesetzt auf:

EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

xxx
EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Mit Schriftsatz vom 22.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Der Anspruch auf Festsetzung der Vergütung für ihre Tätigkeit ergibt sich aus § 63 III InsO.

Während des Eröffnungsverfahrens erstreckte sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vermögen in Höhe von 214.570,00 Euro, dieses ist gemäß § 11 InsVV die Berechnungsgrundlage für die Vergütung.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der regelmäßig auf 25% festgesetzt wird.

Festgesetzt wurde im vorliegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 InsO eine den Regelsatz übersteigende Vergütung, nämlich ein Bruchteil von 75 % der Regelvergütung des § 2 InsVV.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.

Nach § 11 III InsVV sind Art, Umfang und Schwierigkeit bei der Bemessung der Vergütung der vorläufigen Verwalterin zu berücksichtigen.
Nach § 10 InsVV sind Zu- und Abschläge nach § 3 InsVV möglich.

Insgesamt setzte die Tätigkeit des Verwalters in diesem Verfahren die üblichen Anforderungen an ihn wie in einem durchschnittlichen Verfahren, in dem die Buchhaltung aufzuarbeiten ist, Arbeitnehmerfragen wie Kündigung und Insolvenzgeld zu klären sind, das Vermieterpfandrecht, bewegliche Gegenstände der Betriebs - und Geschäftsausstattung zu verwalten sowie damit zusammenhängende Aus - und Absonderungsrechte als Regelaufgaben zu klären sind.

Ein Zuschlag gem. § 3 InsVV ist gerechtfertigt, da der vorläufige Insolvenzverwalter erhebliche Sanierungsbemühungen unternommen hat. Die in § 3 Abs. 1 unter Buchstaben a-e genannten Regelbeispiele sind nicht abschließend, sodass im Einzelfall weitere Zuschlagstatbestände in Betracht kommen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat unter Mehrbelastung Sanierungsbemühungen unternommen, die allein durch die Regelvergütung nicht angemessen vergütet werden, da sie nicht zu den Regelaufgaben der vorläufigen Verwaltung gehören.
Es wurden u.a. mehrere Verhandlungen mit Interessenten aufgenommen, dazu vorbereitende Aufgaben wie die Zusammenstellung zur Beurteilung des Betriebs notwendiger Unterlagen und die Erstellung einer Umsatzprognose ausgeführt, Vergleichsrechnungen und Verwertungsprognosen aufgestellt, sowie Verträge für eine übertragende Sanierung ausgehandelt.
Es handelt sich um Tätigkeiten, die über die mit einem entsprechenden Verfahren üblicherweise verbundenen Anforderungen deutlich hinausgehen.
Es wird vorliegend ein Zuschlag in Höhe von 35% auf die Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen und ausreichend erachtet.

Es ist ferner ein Zuschlag gem. § 3 Abs. 1 Buchtstabe b) InsVV festzusetzen, da der Verwalter das Unternehmen fortgeführt hat. Die Fortführung hat die Arbeitskraft des Insolvenzverwalters erheblich durch u.a. buchhalterische Tätigkeiten, Ertrags- und Liquiditätsplanung, das Führen von Verhandlungen und administrative Tätigkeiten in Anspruch genommen. Ein Zuschlag von 15% auf die Regelvergütung des § 2 InsVV wird als angemessen und ausreichend erachtet.

Die Festsetzung eines Zuschlags für arbeits- und sozialrechtliche Fragen wurde nicht vorgenommen, da im Betrieb nur 18 Arbeitnehmer zu berücksichtigen waren und nach der herrschenden Meinung der Rechtsprechung eine Zuschlagsfähigkeit erst ab 20 Arbeitnehmern gegeben ist.

Aufgrund der Gesamtbetrachtung des vorläufigen Verfahrens ist der beantragte Zuschlag von 50 % auf die Regelvergütung festgesetzt worden, um eine nach Art, Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens angemessene Vergütung zu gewährleisten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV für die Dauer von bis zu 2 Monaten.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 28.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
13.02.2023
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, GF Pape & Bommhardt GmbH, Anne-Frank-Straße 4, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.04.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 13.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
15.06.2022
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, GF Pape & Bommhardt GmbH, Anne-Frank-Straße 4, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

wird im Berichts- und Prüfungstermin am

Montag, 01.08.2022, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.

eine Abstimmung nach § 160 InsO durchgeführt werden.

* Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung zu den folgenden bedeutsamen Rechtshandlungen:
- gem. Kauf- und Übertragungsvertrag mit der FOUR-Tech-GmbH i. Gr. vom 20.04.2022/02.05.2022 (Der Kaufvertrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Der Vertrag befindet sich auf Bl. 157 R. ff. der Akte.)
- Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Kassel, 15.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
09.06.2022
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22: In dem Insolvenzverfahren Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, GF Pape & Bommhardt GmbH, Anne-Frank-Straße 4, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 09.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
03.05.2022
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22: Über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2022 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.06.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 01.08.2022, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 02.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3234 HRB 3234: Pape & Bommhardt GmbH, Fuldatal, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 38/22) vom 02.03.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und z…
HRB 3234: Pape & Bommhardt GmbH, Fuldatal, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 38/22) vom 02.03.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 38/22 h · Pape & Bommhardt GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 38/22 h
Wirksam am
02.03.2022
Registerbezug
Kassel, HRB 3234
666 IN 38/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pape & Bommhardt GmbH, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 3234), vertr. d.: Siamak Grüssner, (Geschäftsführer), ist am 02.03.2022 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 02.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3234 HRB 3234: Pape & Bommhardt GmbH, Fuldatal, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Grüssner, Siamak, Vellmar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretun…
HRB 3234: Pape & Bommhardt GmbH, Fuldatal, Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Grüssner, Siamak, Vellmar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Beckmann, Stefan, Duderstadt, *XX.XX.XXXX; Bommhardt, Justus, Vellmar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3234 HRB 3234: Pape & Bommhardt GmbH, Kassel, Niedervellmarer Straße 4, 34127 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzve…
HRB 3234: Pape & Bommhardt GmbH, Kassel, Niedervellmarer Straße 4, 34127 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Fuldatal beschlossen. Neuer Sitz: Fuldatal. Geschäftsanschrift: Arwed-Hahn-Straße 3, 34233 Fuldatal.
Veränderungen
HRB 3234 HRB 3234:Pape & Bommhardt GmbH, Kassel, Niedervellmarer Straße 4, 34127 Kassel.Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hessisch Lichtenau, 37235 Hessisch Lichtenau, Geschäftsan…
HRB 3234:Pape & Bommhardt GmbH, Kassel, Niedervellmarer Straße 4, 34127 Kassel.Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hessisch Lichtenau, 37235 Hessisch Lichtenau, Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 21-30, 37235 Hessisch Lichtenau.
Veränderungen
HRB 3234 Heinrich Pape GmbH, Kassel, Niedervellmarer Straße 4, 34127 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unterneh…
Heinrich Pape GmbH, Kassel, Niedervellmarer Straße 4, 34127 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Pape & Bommhardt GmbH. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Pape & Bommhardt GmbH Zweigniederlassung Vellmar, 34246 Vellmar, Geschäftsanschrift: Pfingstweide 3 A, 34246 Vellmar. Neuer Gegenstand: Reparatur und Neuanfertigung von Elektromaschinen, -motoren und -geräten und Elektrozubehör sowie der Groß- und Einzelhandel mit diesen Gegenständen, Herstellung von Pulverbeschichtungen und Vertrieb von Metallerzeugnissen. Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung: Beckmann, Stefan, Duderstadt, *XX.XX.XXXX; Bommhardt, Justus, Vellmar, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.