HRA 731100
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 AltensteigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Altensteig
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 07.01.2026
- Datenstand
- 2026-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hartmud Panthel
Unnau
Nordwest Industrie Finance GmbH
Frankfurt am Main
Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH
Altensteig
mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenPanthel Vertriebs GmbH
Unnau
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 25.11.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmud Panthel und Stefan Schneider
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 10.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 24.07.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmud Panthel und Stefan Schneider
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.990.140,44 EUR steht ein Betrag von 1.239.710,00 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 08.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 30.01.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig,
vertreten durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH,
Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Hartmud Panthel, Hachenburger Straße 20, 57648 Unnau und Stefan
Schneider, Klutenbrinkstraße 55, 33449 Langenberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.03.2020, 10:00 Uhr nachträglich angemeldeten
gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen
Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2020, 10:00 Uhr den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 28.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 27.03.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig,
vertreten durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH,
Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Hartmud Panthel, Hachenburger Straße 20, 57648 Unnau und Stefan
Schneider, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
-
-
1. Die Prüfung der bis 02.03.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.05.2017, 10.00 Uhr den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 02.03.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 10.11.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig,
vertreten
durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH,
Karl-Wackenhut-Straße
1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmud Panthel,
Hachenburger Straße 20, 57648 Unnau und Stefan Schneider, Karl-Wackenhut-Straße
1,
72213 Altensteig
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
-
Die Vergütung und die Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses
wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 07.11.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 13.04.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig,
vertreten
durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH,
Karl-Wackenhut-Straße
1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hartmud Panthel,
Hachenburger Straße 20, 57648 Unnau und Stefan Schneider, Karl-Wackenhut-Straße
1,
72213 Altensteig
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
-
Beschluss:
-Auf den begründeten Antrag eines Mitglieds des vorläufigen
Gläubigerausschusses vom
09.03.2016 und mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vom
29.03.2016 wird
dem Antragsteller eine Vergütung festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 13.04.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 12.01.2016
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig,
vertreten durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH,
Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Hartmud Panthel, Hachenburger Straße 20, 57648 Unnau und Stefan
Schneider, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
-
Die Vergütung und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 12.01.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 731100 HRA 731100: Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Altensteig, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 2 IN …
Forderungsprüfung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 30.12.2015
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig,
vertreten durch die Gesellschafterin Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH,
Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Hartmud Panthel, Hachenburger Straße 20, 57648 Unnau und Stefan
Schneider, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
-
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 30.12.2015 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen
Telefon: 07071 945661
Telefax: 07071 945668
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.02.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
11.02.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 02.03.2016
09:00 Uhr
Sitzungssaal E 1.01, EG, Schulberg 14, Amtsgericht Tübingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 02.03.2016
09:00 Uhr
Sitzungssaal E 1.01, EG, Schulberg 14, Amtsgericht Tübingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern
FRANKONIA Handels- und Vertriebsgesellschaft mbH
Industriestraße 16, 91180 Heideck
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 30.12.2015
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 354/15 · Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 354/15
- Wirksam am
- 12.10.2015
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 731100
-
In dem Verfahren über den Antrag d.
Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin
Panthel-Wackenhut Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer
Hartmud Panthel und Stefan Schneider, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 731100
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.10.2015 um 10:15
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Dr. Michael Riegger
Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen
Telefon: 07071 9456-660, Fax: 07071 945668
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
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Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 12.10.2015
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 731100 HRA 731100:Panthel-Wackenhut GmbH & Co. KG, Altensteig, Karl-Wackenhut-Straße 1, 72213 Altensteig.Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Bremen (Amtsgericht Bremen HRA 27084 HB) nach Altensteig verlegt. Bis…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.