HRA 13239
Palladium Logistik e. K.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nersingen
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Registerdaten
- Sitz
- Nersingen
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung IN 306/19 · Sacma Kristina, Inh.d.Fa. Palladium Logistik e.K. · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 306/19
- Wirksam am
- 03.03.2020
- Registerbezug
- Memmingen, HRA 13239
In dem Verfahren über den Antrag d.
1) BARMER, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Straße 19, 73529
Schwäbisch Gmünd, Gz.: 97543436
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) KKH Kaufmännische Krankenkasse, vertreten durch d. Vorstand,
Karl-Wiechert-Allee 74a, 30625 Hannover, Gz.: ZF1-97543436-202
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) AOK - Die Gesundheitskasse Ulm-Biberach, Schwambergerstraße 14, 89073 Ulm,
Gz.: 97543436
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
und d. Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Sacma Kristina, Inh.d.Fa. Palladium Logistik e.K., Meisenweg 2, 89278 Nersingen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Register-Nr.: HRA 13239
- Schuldnerin -
Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn
sie den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für
eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 03.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 13239 HRA 13239: Palladium Logistik e. K., Nersingen, Meisenweg 2, 89278 Nersingen. Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Niederlassung verlegt, nun: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Meisenweg 2, 89278 Nersingen. Der…
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