HRB 65119
Palatina Care GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Haßloch
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Registerdaten
- Sitz
- Haßloch
- Datenstand
- 2024-03-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 1 IN 30/18 · Palatina Care GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 30/18
- Wirksam am
- 27.10.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Oberle, Kanzlei SZA Schilling, Zutt und Anschütz, Otto-Beck-Str. 11, 68165 Mannheim, Tel.: 0621 / 42570, Fax: 0621 / 4257-321, E-Mail: info@sza.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt € 575.623,58.
Ein zur Verteilung verfügbarer Massebestand ist in Höhe von € 27.013,15 vorhanden.
Daher kann an die Insolvenzgläubiger eine Quote in Höhe von 4,69% gezahlt werden.
In dem Verfahren können alle Gläubiger, deren Forderungen vom Verwalter ganz
oder teilweise bestritten wurden, diese durch Feststellungsklage beim Amtsgericht
Neustadt an der Weinstraße geltend machen. Dafür besteht eine zweiwöchige Aus-
schlussfrist ab dem Datum dieser Bekanntmachung (§ 189 InsO).
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 24.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 30/18 · Palatina Care GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 30/18
- Wirksam am
- 08.10.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.12.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Berücksichtigung der geltend gemachten Zuschläge angemessen ist.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 06.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 30/18 · Palatina Care GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 30/18
- Wirksam am
- 22.02.2022
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119
In dem Insolvenzverfahren Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann, Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können einschließlich bis zum 04.04.2022 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Die Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten auf. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 05.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 30/18 · Palatina Care GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 30/18
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119
In dem Insolvenzverfahren Palatina Care GmbH, Im Altenschemel 104a, 67435
Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), vertr. d.: Martina Scheuermann,
Klosterstraße 9b, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführerin), wurde die Prüfung der
nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im
schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die
Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können einschließlich bis zum 15.04.2021
den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht
widersprechen. Die Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende
Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten auf. Gläubiger, deren
Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das
Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 15.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 30/18 · Palatina Care GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 30/18
- Wirksam am
- 11.01.2019
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119
vert. d. d. GFin Martina Scheuermann, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt (AG
Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 08.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 65119 HRB 65119: Palatina Care GmbH, Haßloch, Langgasse 135, 67454 Haßloch. nach § 395 gelöscht, nicht mehr Geschäftsführer: Scheuermann, Martina, Edenkoben, *XX.XX.XXXX. Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4b…
HRB 65119 HRB 65119: Palatina Care GmbH, Haßloch, Langgasse 135, 67454 Haßloch. Die Gesellschaft ist infolge Insolvenzeröffnung aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 1 IN 30/18 · Palatina Care GmbH · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
- Insolvenzgericht
- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 30/18
- Wirksam am
- 11.09.2018
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65119
Scheuermann, Im Altenschemel 104a, 67435 Neustadt, ist am 10.09.2018 um 09:00
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Oberle, Otto-Beck-Str. 11, 68165
Mannheim, Tel.: 0621 / 42570, Fax: 0621 / 4257280, E-Mail: info@sza.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. ergibt
sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den
Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland
hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.11.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.12.2018.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.11.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (03.12.2018), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt
a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 10.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 65119 HRB 65119: Palatina Care GmbH, Haßloch, Langgasse 135, 67454 Haßloch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2014 mit Änderung vom 18.04.2016. Die Gesellschafterversammlung vom…
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