HRB 3520

PAKO GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hildesheim

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Registerdaten

Sitz
Hildesheim
Datenstand
2024-12-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-30

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 3520 PAKO GmbH, Hildesheim, Philipp-Reis-Str. 14, 31137 Hildesheim.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.…
PAKO GmbH, Hildesheim, Philipp-Reis-Str. 14, 31137 Hildesheim.Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Jens Koch, Schloss-Arkaden GmbH in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 2283) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Str. 14, 31137 Hildesheim. 50.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.05.2010 mit der Jens Koch, Schloss-Arkaden GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 2283) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.