HRB 199450
Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Grünwald
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Registerdaten
- Sitz
- Grünwald
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Weilchensee 685. V V GmbH München
- Pacella Immobilien GmbH München
- Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH München
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 199450 HRB 199450: Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Str. 37, 82031 Grünwald. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 09.09.…
Forderungsprüfung 1511 IN 577/19 · Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 577/19
- Wirksam am
- 15.09.2021
- Registerbezug
- München, HRB 199450
In dem Verfahren über die Anträge
1) der Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer des Lo Presti Michelangelo Salvatore, geboren am XX.XX.XXXX, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ecovis Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG, Rechtsanwaltsgesellschaft, Am Campus 1-11, 18182 Rostock-Bentwisch,
2) der AOK Bayern Team Insolvenzen Süd, Rudolf-Diesel-Ring 23, 83607 Holzkirchen,
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Lo Presti Michelangelo Salvatore, geboren am XX.XX.XXXX, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199450
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ecovis Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG, Rechtsanwaltsgesellschaft, Am Campus 1-11, 18182 Rostock-Bentwisch,
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb einer Bauunternehmung u. a.
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 09.09.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Schwanthalerstraße 32, 80336 München
Telefon: +49(89)54511-105
Telefax: +49(89)54511-444
Email: henrik.brandenburg@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.10.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 02.12.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 02.12.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.03.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 577/19 · Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 577/19
- Wirksam am
- 04.08.2021
- Registerbezug
- München, HRB 199450
In dem Verfahren über die Anträge
1) der Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer des Lo Presti Michelangelo Salvatore, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ecovis Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG, Rechtsanwaltsgesellschaft, Landsberger Straße 314, 80687 München
2) der AOK Bayern Team Insolvenzen Süd, Rudolf-Diesel-Ring 23, 83607 Holzkirchen
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Lo Presti Michelangelo Salvatore, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199450
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ecovis Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG, Rechtsanwaltsgesellschaft, Landsberger Straße 314, 80687 München
erlässt das Amtsgericht München am 21.07.2021 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß § 21 Abs. 1 InsO ermächtigt, für die Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH einen Vergleich entsprechend dem am 20.07.2021 dem Gericht vorgelegten Entwurf mit der Pacella Real Estate S.R.L. über eine vergleichsweise Zahlung in Höhe von € 20.000,00 an die Insolvenzmasse zur Abgeltung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Zahlungen der Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH in Höhe von insgesamt € 130.260,00 auf Grundlage eines Vorvertrages über den Kauf zweier Grundstücke in Italien abzuschließen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-, 21.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 577/19 · Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 577/19
- Wirksam am
- 02.12.2020
- Registerbezug
- München, HRB 199450
In dem Verfahren über den
1) Eigenantrag der Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, vertreten durch
den Geschäftsführer des Lo Presti Michelangelo Salvatore, Tölzer Straße 37,
82031 Grünwald
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ecovis Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG, Rechtsanwaltsgesellschaft,
Landsberger Straße 314, 80687 München,
2) und den Fremdantrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Lo Presti Michelangelo Salvatore, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199450
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ecovis Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG, Rechtsanwaltsgesellschaft,
Landsberger Straße 314, 80687 München,
erlässt das Amtsgericht München am 10.11.2020 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
|Wird der Schuldnerin hinsichtlich des Passivprozesses vor dem Landgericht
München I, Az.: 5 O 7287/19, Ayhan S. ./.Pacella Bauunternehmen und Immobilien
GmbH ein Verfügungsverbot auferlegt.
Gleichzeitig wird der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Henrik
Brandenburg, ermächtigt, den Passivprozess für die Schuldnerin zu führen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Dr. Schäfle
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1511 IN 577/19 · Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 577/19
- Wirksam am
- 06.05.2019
- Registerbezug
- München, HRB 199450
In dem Verfahren über den Antrag d.
Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Lo Presti Michelangelo Salvatore, Tölzer Straße 37, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199450
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Ecovis Grieger Mallison Insolvenz und Sanierungs AG, Rechtsanwaltsgesellschaft,
Landsberger Straße 314, 80687 München
Geschäftszweig: Baubranche
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 06.05.2019 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Henrik
Brandenburg, Schwanthalerstraße 32, 80336 München, Telefon: +49(89)54511-105,
Telefax: +49(89)54511-444, Email: henrik.brandenburg@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 199450 HRB 199450: Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, Grünwald, Landkreis München, Tölzer Str. 37, 82031 Grünwald. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 mit Nachtrag vom 05.09.2018 hat die Änderung …
HRB 199450 HRB 199450:Pacella Bauunternehmen und Immobilien GmbH, München, Türkenstr. 11, 80333 München.Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. § 5 (Bekannt…
HRB 199450 HRB 199450:Pacella Immobilien GmbH, München, Türkenstr. 11, 80333 München.Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvert…
HRB 199450 Weilchensee 685. V V GmbH, München, Türkenstr. 11, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. N…
HRB 199450 Weilchensee 685. V V GmbH, München, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Türkenstr. 11, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bönninghaus, Achim, Köln, *XX.XX.X…
HRB 199450 Weilchensee 685. V V GmbH, München, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2012. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 B…
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