HRB 205734
PA Power Automation Aktiengesellschaft
aktuell 40 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Pleidelsheim
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pleidelsheim
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-21 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
7 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 IN 192/18 · PA Power Automation AG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 09.03.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 205734
3 IN 192/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PA Power Automation AG, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Str. 17/
2, 74384 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 205734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
1. Die Prüfung der bis 31.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.04.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 192/18 · PA Power Automation AG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 03.09.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 205734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PA Power Automation AG, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Str. 17/
2, 74384 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 205734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
1. Die Prüfung der bis 02.10.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 192/18 · PA Power Automation AG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 01.04.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 205734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PA Power Automation AG, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Str. 17/
2, 74384 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 205734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Wirtschaftsjurist Mathias Settele,
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
wird auf seinen Antrag aus wichtigem Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 Satz 2 InsO
mit sofortiger Wirkung von dem Amt als Insolvenzverwalter entbunden.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa,
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
3. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so
erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 31.05.2019, damit die
Anordnung des mündlichen Verfahrens erfolgen und eine Gläubigerversammlung
einberufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 192/18 · PA Power Automation AG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 18.12.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 205734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PA Power Automation AG, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Str. 17/
2, 74384 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 205734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Die Vergütung und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag von xxx der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 04.09.2018.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.269.000,00 EUR
auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63
Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und
verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner
Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen
Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit
der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst
hat.
Die genauen Tätigkeiten des vorl. Insolvenzverwalters sind seinen Berichten und
dem Vergütungsantrag vom 04.09.2018 zu entnehmen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
insgesamt 60 % der aber zeitgleich im Wege einer Gesamtbetrachtung auf 45 %
reduziert wird und nur in dieser Höhe beantragt wird.
Als Erhöhungsgründe wurden in diesem Verfahren einzeln beantragt:
- Betriebsfortführung (ohne Überschuss) für 2,5 Monate in Höhe von 15 %
- umfangreiche Sanierungsbemühungen in Höhe von 30 %
- Gesellschaftsrechtliche Beziehungen in Höhe von 5 %
- Auslandsbezug in Höhe von 5 %
- vorläufiger Gläubigerausschuss / Abstimmung mit den Hauptgläubigern 5 %
Da im Wege einer Gesamtbetrachtung jedoch lediglich Zuschläge in Höhe von 45 %
geltend gemacht wurden, waren die einzeln beantragten Zuschläge nicht zu
beanstanden.
Es fanden Delegationen im Rahmen von Rechts- und betriebswirtschaftlichen
Beratungen, zur Finanzbuchhaltung sowie zur Personalbuchhaltung statt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von XXX EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 17.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.07.2018 (3 IN 192/18) wurde über das Verm…
Forderungsprüfung 3 IN 192/18 · PA Power Automation AG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 02.07.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 205734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PA Power Automation AG, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Str. 17/
2, 74384 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 205734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
1. Das am 23.04.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.07.2018 um 14.30
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Mathias Settele
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889100
Email: MSettele@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
22.08.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 05.09.2018
10:30 Uhr
Sitzungssaal 2007/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 05.09.2018
10:30 Uhr
Sitzungssaal 2007/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 02.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 23.04.2018 (3 IN 192/18) wurde ein vorläufig…
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 192/18 · PA Power Automation AG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 192/18
- Wirksam am
- 23.04.2018
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 205734
In dem Verfahren über den Antrag d.
PA Power Automation AG, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Str. 17/
2, 74384 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 205734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 23.04.2018 um 12:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Mathias Settele
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889100
MSettele@schubra.de, www.schubra.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.04.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Die Hauptversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Zusammensetzung des…
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Die Gesellschaft hat am 04.08.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum H…
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Der Aufsichtsrat hat am 03.02.2017 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1, 4 und 6 (Grundka…
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Hilpert, Bernhard, Benningen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Die Gesellschaft hat am 10.02.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum H…
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Der Aufsichtsrat hat am 14.12.2015 die Änderung der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 (Grundkapital)…
HRB 205734 HRB 205734: PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Bestellt als Vorstand: Hilpert, Jan, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX; Hilpert, Marc, Pleidelsheim, *…
HRB 205734 HRB 205734:PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim.Die Hauptversammlung vom 25.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 4, …
HRB 205734 HRB 205734:PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim.Der Aufsichtsrat hat am 23.02.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und 6 …
HRB 205734 HRB 205734:PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim.Der Aufsichtsrat hat am 29.07.2014 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Ab…
HRB 205734 HRB 205734:PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim.Der Aufsichtsrat hat am 23.12.2013 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und 4 …
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Personenbezogene Daten geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem ande…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Die Gesellschaft hat am 04.07.2013 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregist…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Prokura erloschen: Stautmeister, Günter, Rutesheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorsta…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Die Hauptversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 5 und 6 besch…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Der Aufsichtsrat hat am 02.05.2012 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und am 06.06.201…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Aufgrund der am 20.07.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2011/I) ist das Grundkapital um 26…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Der Aufsichtsrat hat am 29.12.2011 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und 4 beschlosse…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Der Aufsichtsrat hat am 22.11.2011 die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 (G…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Die Hauptversammlung vom 20.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 4 beschlossen…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Der Aufsichtsrat hat am 21.02.2011 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 1 und 6 beschlosse…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Prokura geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen…
HRB 205734 PA Power Automation Aktiengesellschaft, Pleidelsheim, Gottlieb-Daimler-Str. 17/2, 74384 Pleidelsheim. Der Aufsichtsrat hat am 20.01.2011 die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 4 (Grundkapital) beschlosse…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.