HRB 96855

P12 Immobilien GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pöcking

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Registerdaten

Sitz
Pöcking
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Accumulata Büro- und Gewerbepark Freising GmbH München
  2. Freisinger Büro- und Gewerbepark GmbH München
  3. Penelope Immobilien Verwaltungs GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 369/23 · P12 Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 369/23
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
München, HRB 96855
1 IN 369/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P12 Immobilien GmbH, Karl-Theodor-Straße 14 c, 82343 Pöcking, vertreten durch die Geschäftsführerin Lainer Natalie
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 96855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SKW Schwarz Rechtsanwälte, StB Wirtschaftsprüfer PartmbB, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München, Gz.: 3039//M/URE/els RA Dr.Reber Ulrich

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Abschluss des Vergleichs zur abschließenden Erledigung des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kreillerstr. 42,44,44a, 81673 München vor dem Landgericht München I zu den Az. 8 OH 15179/22 und 8 O 19045/23
wird bestimmt auf
Dienstag, 19.05.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 29.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 369/23 · P12 Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 369/23
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
München, HRB 96855
1 IN 369/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P12 Immobilien GmbH, Karl-Theodor-Straße 14 c, 82343 Pöcking, vertreten durch die Geschäftsführerin Lainer Natalie
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 96855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SKW Schwarz Rechtsanwälte, StB Wirtschaftsprüfer PartmbB, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München, Gz.: 3039//M/URE/els RA Dr.Reber Ulrich

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den freihändigen Verkauf folgender Immobilien:
Grundbuch von Marquart Blatt 259,413 und 540
Grundbuch von Puchheim Blatt 5470, FlSt. 1568/123, FlSt. 1568/128 und FlSt. 1568/129
wird bestimmt auf
Dienstag, 09.12.2025, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 13.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 369/23 · P12 Immobilien GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 369/23
Wirksam am
02.04.2024
Registerbezug
München, HRB 96855
IN 369/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

P12 Immobilien GmbH, Karl-Theodor-Straße 14 c, 82343 Pöcking, vertreten durch die Geschäftsführerin Lainer Natalie
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 96855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SKW Schwarz Rechtsanwälte, StB Wirtschaftsprüfer PartmbB, Wittelsbacherplatz 1, 80333 München, Gz.: 3039//M/URE/els RA Dr.Reber Ulrich

Geschäftszweig/Beschäftigung:
Erwerb, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit und ohne Bebauung, Erstellung von Gebäuden auf eigene oder fremde Rechnung und die Verwertung dieser Gebäude und Grundstücke, Erwerb von Beteiligungen, Vermittlung des Abschlusses sowie des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswertenvon Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Die vorläufige Eigenverwaltung wird aufgehoben.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Verken
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon: +49(881)9010900
Telefax: +49(881)90109060
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 25.06.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 25.06.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort anzulegen ist.
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.12.2023 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 02.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96855 HRB 96855: P12 Immobilien GmbH, Pöcking, Landkreis Starnberg, Karl-Theodor-Str. 14c, 82343 Pöcking. Bestellt: Geschäftsführer: Lainer, Natalie Charlotte Jennifer, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberec…
HRB 96855: P12 Immobilien GmbH, Pöcking, Landkreis Starnberg, Karl-Theodor-Str. 14c, 82343 Pöcking. Bestellt: Geschäftsführer: Lainer, Natalie Charlotte Jennifer, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 96855 HRB 96855: Penelope Immobilien Verwaltungs GmbH, München, Lachnerstr. 16, 80639 München. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neue F…
HRB 96855: Penelope Immobilien Verwaltungs GmbH, München, Lachnerstr. 16, 80639 München. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2016 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: P12 Immobilien GmbH. Neuer Sitz: Pöcking, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Karl-Theodor-Str. 14c, 82343 Pöcking.
Veränderungen
HRB 96855 HRB 96855:Penelope Immobilien Verwaltungs GmbH, München, Lachnerstr. 16, 80639 München.Bestellt: Geschäftsführer: Lainer, Penelope Sonja, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, …
HRB 96855:Penelope Immobilien Verwaltungs GmbH, München, Lachnerstr. 16, 80639 München.Bestellt: Geschäftsführer: Lainer, Penelope Sonja, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.