HRB 58248

P & R Container Leasing GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 28 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Grünwald

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Registerdaten

Sitz
Grünwald
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. BBD Beamtenberatungsdienst GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

28
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
21.10.2026
Registerbezug
München, HRB 58248
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Leasing GmbH, Nördli
che Münchner Str. 8, 82031 Grünwald (Az.: 1542 IN 727/18, AG München), soll eine fünfte
Abschlagsverteilung stattfinden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen -
Verteilungsverzeichnis - ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Abteilung für
Insolvenz- und Restrukturierungssachen -, Infanteriestraße 5, 80325 München zur Einsicht
der Beteiligten niedergelegt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag von € 3.552.622,27 zur
Verfügung. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen im Rang des § 38
InsO in Höhe von € 118.420.736,30.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
13.03.2025
Registerbezug
München, HRB 58248
Veröffentlichung gem. § 188 InsO

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Leasing GmbH, Nördliche Münchner Str. 8, 82031 Grünwald (Az.: 1542 IN 727/18, AG München), soll eine vierte Abschlagsverteilung stattfinden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen - Verteilungsverzeichnis - ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen -, Infanteriestraße 5, 80325 München zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag von € 2.960.798,34 zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 118.431.917,41.

Zudem wird mitgeteilt, dass im Rahmen der vierten Abschlagsverteilung ein Betrag in Höhe von weiteren € 83.307,98 vorab an Gläubiger ausgezahlt wird, deren Forderungen in Höhe von € 476.045,62 gemäß § 192 InsO nunmehr zu berücksichtigen sind. Auch das diesbezügliche Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
05.12.2024
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2.436 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.01.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
21.11.2023
Registerbezug
München, HRB 58248
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Leasing GmbH, Nördliche Münchner Str. 8, 82031 Grünwald (Az.: 1542 IN 727/18, AG München), soll eine dritte Abschlagsverteilung stattfinden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen - Verteilungsverzeichnis - ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen -, Infanteriestraße 5, 80325 München zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag von € 14.156.823,67 zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 117.973.529,72.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
30.08.2023
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Sdk Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., , wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 18.01.2023.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für zwei Ausschusssitzungen mit jeweils drei weiteren P & R Gesellschaften zu je 15 Stunden war anteilig gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 2250,- € festzusetzen.
Für zwei Ausschusssitzungen mit jeweils zwei weiteren P & R Gesellschaften zu je 15 Stunden war anteilig gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 3000,- € festzusetzen.
Für 20 Stunden weiterem Aufwand war gemäß § 17 InsVV ein Betrag von 6.000,- € festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Fahrtkosten waren in Höhe von anteilig BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
28.10.2022
Registerbezug
München, HRB 58248
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Leasing GmbH, Nördliche Münchner Str. 8, 82031 Grünwald (Az.: 1542 IN 727/18, AG München), soll eine zweite Abschlagsverteilung stattfinden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen - Verteilungsverzeichnis - ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen -, Infanteriestraße 5, 80325 München zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag von € 1.769.602,85 zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 117.973.529,72.

Zudem wird mitgeteilt, dass im Rahmen der zweiten Abschlagsverteilung ein Betrag in Höhe von weiteren € 152.655,38 vorab an Gläubiger ausgezahlt wird, deren Forderungen in Höhe von € 3.816.383,38 gemäß § 192 InsO nunmehr zu berücksichtigen sind. Auch das diesbezügliche Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
05.09.2022
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

1. Die abschließende Prüfung der bis 10.08.2022 niedergelegten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummern 31, 119, 278, 280, 354, 395, 414, 430, 436, 440, 486, 487, 546, 554, 592, 604, 618, 642, 662, 668, 688, 728, 765, 766, 798, 873, 911, 912, 917, 1044, 1052, 1097, 1120, 1146, 1147, 1148, 1155, 1221, 1262, 1268, 1338, 1370, 1372, 1395, 1396, 1415, 1462, 1485, 1487, 1505, 1509, 1541, 1545, 1587, 1637, 1653, 1676, 1682, 1683, 1818, 1824, 1833, 1834, 1843, 1849, 1866, 1873, 1887, 1923, 1924, 1932, 1956, 1970, 1971, 1972, 1974, 2070, 2108, 2109, 2110, 2111, 2112, 2121, 2127, 2137, 2265, 2277, 2283, 2299, 2311, 2325, 2342, 2343, 2346, 2351, 2356, 2357, 2364, 2377, 2382, 2384, 2386, 2397, 2399, 2404, 2409, 2410, 2419, 2426, 2427, 2428, 2429, 2430, 2431, 2432, 2433, 2434, 2435 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2022 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die digitale Tabelle mit den Forderungen und die in digitaler Form vorliegenden Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
22.04.2021
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Verfahren über den Antrag

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Straße 8,
80801 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.02.2021.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
190 %. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in dem Verfahren einen
erheblichen Mehraufwand durch die Sicherung und Stabilisierung der Strukturen
der Schuldnerin, durch die kriminellen Strukturen bei der Schuldnerin, durch
die Sicherung des Containervermögens, insbesondere der Ansprüche gegen die E&
F, durch den Umgang mit komplexen Anlegerstrukturen, sowie durch die Einsetzung
eines vorläufigen Gläubigerausschusses.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 09.02.2021 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 190 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen waren
in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Infanteriestraße 5
80325 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
16.03.2021
Registerbezug
München, HRB 58248
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Container Leasing GmbH,
Nördliche Münchner Str. 8, 82031 Grünwald (Az.: 1542 IN 727/18, AG München),
soll eine erste Abschlagsverteilung stattfinden. Das Verzeichnis der zu
berücksichtigenden Forderungen - Verteilungsverzeichnis - ist in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht -, Infanteriestraße
5, 80325 München zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden. Zur
Verteilung steht ein Betrag von € 4.566.285,75 zur Verfügung. Zu
berücksichtigen sind festgestellte Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO
in Höhe von € 114.157.146,34.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
22.12.2020
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

1. Die Prüfung der bis 18.12.2020 niedergelegten angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummern 1042, 1044, 1052, 1097,
1120, 1136, 1146, 1147, 1148, 1155, 1156, 1172, 119, 1221, 1262, 1268, 1301,
131, 1330, 1336, 1338, 1370, 1372, 1395, 1396, 1415, 1455, 1462, 1471, 1485,
1487, 1505, 1509, 1541, 1545, 1569, 1587, 1606, 1637, 1652, 1653, 1676, 1682,
1683, 1705, 1710, 1756, 176, 1818, 1821, 1824, 1833, 1834, 1837, 1840, 1843,
1849, 1866, 1868, 1873, 1887, 1893, 1897, 1923, 1924, 1932, 1956, 1969, 1970,
1971, 1972, 1974, 2017, 2030, 2032, 2038, 2041, 2042, 2044, 2056, 2063, 2066,
2070, 2074, 2076, 2087, 2108, 2109, 2110, 2111, 2112, 2121, 2122, 2127, 2132,
2137, 2254, 2255, 2263, 2265, 2267, 2277, 2279, 2283, 2299, 2307, 2311, 2325,
2329, 2335, 2340, 2342, 2343, 2346, 2348, 2351, 2355, 2356, 2357, 2364, 2367,
2377, 2382, 2384, 2386, 2390, 2397, 2399, 2404, 2405, 2407, 2409, 2410, 2411,
2412, 2413, 2414, 2415, 2416, 2417, 2418, 2419, 2420, 2421, 2422, 2423, 2424,
2425, 2426, 272, 278, 280, 31, 335, 354, 395, 414, 430, 436, 440, 443, 486,
487, 528, 534, 546, 554, 564, 592, 604, 618, 642, 662, 668, 688, 700, 728, 765,
766, 798, 873, 886, 911, 912, 917, 931, 966, 991, 997 erfolgt im schriftlichen
Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.02.2021 der Forderungsanmeldung
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die digitale Tabelle mit den Forderungen und die in digitaler Form vorliegenden
Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
3. Die Prüfung der weiteren Forderungen, die bislang nicht Gegenstand eines
Prüfungs- termins waren, wird in einem noch zu bestimmenden weiteren
schriftlichen Prüfungster- min im schriftlichen Verfahren fortgesetzt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
09.12.2020
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49 89 2554 8700
Telefax: +49 89 2554 8710

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke als
Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. P & R AG,
Grünwald angemeldeten Forderung
sowie Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin in den Fällen vorzunehmen,
insbesondere Willenserklärungen abzugeben in den der Insolvenzverwalter aus
rechtlichen Grünen (§ 181 BGB) verhindert ist.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
3. Frau Rechtsanwältin Julia Siedhoff wird als Sonderinsolvenzverwalterin
entlassen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
München, HRB 58248
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: 1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

erlässt das Amtsgericht München am 02.12.2020 folgenden
Beschluss

Es wird hiermit feststellend mitgeteilt, daß die durchgeführte Abstimmung in
der mit Beschluß vom 27.08.2020 angeordneten schriftlichen Gläubigerversammlung
folgendes Abstimmungsergebnis erbracht hat:
Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters: 107.117.072,02 €
99,77 %
Neinstimmen: 245.575,35 € 0,23 %
Enthaltungen: 254.780,71 €
Ungültige Stimmen: 549.496,45 €
Der Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters vom 17.08.2020 über die
Zustimmung zum Vergleich über die Behandlung der wechselseitigen
Insolvenzforderungen, die sog. Intercompany-Forderungen, zwischen den fünf P&
R-Gesellschaften inkl. der P&R AG sowie über die Verteilung der Erlöse, die aus
der Containerverwertung generiert werden, zwischen der P & R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Leasing GmbH, der P & R
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P & R
Transport-Container GmbH ist daher für die hiesige Gesellschaft angenommen
worden.
Bezugnehmend auf den Beschluß vom 27.08.2020 wird auf Folgendes hingewiesen:
Absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger und der
Insolvenzverwalter haben das Recht, binnen zehn Tagen nach öffentlicher
Bekanntmachung nach § 78 I InsO beim AG München Insolvenzgericht schriftlich
den Antrag zu stellen, den Beschluss der Gläubigerversammlung wegen Verstoßes
gegen die gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger aufzuheben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2020 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
27.08.2020
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

1. Der zuständige Referatsrichter zieht hiermit gemäß § 18 II S. 2 RPflG die
nachfolgend beschriebene Durchführung einer Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren zu dem unten aufgeführten Tagesordnungspunkt in seinem
hier beschriebenen Umfang an sich. Für die hier nicht erfassten sonstigen
Punkte bleibt unverändert der hierfür zuständige Rechtspfleger weiterhin
zuständig.
2. Der Insolvenzverwalter wird den Gläubigern in Absprache mit dem Gericht
einen schriftlichen Bericht über den Beschlussgegenstand erstatten und mit
einem Stimmzettel, auf dem das vom Insolvenzverwalter vorgeschlagene Stimmrecht
des Gläubigers gemäß dem nachstehenden Stimmrechtsvorschlag vermerkt ist,
versenden und soll mit der Durchführung des schriftlichen Abstimmverfahrens
einen unabhängigen Dienstleister beauftragen.
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 17.08.2020 und vor dem
Hintergrund der dortigen Ausführungen wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich über die Behandlung der wechselseitigen
Insolvenzforderungen, die sog. Intercompany-Forderungen, zwischen den fünf P&
R-Gesellschaften inkl. der P&R AG sowie über die Verteilung der Erlöse, die aus
der Containerverwertung generiert werden, zwischen der P & R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Leasing GmbH, der P & R
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P & R
Transport-Container GmbH,

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.

Der Insolvenzverwalter macht folgenden Stimmrechtsvorschlag gemäß § 77 II Satz
1 InsO:
"Ich schlage vor, den festgestellten Forderungen ein Stimmrecht nach dem
Feststellungsbetrag zu gewähren.
Bei noch nicht geprüften Forderungen von Gläubigern, denen ich einen
Vergleichsvorschlag unterbreitet hatte oder unterbreiten werde, soll sich das
Stimmrecht aus dem für diese Gläubiger berechneten Vergleichsbetrag ergeben.
Sonstige noch nicht festgestellte Forderungen erhalten ein Stimmrecht, wie es
sich aus der Anmeldung ergibt. Die Gläubiger ersehen ihre vorgeschlagenen
Stimmrechte aus dem vom Insolvenzverwalter übersandten Stimmzettel, auf dem
diese vermerkt sind.
Der Stimmrechtsvorschlag für alle nicht festgestellten Forderungen erfolgt ohne
Präjudiz für eine spätere Forderungsprüfung und nur für die Zwecke der
Abstimmung im Rahmen dieser Gläubigerversammlung."

Mit der Durchführung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird
der Insolvenzverwalter beauftragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.10.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens oder das vom Verwalter
vorgeschlagene Stimmrecht schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Das
Gericht behält sich vor, die Anordnung, die Gläubigerversammlung schriftlich
durchzuführen, wieder aufzuheben und einen mündlichen Termin anzuordnen, soweit
dies sachdienlich und notwendig ist. Die Gläubiger werden allerdings darauf
hingewiesen, daß die Anordnung einer Durchführung der (mündlichen)
Gläubigerversammlung als Präsenztermin zu erheblichen Verzögerungen für das
Insolvenzverfahren führen kann. Soweit es Einwendungen gegen den
Stimmrechtsvorschlag des Insolvenzverwalters betrifft, wird das Gericht die
Stellungnahme des Insolvenzverwalters hierzu einholen und das Stimmrecht
gerichtlich festsetzen, die Festsetzung wird den einzelnen Gläubigern unter der
letzten bekannten Anschrift postalisch bekannt gemacht.
Die vorgenannten Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Insolvenzgericht, Infanteriestraße
5, 80325 München erhoben werden. Einwendungen sollen hierbei begründet und
glaubhaft gemacht werden, damit sich Gericht wie Insolvenzverwalter damit
auseinandersetzen können.
Einwendungen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Fragerecht der Gläubigerversammlung:
Im Rahmen der Durchführung der schriftlichen Gläubigerversammlung gibt es keine
Möglichkeit, Fragen der Gläubigerversammlung im Sinne von § 79 Satz 1 InsO zu
beantworten, da das Fragerecht nicht individuell für jeden einzelnen Gläubiger
besteht, sondern es sich um ein Fragerecht der gesamten Gläubigerversammlung
handelt. Gleichwohl hat sich der Insolvenzverwalter bereit erklärt, für alle
Gläubiger relevante Fragen, die den Beschlussgegenstand betreffen, auf der
dafür eingerichteten Homepage www.frachtcontainer-inso.de zu beantworten, wobei
es dem Insolvenzverwalter unbenommen bleibt, mehrere Anfragen, die den gleichen
oder ähnlichen Sachverhalt betreffen, zusammenfassend zu beantworten. Die
Gläubiger werden zunächst gebeten, zu überprüfen, ob ihre Frage dort ggf.
bereits beantwortet ist und können sie ansonsten an die dafür eingerichtete
Mailadresse container@jaffe-rae.de richten, wobei die Fragen bis 16.10.2020, 24
Uhr dort eingegangen sein müssen. Fragen, die erst danach eingehen, müssen aber
allein schon wegen der Fristversäumnis nicht mehr vom Insolvenzverwalter
beantwortet werden. Es wird darauf hingewiesen, daß auch bei einer
Präsens-Gläubigerversammlung die Pflicht zur Erteilung einzelner Auskünfte
durch den Insolvenzverwalter nur im Rahmen des Zumutbaren besteht, wobei ein
sinnvolles Verhältnis zwischen dem Zeit- und Arbeitsaufwand des
auskunftspflichtigen Insolvenzverwalters und dem schutzwürdigem Interesse der
fragenden Gläubiger durch das Gericht im Rahmen seiner Verhandlungsleitung
herzustellen ist. Hierbei ist das Ziel einer zügigen und förderlichen
Verfahrensabwicklung im Interesse aller Beteiligten im Blick zu behalten. Auch
ist zu berücksichtigen, daß der einzelne Gläubiger bei seiner Fragestellung nur
als Mitglied des Organs Gläubigerversammlung tätig wird, weshalb dieses
Fragerecht nicht dazu da ist, Fragen zu stellen, die nur den einzelnen
Gläubiger allein angehen oder interessieren, nicht aber die Gesamtheit der
Gläubiger. Im Interesse der gleichmässigen Berücksichtigung von fragestellenden
Gläubigern kann ein Gläubiger nur die Beantwortung einer zulässigen Frage
erwarten, soweit er mehrere Fragen stellt, wäre vorrangig nur die im Text an
erster Stelle gestellte Frage zu behandeln; ob und wie weit der
Insolvenzverwalter im Rahmen der Zumutbarkeit und des hiermit verbundenen
Arbeitsanfalles zu mehr in der Lage ist, hängt von der Gesamtzahl der
gestellten Fragen ab. Vor diesem Hintergrund behält sich das Gericht im Rahmen
seiner Verhandlungsleitung auch im schriftlichen Verfahren vor, zur Sicherung
eines zügigen, verfahrensförderlichen und für alle Beteiligten zumutbaren
Verhandlungsverlaufes vor, das Recht weitere Fragen zu stellen, vorzeitig vor
dem 16.10.2020 zu beenden, wenn bereits fünfhundert Fragen gestellt wurden. In
diesem Falle würde der entsprechende Beschluß, der das Fragerecht vorzeitig
beendet, unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht
werden und bloß nachrichtlich und informationshalber auch unter
www.frachtcontainer-inso.de. Mit dem Ablauf des Tages der Veröffentlichung
dieses Beschlusses unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und zweier weiterer
Tage wäre der Fragerechtszeitraum vorzeitig beendet (§ 9 I S. 3 InsO).
Stimmabgabe:
Die Gläubiger haben Gelegenheit, ihre Stimme bis zum 17.11.2020 möglichst unter
Verwendung des beiliegenden Stimmzettels ausschließlich schriftlich abzugeben,
wobei die Stimmzettel bis spätestens 17.11.2020 an folgende Anschrift
eingegangen sein müssen: AG München Insolvenzgericht, 80325 München.
Anschließend werden die eingegangenen Stimmzettel unter Aufsicht des
Insolvenzgerichtes mit Hilfe des vom Insolvenzverwalter beauftragten
Dienstleisters ausgezählt und das Abstimmungsergebnis festgestellt.
Stimmzettel, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, werden als
verspätet nicht mehr in die Auszählung einbezogen. Es kommt also allein auf den
Zeitpunkt des Einganges bei Gericht an, nicht auf den Zeitpunkt der Absendung.
Das Ergebnis der Abstimmung wird nach Auswertung der Stimmzettel unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de zum hiesigen Aktenzeichen öffentlich bekannt
gemacht.

Absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger und der
Insolvenzverwalter haben das Recht, binnen zehn Tagen nach öffentlicher
Bekanntmachung nach § 78 I InsO beim AG München Insolvenzgericht schriftlich
den Antrag zu stellen, den Beschluss der Gläubigerversammlung wegen Verstoßes
gegen die gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger aufzuheben.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat die schriftliche Durchführung der
Gläubigerversammlung über die oben genannte Fragestellung beantragt. Es handelt
sich bei den vier Containerverwaltungsgesellschaften zwar um bedeutende
Verfahren, dennoch sind die Voraussetzungen des § 5 II InsO in diesem
Verfahrensstadium nach Eröffnungsbeschluß und Durchführung des Berichtstermines
mittlerweile gegeben, da die Vermögensverhältnisse aufgrund der bisherigen
Ermittlungen hinsichtlich der Vermögenspositionen wie der Verbindlichkeiten
hinreichend sicher aufgeklärt wurden und die Gläubigerversammlung daher nur
über einen relativ kleinen Ausschnitt der Gesamtmaterie, nämlich der Behandlung
der wechselseitigen Insolvenzforderungen der fünf P&R-Gesellschaften unter- und
gegeneinander sowie der Frage, wie die Erlöse aus der Containerverwertung unter
die vier Containerverwaltungsgesellschaften ohne die P&R-AG zu verteilen sind,
zu entscheiden hat. Auch wenn eine erhebliche Anzahl von Gläubigern betroffen
sind, hindert dies angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstadiums, der
durchgeführten Ermittlungen im Eröffnungsverfahren und im eröffneten Verfahren,
was zur zuverlässigen Erfassung der Vermögensgegenstände und der
Verbindlichkeiten geführt hat, nicht die Feststellung, daß die
Vermögensverhältnisse nunmehr überschaubar sind, zumal der Geschäftsbetrieb
aller P&R-Gesellschaften bereits mit Insolvenzantragstellung eingestellt ist
und diese nicht mehr werbend tätig sind. Die Containerverwaltung selbst erfolgt
nicht durch die P&R-Gesellschaften, sondern durch die schweizerische
Gesellschaft, wobei der Zugriff der Insolvenzverwalter auf diese gesichert
werden konnte. Die im Gesetz verwendeten Begriffe geringe Zahl der Gläubiger
und geringe Höhe der Verbindlichkeiten sind hierbei unter nochmaliger Betonung
der weitgehenden Aufklärung, Sicherung und Erfassung der Vermögenspositionen
und der Begrenztheit der engumrissenen Fragestellung dieser
Gläubigerversammlung funktionell auszulegen und letztlich in diesem
Verfahrensstand zu bejahen.
Die Alternative einer mündlichen Gläubigerversammlung in Corona-Zeiten bei dem
Verbot von Großveranstaltungen und dem Gebot der Einhaltung der Abstandsregeln
stellt sich derzeit nicht, zumal derartige Veranstaltungen, wie sich beim
Berichtstermin der jeweiligen Gesellschaften gezeigt hat, einen erheblichen
Organisationsaufwand und finanzielle Kosten erfordern, für die die Masse gerade
zu stehen hat. Der Verzicht auf die schriftliche Durchführung der
Gläubigerversammlung würde bedeuten, daß die in der Tagesordnung erwähnten
Fragen derzeit, obwohl es sich bei Insolvenzverfahren um sog. Eilverfahren
handelt, keiner Lösung zugeführt werden könnten, was selbstverständlich als
notwendige Folge hätte, daß die hier anstehenden Fragen bis auf weiteres nicht
gelöst werden könnten und das Verfahren aufhalten würden, so daß auch erste
Erlöse nicht an die Gläubiger verteilt werden könnten. Wann dann mündliche
Gläubigerversammlungs-Termine möglich wären und hierfür Räumlichkeiten zur
Verfügung stünden, ist derzeit nicht aussagbar oder absehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
05.06.2020
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

1. Der für Donnerstag, 18.06.2020,12.00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock,
Infanteriestrße 5, Amtsgericht München, bestimmte mündliche Prüfungstermin wird
abgesetzt.
Die Prüfung der Forderungen wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
2. Die Prüfung der bis zum 02.06.2020 niedergelegten angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)Tabellenblattnummer 17, 98, 209, 301, 312, 336,
377, 485, 519, 565, 569, 633, 660, 661, 707, 722, 782, 910, 1004, 1037, 1125,
1162, 1230, 1240, 1341, 1402, 1633, 1684, 1698, 1733, 1742, 1800, 1861, 1870,
1878, 1899, 1911, 1915, 1977, 1986, 1989, 2001, 2002, 2026, 2027, 2028, 2119,
2149, 2195, 2211, 2242, 2253, 2270, 2274, 2287, 2290, 2295, 2308, 2326, 2333,
2350, 2354, 2359, 2360, 2368, 2380, 2381, 2383, 2385, 2387, 2388, 2389, 2391,
2392, 2393, 2394, 2395, 2396, 2398, 2400, 2401, 2402, 2403, 2406, 2408
erfolgt im schriftlichen Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die digitale Tabelle mit den Forderungen und die in digitaler Form vorliegenden
Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
4. Die Prüfung der weiteren Forderungen, die bislang nicht Gegenstand eines
Prüfungs- termins waren, erfolgt in einem noch zu bestimmenden weiteren
fortgesetzten Prüfungs- termin im schriftlichen Verfahren .

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 58248 HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Aufgrund Entscheidung des Insolvenzverwalters gilt für die Gesellschaft wieder das satzungsmäßig…
HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Aufgrund Entscheidung des Insolvenzverwalters gilt für die Gesellschaft wieder das satzungsmäßige Geschäftsjahr.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
16.11.2018
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

Beschluss:
Termin wird auf Mittwoch, 29.05.2019 14 Uhr vertagt und in die Reithalle,
Heßstraße 132, München verlegt..
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
05.10.2018
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

Beschluss:

Frau Rechtsanwältin Julia Siedhoff, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München wird als
Sonderinsolvenzverwalterin mit den Aufgabenkreisen
- Rechtsgeschäfte für die Schuldnerin den Fällen vorzunehmen, insbesondere
Willenserklärungen abzugeben, in denen der Insolvenzverwalter aus rechtlichen
Gründen (§ 181 BGB) verhindert ist.
- Prüfung hier angemeldeten Forderungen der Gläubigerin P&R AG, Grünwald
bestellt.

Gründe:

Über das Vermögen des obengenannten Gläubigers wurde unter dem Aktenzeichen
1542 IN 1128/18 beim Amtsgericht München ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter im vorliegenden Verfahren, Herr Rechtsanwalt Dr. jur..
Philip Heinke ist auch im Insolvenzerfahren über das Vermögen der Gläubigerin
zum Insolvenzverwalter bestellt.
Aufgrund rechtlicher Verhinderung (§ 181 BGB) sowie Gefahr einer
Interessenkollision ist daher ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
21.09.2018
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

Beschluss:

Der Eröffnungsbeschluß vom 24.07.2018 wird hinsichtlich des Berichts-Termins
vom 22.10.2018 dahingehend abgeändert, daß der Berichtstermin in der Reithalle,
Heßstraße 132, 80797 München stattfindet und nicht in der Infanteriestraße 5,
80325 München. Die Uhrzeit bleibt gleich. Im übrigen verbleibt es beim
Eröffnungsbeschluß vom 24.07.2018.
Dieser Beschluß ist wie ein Eröffnungsbeschluß zu veröffentlichen und die
sonstigen Beteiligten sind von der Rechtspflegerin zu laden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 58248 HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.07.2018 (…
HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.07.2018 (Az. 1542 IN 727/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
25.07.2018
Registerbezug
München, HRB 58248
1542 IN 727/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.07.2018 um 11.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren nach Art. 3 I EUInsVO eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 22.10.2018
09:00 Uhr
Sitzungssaal 202, 2., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist. Die Gläubiger werden im Hinblick auf die notwendigen
Sicherheitskontrollen gebeten, möglichst frühzeitig zum Termin zu erscheinen.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Mittwoch, 14.11.2018
14:00 Uhr
Sitzungssaal 202, 2., Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Niederlegung der Tabelle und der Anmeldeunterlagen erfolgt in digitaler
Form. Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden bei dem Insolvenzverwalter
aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme
angefordert werden.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Herr Paul Meyr, Tölzer Straße 29, 82031 Grünwald
Herr Rechtsanwalt Peter Mattil, Thierschplatz 3, 80538 München
Herr Alfred Strieker, Nördliche Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Sdk Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Hackenstr. 7b, 80331 München,
vertreten durch den Verfahrensbev. Daniel Vos und den Vorstand Daniel Bauer
Dr. Stephan Greger, Dr.-Leo-Ritter-Straße 7, 93049 Regensburg
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen
obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen
Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.03.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 727/18 · P & R Container Leasing GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 727/18
Wirksam am
19.03.2018
Registerbezug
München, HRB 58248
Az.: 1542 IN 727/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

P & R Container Leasing GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Nördliche
Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 58248
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 19.03.2018 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philip
Heinke, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München, Telefon: +49(89)25548700, Telefax:
+49(89)25548710, Email: info@jaffe-rae.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.03.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 58248 HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roth, Heinz, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: E…
HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roth, Heinz, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Ebben, Martin, Bad Tölz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Ebben, Martin, Bad Tölz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 58248 HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stömmer, Wolfgang, Oberhaching, *XX.XX.XXXX.
HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stömmer, Wolfgang, Oberhaching, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 58248 HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Bestellt: Geschäftsführer: Roth, Heinz, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit …
HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Bestellt: Geschäftsführer: Roth, Heinz, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 58248 HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feldkamp, Werner, Kaufmann, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbe…
HRB 58248: P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feldkamp, Werner, Kaufmann, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis und Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Stömmer, Wolfgang, Oberhaching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ebben, Martin, Bad Tölz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 58248 P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Bestellt: Geschäftsführer: Stömmer, Wolfgang, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Bestellt: Geschäftsführer: Stömmer, Wolfgang, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 58248 P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roth, Harald, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
P & R Container Leasing GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roth, Harald, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 58248 BBD Beamtenberatungsdienst GmbH, München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald.Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung d…
BBD Beamtenberatungsdienst GmbH, München, Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald.Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 0,41 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: P & R Container Leasing GmbH. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Nördl. Münchnerstraße 8, 82031 Grünwald. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertrieb und Verwaltung von Containern; im übrigen Dritte bei der Anlage ihres Vermögens in Vermögenswerten aller Art zu beraten und behilflich zu sein, unter Ausschluss der Durchführung von Bankgeschäften im Sinne des § 1 KWG. Neues Stammkapital: 25.565,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Feldkamp, Werner, Kaufmann, Grünwald, *XX.XX.XXXX; Roth, Harald, Grünwald, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Roth, Heinz, Grünwald, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.