HRA 8725
P + H Engineering GmbH & Co. KG
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Freiheit 25, 57368 LennestadtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lennestadt
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 23.05.2022
- Datenstand
- 2025-10-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Achim Plassmann
Lennestadt
Oliver Homrighausen
Finnentrop
P + H Engineering Verwaltungs GmbH
Finnentrop
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- P + H Engineering GmbH & Co. KG Finnentrop
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 203/26 · P + H Engineering GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 203/26
- Wirksam am
- 20.10.2026
- Registerbezug
- Siegen, HRA 8725
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8725 eingetragenen P + H Engineering GmbH & Co. KG, Agathastraße 63, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9845 eingetragene P + H Engineering Verwaltungs GmbH, Agathastraße 63, 57368 Lennestadt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Homrighausen, Am Rott 40, 57413 Finnentrop, und Herrn Achim Plassmann, Freiheit 65, 57368 Lennestadt,
ist am 19.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
25 IN 203/26
Amtsgericht Siegen, 19.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 25 IN 203/26 · P + H Engineering GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 203/26
- Wirksam am
- 25.09.2026
- Registerbezug
- Siegen, HRA 8725
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8725 eingetragenen P + H Engineering GmbH & Co. KG, Agathastraße 63, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9845 eingetragene P + H Engineering Verwaltungs GmbH, Agathastraße 63, 57368 Lennestadt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Homrighausen, Am Rott 40, 57413 Finnentrop, und Herrn Achim Plassmann, Freiheit 65, 57368 Lennestadt,
Geschäftszweig: Engineering-Dienstleistung und Prototypenbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.09.2026, um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 02242/9698710.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
25 IN 203/26
Siegen, 24.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 8725 HRA 8725: P + H Engineering GmbH & Co. KG, Finnentrop, Johannes-Scheele-Straße 10, 57413 Finnentrop. Geschäftsanschrift: Freiheit 25, 57368 Lennestadt. Der Sitz ist nach Lennestadt verlegt.
HRA 8725 P + H Engineering GmbH & Co. KG, Finnentrop, Johannes-Scheele-Straße 10, 57413 Finnentrop. (Unternehmensgegenstand: Beteiligung an oder Übernahme von anderen Unternehmen, oder die Geschäftsführung dieser and…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.