HRB 705631
OWR GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Elztal
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Registerdaten
- Sitz
- Elztal
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 705631 HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mosbach vom 01.11.2020 (1 IN 113/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mosbach vom 01.11.2020 (1 IN 113/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mosbach, 1 IN 113/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 1 IN 113/20 · OWR GmbH · Insolvenzgericht Mosbach
- Insolvenzgericht
- Mosbach
- Aktenzeichen
- 1 IN 113/20
- Wirksam am
- 02.11.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 705631
1 IN 113/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
OWR GmbH, Oberschefflenzer Straße 9, 74834 Elztal, vertreten durch den
Geschäftsführer Jürgen Fiebig
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gollob, Keplerstraße 1, 81679 München, Gz.: JD/bp 15 0048
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343 627590
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.12.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
28.12.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 18.01.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 18.01.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 01.11.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
OWR GmbH, Oberschefflenzer Straße 9, 74834 Elztal, vertreten durch den
Geschäftsführer Jürgen Fiebig
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 705631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gollob, Keplerstraße 1, 81679 München, Gz.: JD/bp 15 0048
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343 627590
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.12.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
28.12.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 18.01.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 18.01.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1, EG, Lohrtalweg 2, Amtsgericht Mosbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mosbach - Insolvenzgericht - 01.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 705631 HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Fiebig, Jürgen, Gauting, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der B…
HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Fiebig, Jürgen, Gauting, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 705631 HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Die Gesellschafterversammlungen vom 07.09.2018 und vom 01.02.2019 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unt…
HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Die Gesellschafterversammlungen vom 07.09.2018 und vom 01.02.2019 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und Reparatur von und der Handel mit ABC-Schutzeinrichtungen und Sonderfahrzeugen aller Art sowie der Großhandel mit Humanarzneimitteln i.S. d. AMG. Ferner Entwicklung, Produktion und Instandsetzung sowie der Umbau von Fahrzeugen und Aggregaten aller Art. Darüber hinaus der Handel mit Ersatz- und Austauschteilen sowie die Durchführung aller damit verbundenen Tätigkeiten. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Fiebig, Jürgen, Abu Dhabi / Vereinigte Arabische Emirate, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 705631 HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Nicht mehr Geschäftsführer: Gurt, Erhard Richard, Gundelsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Nicht mehr Geschäftsführer: Gurt, Erhard Richard, Gundelsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 705631 HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Bestellt als Geschäftsführer: Fiebig, Jürgen, Abu Dhabi / Vereinigte Arabische Emirate, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Bestellt als Geschäftsführer: Fiebig, Jürgen, Abu Dhabi / Vereinigte Arabische Emirate, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 705631 HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Bek…
HRB 705631: OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 7 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und Reparatur von und der Handel mit ABC-Schutzeinrichtungen und Sonderfahrzeugen aller Art sowie der Großhandel mit Humanarzneimitteln i. S. d. AMG.
HRB 705631 OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hemmer, Gunnar, Mosbach, *XX.XX.XXXX.
OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hemmer, Gunnar, Mosbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 705631 OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligte…
OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wohnbau-Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Elztal (Amtsgericht Mannheim HRB 441021) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "OWR GmbH Bamberg", Bamberg (Amtsgericht Bamberg HRB 4658) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 705631 OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal.Nicht mehr Geschäftsführer: Baum, Hans Jakob, Achim, *XX.XX.XXXX.
OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal.Nicht mehr Geschäftsführer: Baum, Hans Jakob, Achim, *XX.XX.XXXX.
HRB 705631 OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2008 und 08.12.2008. Geschäftsanschrift: Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. G…
OWR GmbH, Elztal, Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2008 und 08.12.2008. Geschäftsanschrift: Oberschefflenzer Str. 9, 74834 Elztal. Gegenstand: Herstellung und Reparatur von und der Handel mit ABC-Schutzeinrichtungen und Sonderfahrzeugen aller Art. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Baum, Hans Jakob, Achim, *XX.XX.XXXX; Gurt, Erhard Richard, Gundelsheim, *XX.XX.XXXX; Dr. Hemmer, Gunnar, Mosbach, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "OWR AG", Elztal (Amtsgericht Mannheim HRB 441759) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.