HRB 332416

Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heidelberg

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Registerdaten

Sitz
Heidelberg
Datenstand
2024-03-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Herrenkleiderfabrik Otto Walter GmbH Sandhausen
  2. Pabst GmbH Sandhausen
  3. Bekleidungswerke Otto Walter GmbH Sandhausen
  4. Otto Walter GmbH Sandhausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 65/19 · Otto Walter GmbH HELLS KITCHEN - FASHION · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 65/19
Wirksam am
12.07.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 332416
83 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Harbusch
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 332416
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 7 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.08.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 12.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 83 IN 65/19 · Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 65/19
Wirksam am
04.05.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 332416
83 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, derzeit: Albert-Ueberle-Straße 38,
69120 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Harbusch, geboren
am XX.XX.XXXX, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 332416
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt
Stefan Roth, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.

Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen

Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag XXX EUR der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 09.04.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 50.424,02 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 09.04.2019 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 5 % gerechtfertigt. Der vorläufige
Insolvenzverwalter musste sich in erheblichem Maße mit arbeitsrechtlichen
Fragen ( Versorgungsanwartschaften ) befassen, zudem verursachte die Prüfung
des Beleg- und Rechnungswesens eine entsprechende Mehrbelastung.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von XXX EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 17.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 332416 HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Harbusch, Horst, Heidelberg, *XX.…
HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Harbusch, Horst, Heidelberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 332416 HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 05.04.2019 (83 IN 65/19) wurde über das Vermöge…
HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 05.04.2019 (83 IN 65/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 83 IN 65/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 65/19 · Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 65/19
Wirksam am
08.04.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 332416
83 IN 65/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120
Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Harbusch, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 332416
- Schuldnerin -

1. Das am 19.02.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
05.04.2019 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Roth
Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4400445
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 24.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
25.06.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 25.06.2019, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
04.06.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 05.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 332416 HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 21.02.2019 (51 IN 65/19) wurde ein vorläufiger …
HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 21.02.2019 (51 IN 65/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Veränderungen
HRB 332416 HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Sofienstraße 6 - 10, 69115 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg.
HRB 332416: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Sofienstraße 6 - 10, 69115 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Albert-Ueberle-Straße 38, 69120 Heidelberg.
Veränderungen
HRB 332416 Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Sofienstraße 6 - 10, 69115 Heidelberg. Einzelprokura: Harbusch, Irmtraud, Heidelberg, *XX.XX.XXXX; Harbusch, Oliver, Walldorf, *XX.XX.XXXX.
Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION, Heidelberg, Sofienstraße 6 - 10, 69115 Heidelberg. Einzelprokura: Harbusch, Irmtraud, Heidelberg, *XX.XX.XXXX; Harbusch, Oliver, Walldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 332416 Otto Walter GmbH, Sandhausen, Robert-Bosch-Str. 3, 69207 Sandhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geände…
Otto Walter GmbH, Sandhausen, Robert-Bosch-Str. 3, 69207 Sandhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Otto Walter GmbH - HELLS KITCHEN - FASHION. Sitz verlegt; nun: Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Sofienstraße 6 - 10, 69115 Heidelberg.
Veränderungen
HRB 332416 Bekleidungswerke Otto Walter GmbH, Sandhausen, Robert-Bosch-Str. 3, 69207 Sandhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz) un…
Bekleidungswerke Otto Walter GmbH, Sandhausen, Robert-Bosch-Str. 3, 69207 Sandhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma und Sitz) und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Otto Walter GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 3, 69207 Sandhausen. Gegenstand geändert; nun: Der Einzelhandel mit Textilien für Damen und Herren.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.