HRB 59815
Otto Dilg GmbH Feinmechanik
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neufahrn
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Registerdaten
- Sitz
- Neufahrn
- Datenstand
- 2025-01-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Otto Dilg GmbH Feinmechanik-Maschinenbau Sitz: Neufahrn Neufahrn
- Otto Dilg GmbH Feinmechanik-Maschinenbau Neufahrn
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung IN 339/20 · Otto Dilg GmbH Feinmechanik · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 339/20
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- München, HRB 59815
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler, Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut (einschließlich der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter), wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 30.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 115 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.03.2026 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter
- umfangreiche Sanierungsbemühungen/Ausgestaltung Asset-Deal-Vertrag
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 115 % gerechtfertigt. Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:- Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter
- umfangreiche Sanierungsbemühungen/Ausgestaltung Asset-Deal-Vertrag
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 339/20 · Otto Dilg GmbH Feinmechanik · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 339/20
- Wirksam am
- 22.04.2026
- Registerbezug
- München, HRB 59815
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
In dem Insolvenzverfahren hat der/die Sachwalter/in die Festsetzung der Vergütung (einschließlich der Vergütung für die vorläufige Sachwaltung) beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 115 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.05.2026 gegeben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 339/20 · Otto Dilg GmbH Feinmechanik · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 339/20
- Wirksam am
- 08.02.2024
- Registerbezug
- München, HRB 59815
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn, vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Planer & Kollegen GmbH
1. Die Prüfung der bis 06.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 - 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 339/20 · Otto Dilg GmbH Feinmechanik · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 339/20
- Wirksam am
- 11.12.2020
- Registerbezug
- München, HRB 59815
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn,
vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger, Gottfried-von-Cramm-Straße 5,
85375 Neufahrn
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Sondermaschinen
Aufgrund des Antrages des Sachwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss des nachfolgend genannten
Kaufvertrags (Asset Deal) über die Veräußerung der zum Geschäftsbetrieb der
Schuldnerin gehörenden Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens
sowie der sonstigen im Kaufvertrag gemäß notarieller Urkunde des Notars
Christian Steer in Landshut, URNr. 3032/2020 vom 10.12.2020 genannten
Gegenstände
(Tagesordnung)
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 08.01.2021
Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundegelegte Tagesordnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in das weitere Verfahren einbezogen werden.
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3
InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies: Werden von Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung nicht erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan IN 339/20 · Otto Dilg GmbH Feinmechanik · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 339/20
- Wirksam am
- 08.12.2020
- Registerbezug
- München, HRB 59815
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn,
vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger, Gottfried-von-Cramm-Straße 5,
85375 Neufahrn
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Landshut am 07.12.2020 folgenden
Beschluss
Der Beschluss vom 01.10.2020 geändert.
Der Termin am Montag, den 21.12.2020, um 10:00 Uhr wird abgesetzt.
Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs.
2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis Ende Montag, den 21.12.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 21.12.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Im Übrigen gelten weiter die Bestimmung des Beschlusses vom 01.10.2020.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 07.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 59815 HRB 59815: Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Neufahrn, Landkreis Freising, Gottfried-von-Cramm-Str. 5, 85375 Neufahrn. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Vertretungsbefugnis nun: Liquida…
Forderungsprüfung IN 339/20 · Otto Dilg GmbH Feinmechanik · Insolvenzgericht Landshut
- Insolvenzgericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- IN 339/20
- Wirksam am
- 01.10.2020
- Registerbezug
- München, HRB 59815
In dem Verfahren über den Antrag d.
Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Gottfried-von Cramm-Straße 5, 85375 Neufahrn,
vertreten durch den Geschäftsführer Dilg Rüdiger, Gottfried-von-Cramm-Straße 5,
85375 Neufahrn
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 59815
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Sondermaschinen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1
InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler
Bachstraße 6, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.11.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 21.12.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut,
Maximilianstraße 25, Amtsgericht Landshut
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 21.12.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut,
Maximilianstraße 25, Amtsgericht Landshut
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.07.2020 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 01.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 59815 HRB 59815: Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Neufahrn, Landkreis Freising, Gottfried-von-Cramm-Str. 5, 85375 Neufahrn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dilg, Marcel, Regensburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 59815 Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Neufahrn, Landkreis Freising, Gottfried-von-Cramm-Str. 5, 85375 Neufahrn. Bestellt: Geschäftsführer: Dilg, Marcel, Regensburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der B…
HRB 59815 Otto Dilg GmbH Feinmechanik, Neufahrn, Landkreis Freising (Gottfried-v.-Cramm-Str. 5, 85375 Neufahrn). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dilg, Otto, Maschinenbautechniker, Neufahrn.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.