HRA 120098HRA 120098: Otto Behrens GmbH & Co.KG Spedition, Gyhum, Bahnhofstr. 1, 27404 Gyhum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2018 und Ergänzung v…
HRA 120098: Otto Behrens GmbH & Co.KG Spedition, Gyhum, Bahnhofstr. 1, 27404 Gyhum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2018 und Ergänzung vom 30.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2018 mit der Behrens und Gottschalk GmbH & Co. KG mit Sitz in Gyhum (HRA 120929) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 120098HRA 120098: Otto Behrens GmbH & Co.KG Spedition, Gyhum, Bahnhofstr. 1, 27404 Gyhum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2016 und Ergänzung v…
HRA 120098: Otto Behrens GmbH & Co.KG Spedition, Gyhum, Bahnhofstr. 1, 27404 Gyhum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2016 und Ergänzung vom 08.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom jeweils selben Tage mit der Behrens Lagerhallen Vermietungs-OHG mit Sitz in Gyhum (Amtsgericht Tostedt HRA 203086) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.