VR 6255

Ottfinger Chöre e.V.

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wenden-Ottfingen

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Registerdaten

Sitz
Wenden-Ottfingen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
25.01.2023
Datenstand
2025-09-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Beate Solbach

Wenden

Vorstand

Günter Stock

Wenden

Vorstand

Stefanie Stahl

Wenden

Vorstand

Thomas Fischer

Wenden

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Jeweils zwi Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam den Verein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-21

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CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 6255 Ottfinger Chöre e.V., Wenden-Ottfingen (Von-Galen-Straße 13, 57482 Wenden). Eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 26. Juni 2013. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der je…
Ottfinger Chöre e.V., Wenden-Ottfingen (Von-Galen-Straße 13, 57482 Wenden). Eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 26. Juni 2013. Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der jeweiligen Verschmelzungsverträge vom 26. Juni 2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 13. Juli 2013 mit dem Männerchor "Frohsinn" Ottfingen e.V. mit Sitz in Wenden-Ottfingen (Amtsgericht Siegen VR 5540), mit dem Kinder- und Jugendchor "bella musica" Ottfingen e.V. mit Sitz in Wenden-Ottfingen (Amtsgericht Siegen VR 6055) und dem Frauenchor Ottfingen e.V. mit Sitz in Wenden-Ottfingen (Amtsgericht Siegen VR 5537 verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Absatz 2 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.