HRB 22437
Ottendorf-O. Transport GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Thiendorf
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Registerdaten
- Sitz
- Thiendorf
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Ottendorf-O. Transport GmbH Ottendorf-Okrilla
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 559 IN 1203/18 · Ottendorf-O. Transport GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 1203/18
- Wirksam am
- 05.01.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 22437
Aktenzeichen: 559 IN 1203/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ottendorf-O. Transport GmbH, Großenhainer Straße 8, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 22437
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathleen Beyer
vertreten durch den Geschäftsführer Ricco Forke
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 12.02.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 507.721,11 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 192.398,82 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 559 IN 1203/18 · Ottendorf-O. Transport GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 1203/18
- Wirksam am
- 18.09.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 22437
Aktenzeichen: 559 IN 1203/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ottendorf-O. Transport GmbH, Großenhainer Straße 8, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 22437
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathleen Beyer
vertreten durch den Geschäftsführer Ricco Forke
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.09.2025 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 559 IN 1203/18 · Ottendorf-O. Transport GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 1203/18
- Wirksam am
- 20.12.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 22437
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ottendorf-O. Transport GmbH,
Großenhainer Straße 8, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 22437
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathleen Beyer
vertreten durch den Geschäftsführer Ricco Forke
wird dem Verwalter für die Tätigkeit im Regelinsolvenzverfahren die Vergütung
des vorläubigen Insolvenzverwalters antragsgemäß festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse
zu entnehmen.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 04.12.2018 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die
Tätigkeit gemäß § 63 Abs. 3 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt
908.937,52 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach §§ 2 Abs. 1, 10, 11 InsVV.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu
berücksichtigen, § 7 InsVV.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte
eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elek-
tronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5
der Elektronischer-
Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4
ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer
gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,
oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
545 IN 1203/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22437 HRB 22437: Ottendorf-O. Transport GmbH, Thiendorf, Großenhainer Str. 8, 01561 Thiendorf OT Sacka. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2018, AZ: 532 IN 1203/18, ist das Insolvenzverfahren über …
Forderungsprüfung 559 IN 1203/18 · Ottendorf-O. Transport GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 1203/18
- Wirksam am
- 02.10.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 22437
532/545 IN 1203/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ottendorf-O. Transport GmbH,
Großenhainer Straße 8, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden , HRB 22437
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathleen Beyer
vertreten durch den Geschäftsführer Ricco Forke
- wurde am 01.10.2018 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Obergraben 10, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich:
0351 25090 90 Telefax: 0351 25090 99 Email geschäftlich: dresden@voigtsalus.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
30.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.12.2018, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.12.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
532 IN 1203/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22437 HRB 22437: Ottendorf-O. Transport GmbH, Thiendorf, Großenhainer Str. 8, 01561 Thiendorf OT Sacka. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 07.08.2018, AZ: 532 IN 1203/18, ist ein vorläufiger Insolvenzver…
Insolvenzbekanntmachung 559 IN 1203/18 · Ottendorf-O. Transport GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 559 IN 1203/18
- Wirksam am
- 07.08.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 22437
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ottendorf-O.
Transport GmbH, Großenhainer Straße 8, 01561 Thiendorf, Amtsgericht Dresden ,
HRB 22437
vertreten durch die Geschäftsführerin Kathleen Beyer
vertreten durch den Geschäftsführer Ricco Forke
- wurde am 07.08.2018 um 09:57 Uhr Ralf Hage, Obergraben 10, 01097 Dresden,
Telefon geschäftlich 0351 25090 90, Telefax 0351 25090 99, Email geschäftlich
dresden@voigtsalus.de, Website www.voigtsalus.de zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
532 IN 1203/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22437 HRB 22437: Ottendorf-O. Transport GmbH, Thiendorf, Großenhainer Str. 8, 01561 Thiendorf OT Sacka. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Forke, Lothar, Pulsnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 22437 Ottendorf-O. Transport GmbH, Thiendorf, Großenhainer Str. 8, 01561 Thiendorf OT Sacka. Bestellt: Geschäftsführer: Beyer, Kathleen, Burkau, *XX.XX.XXXX; Forke, Ricco, Pulsnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvert…
HRB 22437 Ottendorf-O. Transport GmbH, Ottendorf-Okrilla, Schutterwälder Str. 4, 01458 Ottendorf-Okrilla. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz), 3 (Stammk…
HRB 22437 Ottendorf-O. Transport GmbH, Ottendorf-Okrilla (Schutterwälder Str. 4, 01458 Ottendorf-Okrilla). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Hermann, Wielenbach, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.