HRB 100366 früher Amtsgericht Emden
Ostfriesische Presse Druck GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dithmarscher Straße 6, 26723 EmdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Emden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 12.02.2024
- Datenstand
- 2025-02-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Charlotte Basse
Norden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Ostfriesische Presse Druck GmbH Leer
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Presse- und Druckerzeugnissen sowie alle anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herausgabe, Verlag und Vertrieb von Presse- und Druckerzeugnissen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 108/25 · Ostfriesische Presse Druck GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 108/25
- Wirksam am
- 24.10.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 100366
Tagesordnung :
Genehmigung gemäß §§ 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO des Kaufvertrags mit der VGE Vermietgesellschaft mbH & Co. KG über den Verkauf des Anlage- und Vorratsvermögens der Schuldnerin.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt, § 160 I InsO.
Aurich, 23.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 108/25 · Ostfriesische Presse Druck GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 108/25
- Wirksam am
- 04.08.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 100366
Amtsgericht Aurich, 04.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 108/25 · Ostfriesische Presse Druck GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 108/25
- Wirksam am
- 01.08.2025
- Registerbezug
- Aurich, HRB 100366
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Julius-Mosen-Platz 2, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-24928050, Fax: 0441-24928059, E-Mail: oldenburg@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am 16.10.2025 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 16.09.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( 16.10.2025 ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 01.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 34/23 · Ostfriesische Presse Druck GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/23
- Wirksam am
- 15.01.2024
- Registerbezug
- Aurich, HRB 100366
Aus technischen Gründen werden die Markierungen der Ankreuzfelder und die Inhalte der Textfelder erst vollständig übertragen - soweit nicht der Vergütungsrechner benutzt wird -, wenn die Vorlage über die Schaltfläche "Text bereinigen" bereinigt wird.
9 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostfriesische Presse Druck GmbH, Dithmarscherstraße 6, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100366), vertr. d.: Charlotte Basse, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 01.07.2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und der Antragsteller zum Sachwalter bestellt.
Mit Schriftsatz vom 19.10.2023 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Der Vergütungsanspruch des Sachwalters ergibt sich aus §§ 274 Abs. 1, 63ff. InsO, 12 InsVV. Der Sachwalter erhält nach § 12 InsVV in der Regel 60% der Vergütung des Insolvenzverwalters gem. § 2 Abs. 1 InsVV.
Die Vergütung für den Sachwalter ist gemäß §§ 1 Abs. 1, 12 InsVV nach dem Wert der Masse zu berechnen, die sich aus der Schlussrechnung der Schuldnerin gem. § 281 Abs. 3 Satz 2 InsO ergibt. Da allein die Schuldnerin das Verwertungsrecht an den mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen hat, bleiben die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände für die Berechnungsgrundlage unberücksichtigt. Aus dem Umstand, dass mit Beschluss vom 01.07.2023 die Eigenverwaltung angeordnet wurde und die Schuldnerin einen Insolvenzplan eingereicht hat, der im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 11.10.2023 einstimmig angenommen wurde, ergibt sich die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, so dass der Ansatz von Fortführungswerten gerechtfertigt ist.
Aus dem eingereichten Insolvenzplan ergibt sich eine Berechnungsgrundlage von 826.594,29 €, wobei sich das Anlage- und Umlaufvermögen auf 5.457.399,12 € berechnet und für Aus- und Absonderungsrechte gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 InsVV ein Betrag von 4.630.804,83 € abgezogen wird.
II.
Gemäß §§ 12 Abs. 2, 3 InsVV sind Zuschläge bei der Vergütung zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Verfahren ergibt sich ein Zuschlag für die Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung von 0,30, insbesondere aufgrund des erheblichen Mehraufwands durch die Kontrolle des umfangreichen Zahlungsverkehrs.
Eine Vergleichsberechnung, durch die verhindert werden soll, dass der durch die Betriebsfortführung entstandene Auswand mehrfach vergütet wird, ist vorliegend nicht vorzunehmen, weil sich die Berechnungsmasse aufgrund der Betriebsfortführung im Rahmen der Eigenverwaltung hier nicht erhöht hat.
Ein weiterer Zuschlag von 0,40 folgt aus den begleitenden Bemühungen des Sachwalters zur Sanierung des Unternehmens und dessen intensiver Mitwirkung bei der Erstellung des Insolvenzplans.
Ein weiterer Zuschlag von 0,10 ergibt sich aus der erforderlichen und intensiven Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss.
III.
Die Festsetzung der Auslagen und der Zustellungskosten ergibt sich aus §§ 12 Abs. 3, 4, 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 08.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 34/23 · Ostfriesische Presse Druck GmbH · Insolvenzgericht Aurich
- Insolvenzgericht
- Aurich
- Aktenzeichen
- 9 IN 34/23
- Wirksam am
- 20.12.2023
- Registerbezug
- Aurich, HRB 100366
Aus technischen Gründen werden die Markierungen der Ankreuzfelder und die Inhalte der Textfelder erst vollständig übertragen - soweit nicht der Vergütungsrechner benutzt wird -, wenn die Vorlage über die Schaltfläche "Text bereinigen" bereinigt wird.
9 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ostfriesische Presse Druck GmbH, Dithmarscherstraße 6, 26723 Emden (AG Aurich, HRB 100366), vertr. d.: Charlotte Basse, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen gem.
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 09.03.2023 ist der Antragsteller zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Mit Beschluss vom 01.07.2023 ist das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet und der Antragsteller zum Sachwalter bestellt worden. Mit Schriftsatz vom 19.10.2023 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und der Auslagen für die vorläufige Sachwaltung.
I.
Der Vergütungsanspruch des vorläufigen Sachwalters ergibt sich entsprechend der §§ 270b Abs. 1 Satz 1, 274 Abs. 1, 63 Abs. 3 InsO.
Nach § 12a Abs. 1 Satz 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters gesondert vergütet. Sie beträgt in der Regel 25% der Vergütung des Sachwalters, der wiederum 60% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters erhält gem. § 12 Abs. 1
InsVV, so dass der vorläufige Sachwalter im Ergebnis 15% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters gem. § 2 InsVV erhält.
Gem. § 12a Abs. 1 S.2 InsVV ist bei der Berechnungsgrundlage für die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters das Vermögen zugrunde zu legen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen nach § 12a Abs. 1 S. 4 InsVV hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Abzüge sind zu machen in Höhe des Werts des Absonderungsrechts an den belasteten Gegenständen, soweit der vorläufige Sachwalter sich nicht mit ihnen in erheblichem Umfang befasst hat.
Ausgehend von den im Gutachten vom 26.06.2023 und insbesondere im eingereichten Insolvenzplan dargestellten Gegenständen des Aktivvermögens, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters insgesamt erstreckte, ist unter Berücksichtigung der Aus- und Absonderungsrechte von einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 3.886.380,89 € auszugehen.
II.
Gemäß §§ 12a Abs. 3, 10, 3 InsVV sind Zuschläge bei der Vergütung zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Verfahren ergibt sich ein Zuschlag für die Begleitung und Überwachung der Unternehmensfortführung von 0,45.
Aufgrund des Umstands, dass die Begleitung der Betriebsfortführung mit der umfangreichen Überwachung der Eigenverwaltung im vorläufigen Verfahren sowie die Erstellung eines Berichts gem. § 270c InsO vorliegend einen erheblichen Mehraufwand gegenüber einem durchschnittlichen Verfahren der Größenordnung erforderte, verzichtet das Gericht unter Bezugnahme der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2011 (IX ZB 143/08) auf die Vornahme einer Vergleichsberechnung und berechnet den Zuschlag allein aufgrund eines Zuschlags nach § 3 InsVV auf die Regelvergütung nach § 2 InsVV nach der festgestellten Berechnungsgrundlage.
Ein weiterer Zuschlag von 0,25 folgt aus den begleitenden Bemühungen des vorläufigen Sachwalters zur Sanierung des Unternehmens.
Ein weiterer Zuschlag von 0,15 ergibt sich aus der erforderlichen und intensiven Zusammenarbeit mit dem schon während der vorläufigen Eigenverwaltung eingerichteten Gläubigerausschuss.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Dem Festsetzungsantrag des vorläufigen Sachwalters, der zur Unterstützung einer erfolgreichen Sanierung der Schuldnerin auf einen Teil der Vergütung verzichtet, war somit stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 04.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100366 HRB 100366: Ostfriesische Presse Druck GmbH, Emden, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden. Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschl…
HRB 100366 HRB 100366: Ostfriesische Presse Druck GmbH, Emden, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden. Prokura erloschen: Höfker, Berthold, Lütetsburg, *XX.XX.XXXX; Reich, Andreas, Neuharlingersiel, *XX.XX.XXXX; Rüst, Hans…
HRB 100366 HRB 100366: Ostfriesische Presse Druck GmbH, Emden, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich (Az. 9 IN 43/18) vom 31.12.2018 ist das Insolvenzverfahren nach Bestätigung des…
HRB 100366 HRB 100366: Ostfriesische Presse Druck GmbH, Emden, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich (43/18) vom 01.06.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
HRB 100366 HRB 100366: Ostfriesische Presse Druck GmbH, Emden, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden. Nicht mehr Geschäftsführer: Basse, Christian, Norden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Basse, Gabriele, Norde…
HRB 100366 HRB 100366:Ostfriesische Presse Druck GmbH, Emden, Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden.Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Basse, Christian, Norden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
HRB 100366 Ostfriesische Presse Druck GmbH, Emden (Dithmarscher Straße 6, 26723 Emden). Prokura erloschen: Fischer, Helmut, Druckereileiter, Norden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen …
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