HRB 159571

OSPIN GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36o IN 7275/23 · OSPIN GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 7275/23
Wirksam am
16.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 159571
36o IN 7275/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

OSPIN GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nina Buffi und Jan Saam
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159571
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur vergleichsweisen Einigung mit der (Minderheits-) Gesellschafterin Dr. Buffi über Darlehensrückzahlungsansprüche i.H.v. 53.213,19 € sowie zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Dr. Buffi durch ehemalige Zahlung eines Vergleichsbetrags i.H.v. 7.500,00 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.10.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens oder den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36o IN 7275/23 · OSPIN GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 7275/23
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 159571
36o IN 7275/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. OSPIN GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nina Buffi und Jan Saam, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 159571
- Schuldnerin -

Die Vergütung gemäß §§ 10,11, 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt ( §§ 63ff InsO). Es wurden die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36o IN 7275/23 · OSPIN GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 7275/23
Wirksam am
29.07.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 159571
36o IN 7275/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

OSPIN GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nina Buffi und Jan Saam
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159571
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 16.07.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt.
Er hat die Erhöhung des Bruchteils von 25 % um 69 % auf insgesamt 94 % beantragt.

Außerdem hat der Insolvenzverwalter am 16.07.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter beantragt.
Er hat die Erhöhung des Bruchteils von 25 % um 25 % auf insgesamt 50 % beantragt.

Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36o IN 7275/23 · OSPIN GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 7275/23
Wirksam am
15.10.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 159571
36o IN 7275/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

OSPIN GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nina Buffi und Jan Saam
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159571
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Abgeltung der ermittelten Haftungsansprüche nach § 15b InsO gegen den Geschäftsführer durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1034,90 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.10.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.

Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36o IN 7275/23 · OSPIN GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 7275/23
Wirksam am
27.03.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 159571
36o IN 7275/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

OSPIN GmbH, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nina Buffi und Jan Saam
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 159571
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 22.03.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36o IN 7275/23 · OSPIN GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 7275/23
Wirksam am
08.01.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 159571
36o IN 7275/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

OSPIN GmbH,
Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Jan Saam
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 159571
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb im Bereich Biotechnologie

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2024 um 09.45 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.02.2024, 09:25 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 24.04.2024, 09:10 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.11.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36o IN 7275/23 · OSPIN GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36o IN 7275/23
Wirksam am
07.12.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 159571
36o IN 7275/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

OSPIN GmbH,
Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nina Buffi und Jan Saam,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 159571
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen für Zell- und Gewebetechnik sowie Beratung und Projektmanagement im Bereich Zukunftstechnologien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Beschluss vom 24.11.2023 wird nach der Rücknahme des Antrags auf Eigenverwaltung aufgehoben.
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wird nunmehr bis zur Entscheidung über den Antrag angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 34.772,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermä…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 34.772,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 811,00 EUR auf 34.772,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 04.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.515,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.961,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermä…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.961,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 350,00 EUR auf 33.961,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 22.01.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Genehmigtes Kapital) (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführung ist durch Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.326,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.611,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermä…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.611,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 90,00 EUR auf 33.611,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 03.06.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Genehmigtes Kapital) (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführung ist durch Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.676,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.521,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermä…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.521,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 486,00 EUR auf 33.521,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 02.12.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital; Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführung ist durch Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.766,00 EUR Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Geschäftsführer: 2. Dr. Buffi, Nina, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäf…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Dr. Buffi, Nina, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.035,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermä…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.035,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 1.644,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 13.05.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital 2017/I). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.252,00. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Berichtigungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend das Genehmigte Kapital 2017/I ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetr…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend das Genehmigte Kapital 2017/I ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Der Geschäftsführer ist durch Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.896,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.391,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermä…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.391,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 112,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 04.04.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital 2017/I). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.996,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.279,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermäc…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.279,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 1.314 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 11.04.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 11.008 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 29.965,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermäc…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 29.965,00 EUR; Rechtsform: Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Stammkapitals um 1.361 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 25.08.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2017/I); Rechtsverhaeltnis: Der Geschäftsführer ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 12.322 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 30.07.2022. (Genehmigtes Kapital 2017//)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.604,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ist das Stammkapital um 1.23…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.604,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ist das Stammkapital um 1.238,00 EUR auf 28.604,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt in § 3 (Stammkapital) durch Scha…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt in § 3 (Stammkapital) durch Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie geändert in § 11 (Gesellschafterbeschlüsse); Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2017 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 30.07.2022 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 13.683,00 EUR gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.366,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2017 ist das Stammkapital um 686 …
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 27.366,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2017 ist das Stammkapital um 686 EUR auf 27.366 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.680,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2016 ist das Stammkapital um 1.68…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.680,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2016 ist das Stammkapital um 1.680,00 EUR auf 26.680,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Stammkapital), 6 (Kündigung), 11 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Verfügungen über Gesellschaftsanteile/Ankaufsrecht) und 13 (Einziehung). § 17 (Güterstandsklausel) ist eingefügt. Die nachfolgenden Regelungen verschieben sich um eine Ziffer nach hinten.
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Feurigstraße 54, 10827 Berlin
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, Feurigstraße 54, 10827 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Feurigstraße 54, 10827 Berlin
Neueintragungen
HRB 159571 B HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, c/o Dr. Jan Saam, Fidicinstraße 13c, 10965 Berlin. Firma: OSPIN GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Dr. Jan Saam, Fidicinstraße 13c, 10965 Berli…
HRB 159571 B: OSPIN GmbH, Berlin, c/o Dr. Jan Saam, Fidicinstraße 13c, 10965 Berlin. Firma: OSPIN GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Dr. Jan Saam, Fidicinstraße 13c, 10965 Berlin; Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen für Zell- und Gewebetechnik sowie Beratung und Projektmanagement im Bereich Zukunftstechnologien; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dr. Saam, Jan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.06.2014

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.