HRB 23045
Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 EngelstadtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Engelstadt
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.12.2019
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jeanette Welter
Engelstadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit der Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Engelstadt (AG Mainz HRA 22335) Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Weinvertriebsgesellschaft Engelstadt mbH Engelstadt
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Weinkellerei, der An- und Verkauf von Wein sowie die Vornahme aller für die Erreichung dieses Zwecks erforderlichen Geschäfte sowie andersartige Verwertung von Wein wie bespielsweise Destillation sowie der Handel mit Weinzubehör, insbesondere auch Kellereiartikeln, Tanks und Maschinen sowie deren Transport. Die Gesellschaft kann gleichartige und ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen, insbesondere ist Gesellschaftszweck auch die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Ortwin Welter Weinkellerei - Weinkommission GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Engelstadt und der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Welter Management GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Engelstadt sowie weiteren Gesellschaften.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 47/19 · Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 47/19
- Wirksam am
- 07.02.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23045
Amtsgericht Bingen am Rhein, 06.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 47/19 · Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 47/19
- Wirksam am
- 29.09.2022
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23045
Mittwoch, 26.10.2022, 10:00 Uhr, Saal 7
im Gebäude des Amtsgerichts Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen am Rhein
Tagesordnung:
Anhörung und Beschlussfassung der Gläubiger
zum Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Die Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Bingen am Rhein, 28.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23045 HRB 23045: Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 4 IN 47/19 · Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 47/19
- Wirksam am
- 03.12.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23045
Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr.d.d. GF'in Jeanette Welter, Bubenheimer
Straße 6-8, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRB 23045), ist am 01.12.2019 um 00:01
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32,
55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail:
r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.12.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 21.01.2020, 10:15 Uhr, Saal 103, im
Gebäude des Amtsgerichts Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, Bingen am Rhein
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 02.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 47/19 · Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 47/19
- Wirksam am
- 19.09.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23045
Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr.d.d. GF'in
Jeanette Welter, Bubenheimer Straße 6-8, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRB
23045), ist am 19.09.2019 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32,
55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail:
r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 19.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23045 HRB 23045: Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Welter, Axel, Engelstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 23045 HRB 23045:Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt.Nicht mehr Geschäftsführer: Welter, Ortwin, Engelstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 23045 Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages …
HRB 23045 Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Familienname von Amts wegen berichtigt in: Geschäftsführer: Welter, Jeanette, Engelstadt, …
HRB 23045 Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Jeanette, Engelstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungs…
HRB 23045 Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages i…
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