HRA 22335

Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Engelstadt

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Registerdaten

Sitz
Engelstadt
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GtnbH & Co. KG Engelstadt
  2. Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG Engelstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 44/19 · Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 44/19
Wirksam am
26.09.2022
Registerbezug
Mainz, HRA 22335
4 IN 44/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG, Bubenheimer Straße 6-8, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRA 22335),
vertreten durch:
Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr.d.d.GF'in Jeanette Welter, Bubenheimer Straße 6-8, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführerin),

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Mittwoch, 26.10.2022, 10:00 Uhr, Saal 7
im Gebäude des Amtsgerichts Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen am Rhein.

Tagesordnung:

Anhörung und Zustimmung der Gläubiger

zum Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

Die Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Bingen am Rhein, 23.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 44/19 · Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 44/19
Wirksam am
14.01.2021
Registerbezug
Mainz, HRA 22335
Geschäfts-Nr. 4 IN 44/19

In dem Insolvenzverfahren Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG, Bubenheimer
Straße 6-8, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRA 22335), vertr. d.: Ortwin Welter
Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr.d.d.GF'in Jeanette
Welter, Bubenheimer Straße 6-8, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführerin), wird für
die Prüfung der bis zum 30.3.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der
Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können
bis zum 30.3.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden
Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die
Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf
der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 13.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22335 HRA 22335: Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 22335: Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 44/19 · Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 44/19
Wirksam am
03.12.2019
Registerbezug
Mainz, HRA 22335
4 IN 44/19: Über das Vermögen der Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG,
Bubenheimer Straße 6-8, 55270 Engelstadt (AG Mainz, HRA 22335), vertr. d.:
Ortwin Welter Weinvertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr.d.d.GF'in
Jeanette Welter, Bubenheimer Straße 6-8, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführerin),
ist am 01.12.2019 um das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32,
55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail:
r.schiebe@schiebe.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.12.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 21.01.2020, 10:00 Uhr, Saal 101, im
Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 02.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 44/19 · Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
Insolvenzgericht
Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 44/19
Wirksam am
19.09.2019
Registerbezug
Mainz, HRA 22335
4 IN 44/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ortwin
Welter Weinkellerei GmbH & Co.KG, Bubenheimer Straße 6-8, 55270 Engelstadt (AG
Mainz, HRA 22335), vertr. d.: Ortwin Welter Weinvertriebs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH, vertr.d.d.GF'in Jeanette Welter, Bubenheimer
Straße 6-8, 55270 Engelstadt, (Geschäftsführerin), ist am 19.09.2019 um 13:00
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/
619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bingen am Rhein, 19.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22335 Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Geändert, nun: Neue Firma: Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co. KG.
Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Geändert, nun: Neue Firma: Ortwin Welter Weinkellerei GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 22335 Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Welter Management GmbH & Co. KG, Engelstad…
Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Welter Management GmbH & Co. KG, Engelstadt (Amtsgericht Mainz HRA 41229), von der Vertretung ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 22335 Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Welter, Jeanette, Engelstadt, *XX.XX.XXXX.
Ortwin Welter Weinkellerei Weinkommission GmbH & Co. KG, Engelstadt, Bubenheimer Strasse 6-8, 55270 Engelstadt.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Welter, Jeanette, Engelstadt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.