HRB 2987
Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2024-12-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- PGH des Handwerks Orthopädie-Chirurgie-Mechanik Leipzig GnR 34 Leipzig
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 405 IN 2070/19 · Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Wirksam am
- 20.10.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
Aktenzeichen: 405 IN 2070/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 405 IN 2070/19 · Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Wirksam am
- 18.03.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
ergeht am 18.03.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Der auf Dienstag, den 24.03.2020 um 10.00 Uhr Sitzungssaal 056 anberaumte
Termin
wird aufgehoben.
2. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
3. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
|den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|die Eigenverwaltung gemäß § 271 InsO
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
|sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
21.04.2020
beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich
einzureichen.
Gründe
Aus dienstlichen Gründen war der Termin aufzuheben.
Die Anordnung der Durchführung eines mündlichen Termins wurde gem. § 5 Abs. II
Satz 3 InsO geändert. Das Verfahren ist schriftlich durchzuführen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gem. §11
Abs. 2 RpflG eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im
Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als
bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das
Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soll
die Bekanntgabe im Ausland bewirkt werden, gilt das Schriftstück zwei Wochen
nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung dagegen eingelegt wird. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.Informationen hierzu können über das
Internetpotal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen
werden.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 18.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2070/19 · Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Wirksam am
- 25.02.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 25.02.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO
befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die
Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO
unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Eilenburger Straße 1 a, 04317
Leipzig, Telefax: 0351 27588 535, Email geschäftlich: leipzig@bblaw.legal,
Telefon geschäftlich: 0341 339890, Website: www.bblaw.legal
schriftlich geltend zu machen.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2987 HRB 2987: Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Forderungsprüfung 405 IN 2070/19 · Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Wirksam am
- 31.01.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- wurde am 30.01.2020 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Tornauer Straße 2, 04356 Leipzig,
Telefax: 0341 3398929 Email geschäftlich: leipzig@kueblerlaw.com und
leipzig@bblaw.legal, Telefon geschäftlich: 0341 339890
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
24.02.2020 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),
|den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
|die Eigenverwaltung im Sinne von § 271 InsO,
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO),
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 24.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Leipzig anberaumt auf Dienstag, 24.03.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG,
Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 31.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 2070/19 · Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 2070/19
- Wirksam am
- 26.11.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 2987
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Orthopädie- und
Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig,
Amtsgericht Leipzig , HRB 2987
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Reichel
- wurde am 26.11.2019 um 15.15 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher,
Walter-Köhn-Straße 1b, 04356 Leipzig, Telefax 0341 3398929, Email geschäftlich
bettina.e.breitenbuecher@kueblerlaw.com, Telefon geschäftlich 0341 339890 zu
der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten,
es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
405 IN 2070/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 26.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2987 Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig.Familienname geändert, von Amts wegen berichtigend eingetragen: Geschäftsführer: Reichel, Rainer, Leipzig…
HRB 2987 Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Leipzig, Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig.Geschäftsanschrift: Portitzer Allee 8, 04329 Leipzig.
HRB 2987 Orthopädie- und Chirurgiemechanik Verwaltungs GmbH Leipzig, Leipzig (Naumburger Str. 28, 04229 Leipzig). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Köber, Alfred, Chirurgiemechaniker, Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.