einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2025-10-23
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Die Beteiligung an Unternehmen im Bereich des Nutzfahrzeugbaus und -handels, insbesondere an Unternehmen der Orten-Gruppe und die Verwaltung der Beteiligungen sowie die strategische Leitung dieser Unternehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
3
Veränderungen
HRB 21680HRB 21680: Orten Holding GmbH, Bernkastel-Kues, Gewerbegebiet Wehlen 3, 54470 Bernkastel-Kues. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2020 mit …
HRB 21680: Orten Holding GmbH, Bernkastel-Kues, Gewerbegebiet Wehlen 3, 54470 Bernkastel-Kues. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2020 mit Nachtrag vom 11.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.09.2020 mit der Orten Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Bernkastel-Kues (Amtsgericht Wittlich, HRB 21682) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21680Orten Holding GmbH, Bernkastel-Kues, Hauptstraße 155, 54470 Bernkastel-Kues. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2012 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen und den Gesellscha…
Orten Holding GmbH, Bernkastel-Kues, Hauptstraße 155, 54470 Bernkastel-Kues. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2012 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen im Bereich des Nutzfahrzeugbaus und -handels, insbesondere an Unternehmen der Orten-Gruppe und die Verwaltung der Beteiligungen sowie die strategische Leitung dieser Unternehmen. Weiterhin Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Orten, Robert, Bernkastel-Kues, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2012 mit der O.R. Beteiligungs - GmbH mit Sitz in Bernkastel-Kues (Amtsgericht Wittlich, HRB 21894) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.