HRA 203057

Orlamünde KG

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eichenstraße 32, 27327 Schwarme

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwarme
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
12.08.2020
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Holger Orlamünde

Schwarme

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Merle Orlamünde

Schwarme

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-30

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
16.04.2025
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Termin dient der Prüfung ggfs. nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erörterung der Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.

Stellungnahmen, Einwendungen und Anträge zu den o.g. Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 16.06.2025 vorzubringen.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Syke, 15.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
02.04.2025
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven
Operativer Service, Herr Martin Steinke, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Syke eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 03.03.2023 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven
Operativer Service, Herr Martin Steinke, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen, die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Das Gläubigerausschussmitglied hat an sämtlichen Sitzungen teilgenommen und war in den Investorenprozess ständig eingebunden. Verfahrensgegenständlich waren komplexe Sachverhalte zur Geschäftsfortführung, zum Immobilienrecht, und zu anderen komplexen Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten, sowie zur Auseinanderset
zung mit Sicherungsgläubigern. Der beantragte Stundensatz ist angemessen. Die angesetzten Stunden sind nachvollziehbar.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
19.03.2025
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Der Insolvenzverwalter hat einen Gesamtzuschlag in Höhe von 147 % ( 57,67% Betriebsfortführung, 20% Arbeitnehmerangelegenheiten, 50% Sanierungsbemühungen, 15% Bearbeitung Aus- und Absonderungsrechte, 10% Filialstruktur, -5% vorläufige Verwaltung) bei einer Berechnungsgrundlage von 988.321,03 € geltend gemacht. Den Gläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Syke, 18.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
10.07.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20 Insolvenzverfahren Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 31.07.2024 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 10.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
22.05.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 01.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Tel.: 0251 / 20 80 30, Fax: 0251 / 20 80 3-133 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.07.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Syke, 22.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
22.03.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Syke zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Tel.: 0251 / 20 80 30, Fax: 0251 / 20 80 3-133 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 815.587,11 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 488.336,29 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Syke, 21.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
20.12.2023
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20 Insolvenzverfahren Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.02.2024 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 19.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
20.10.2023
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20 Insolvenzverfahren Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.12.2023 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 19.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
13.07.2023
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter), soll eine Abschlagsverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Syke zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Tel.: 0251 / 20 80 30, Fax: 0251 / 20 80 3-133 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 487.420,46 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 487.420,46 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Syke, 12.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
24.01.2023
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20 Insolvenzverfahren Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme, (persönlich haftender Gesellschafter),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.03.2023 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 23.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
24.06.2022
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Syke eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 150 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 28.09.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 894.922,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 20 % für seine Tätigkeit hinsichtlich der Insolvenzgeldvorfinanzierung. In dem Unternehmen der Schuldnerin waren insgesamt 92 Arbeitnehmer angestellt, für die die Insolvenzgeldvorfinanzierung durchzuführen war.

Der berechnete Zuschlag ist gerechtfertigt und in der Höhe angemessen.

2. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 75 % für seine Tätigkeit hinsichtlich seiner Sanierungsbemühungen. In dem vorliegenden Verfahren wurde der Insolvenzverwalter im erheblichen Umfang zur Vorbereitung der Sanierung tätig. Die Art und die Größe des Betriebes begründeten einen erheblichen Mehraufwand für den vorläufigen Insolvenzverwalter, welcher deutliche über das übliche Maß hinausgingen. Der Mehraufwand ist im Rahmen des Zuschlags zu vergüten (BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 65/18-).

Der berechnete Zuschlag ist gerechtfertigt und in der Höhe angemessen.

3. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 376.734,00 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 75 %.

b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte sodann einen Zuschlag in Höhe von 55 % (= €). Mit diesem Zuschlag wird der auszugleichende Betrag unterschritten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 23.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
26.01.2022
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, (persönlich haftender Gesellschafter), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds der Volksbank Sulingen eG, vertr. d. d. Vorstand, dieser vertr. d. Herrn Rainer Schierloh, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Syke eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.09.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied der Volksbank Sulingen eG, vertr. d. d. Vorstand, dieser vertr. d. Herrn Rainer Schierloh, die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Tätigkeit wurde durch das Gläubigerausschussmitglied nachgewiesen. die Tätigkeit fand im Rahmen der Ausschussarbeit statt. Der Stundensatz in Höhe von 90,00 € ist angemessen. In dem vorliegenden Verfahren waren Kenntnisse der Gläubigerausschussmitglieder im Bereich eines mittelgroßen Bäckereibetriebes mit mehreren Filialen erforderlich. Die Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitglieds waren mit einer hohen Verantwortung verbunden, da über eine übertragende Sanierung des Betriebes einschließlich der vorhandenen Angestelltenverhältnisse zu entscheiden war.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 25.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
16.11.2021
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, (persönlich haftender Gesellschafter), hat der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Gesamtzuschlag von 150 % bei einer Berechnungsgrundlage von 894.922,78 € geltend gemacht. Den Gläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Syke, 15.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 203057 HRA 203057: Orlamünde KG, Schwarme, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 203057: Orlamünde KG, Schwarme, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
03.08.2020
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: Über das Vermögen der Orlamünde KG, Eichenstraße 32, 27327
Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.: Holger Orlamünde, (persönlich
haftender Gesellschafter), ist am 01.08.2020 um 00:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10,
48151 Münster, Tel.: 0251 / 20 80 30, Fax: 0251 / 20 80 3-133.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 07.10.2020, 13:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Heiligenfelde,
Clueser Straße 40, 28857 Syke-Heiligenfelde eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft
werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden
im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin
entspricht ist der 23.11.2020. Bis zu diesem Tag kann der Feststellung
schriftlich widersprochen werden.

Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis der Prüfungen in die Tabelle
eingetragen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 19.10.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden ( 23.11.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Besonderer Hinweis für den Berichtstermin auf Grund der COVID-19
Kontaktbeschränkungen:

Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende
besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des
Amtsgerichts gebeten:

1. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter
Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass
die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der
Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Die Gläubiger werden daher
gebeten, dem Insolvenzverwalter möglichst umgehend mitzuteilen, ob sie bzw.
ein Vertreter an dem Termin teilnehmen werden.

2. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht
die Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts/Veranstaltungsortes einen
Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Verwendung von Halstüchern/Schals sowie
selbsthergestellten Alltags-Masken zur Bedeckung von Mund und Nase ist
zulässig. Zur Bereitstellung einer Mund-Nasen-Schutzmaske ist das Amtsgericht
nicht verpflichtet. Diese ist selbst mitzubringen. In den Sitzungssälen
entscheidet der/die Vorsitzende nach Maßgabe der konkreten Situation über die
Verwendung von Mund-Nasen-Schutzmasken.

3. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten werden dazu
angehalten, bei jedem Betreten des Amtsgerichts/Veranstaltungsortes ein
Kontaktformular auszufüllen und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen
Infektionsfall mit dem COVID-19 Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen
ergreifen zu können. Im Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur
Verfügung gestellt. Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.

4. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin
aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.

5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der
Mindestabstand auch in den Sitzungssälen zu allen Verfahrensbeteiligten
gewährleistet ist.

6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

Personen, die Symptome einer COVID-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu einer mit
dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im Verdacht
steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude/
Veranstaltungsgebäude untersagt. Soweit das persönliche Erscheinen angeordnet
sein sollte, sind die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens unverzüglich
zu informieren.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke -
Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift:
Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 03.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 77/20 · Orlamünde KG · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 77/20
Wirksam am
20.05.2020
Registerbezug
Walsrode, HRA 203057
15 IN 77/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Orlamünde
KG, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme (AG Walsrode, HRA 203057), vertr. d.:
Holger Orlamünde, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 20.05.2020 um
10:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstraße 10, 48151 Münster, Tel.: 0251
/ 20 80 30, Fax: 0251 / 20 80 3-133 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke -
Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift:
Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 20.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 203057 HRA 203057: Orlamünde KG, Schwarme, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme. (Betrieb einer Bäckerei.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eichenstraße 32, 27327 Schwarme. Allgemeine Vertretungsregelung: Jed…
HRA 203057: Orlamünde KG, Schwarme, Eichenstraße 32, 27327 Schwarme. (Betrieb einer Bäckerei.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eichenstraße 32, 27327 Schwarme. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Orlamünde, Holger, Schwarme, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.