VR 5074
Original Aachener Husaren von 1996 e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aachen
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Registerdaten
- Sitz
- Aachen
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 5074 VR 5074:Original Aachener Husaren von 1996 e.V., Aachen ( AachenDas Registergericht beabsichtigt, von Amts wegen folgende Eintragung wegen Unzulässigkeit nach § 395 FamFG zu löschen:1. Vorsitzender: Koslowsk…
VR 5074:Original Aachener Husaren von 1996 e.V., Aachen ( AachenDas Registergericht beabsichtigt, von Amts wegen folgende Eintragung wegen Unzulässigkeit nach § 395 FamFG zu löschen:1. Vorsitzender: Koslowski, Günter Erwinstellvertretende Vorsitzende: Koslowski, Margit AnnemarieZur Geltendmachung des Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird hiermit eine Frist von einem Monat ab Veröffentlichung dieser Ankündigung bestimmt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Zum Widerspruch ist jeder berechtigt, der an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat.Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Verfügung durch Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.