HRA 9441

OPTYMED Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K.

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stephanskirchen

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Registerdaten

Sitz
Stephanskirchen
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Optymed Apotheke an der alten Spinnerei e.K. Kolbermoor
  2. Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K. Kolbermoor
  3. Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K. Stephanskirchen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
605 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 11.06.2026 aufgehoben.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 09.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
605 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 50,51 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
608 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Florian Loserth, Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf a. Inn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 11.12.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.847.828,09 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 46 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.12.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 46 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 19.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
12.12.2025
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
608 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 12.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
608 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
17.11.2025
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
608 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

Terminsbestimmung:
1.
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Freitag, 12.12.2025, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 021, EG, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim

2.
Hinweise:
a)
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan vom 13.11.2025 und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.

b)
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung im Termin seitens des Schuldners eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.

c)
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den -
nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252
InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Be-
schwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat
und
- gegen den Plan gestimmt hat und
- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter ge-
stellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann

d)
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan sowie die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.

e)
Die Zustellung der Ladungen samt Plan an alle Insolvenzgläubiger, alle Absonderungsgläubiger und die Mitglieder des Gläubigerausschusses wird dem Sachwalter übertragen, § 8 Abs. 3 InsO.

f)
Die Stellungnahmefrist zum Insolvenzplan gemäß § 232 Abs. 3 InsO beträgt 2 Wochen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
16.10.2025
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
608 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

Ergänzender Beschluss zum Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2025

1. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2025 wird dahingehend ergänzt, dass über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses abgestimmt werden soll.
2. Nachfolgende Mitglieder stehen zur Auswahl:
- PHOENIX Pharmahandel GmbH & Co. KG, Pfingstweidstraße 10-12, 68199 Mannheim
als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger

- Freistaat Bayern, Wittelsbacherstraße 25, 83022 Rosenheim
als Vertreter der Gläubiger mit den höchsten Forderungen

- Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB, Barbarastraße 17, 82418 Murnau a. Staffelsee
als Vertreter der Kleingläubiger

- Astrid Schmid, Pfarrer-Klaas-Str. 1, 83059 Kolbermoor
als Vertreter der Arbeitnehmer
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 15.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 605 IN 157/25 · Riedrich, Thomas · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
605 IN 157/25
Wirksam am
28.08.2025
Registerbezug
Traunstein, HRA 9441
608 IN 157/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Riedrich Thomas, geboren am XX.XX.XXXX, Landlweg 51, 83071 Stephanskirchen
Inhaber der Optymed Apotheke Schlossberg Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 9441
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans-Peter, Seiboldsdorfer Mühle 2, 83278 Traunstein, Gz.: 11008/25 M24

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Florian Loserth, Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf a. Inn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 22.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.179.995,35 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 45 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.08.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 27.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 9441 HRA 9441:Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kolbermoor, An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor.Sitz verlegt, nun: Stephanskirchen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kuglmoosstr. 3 a, 830…
HRA 9441:Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kolbermoor, An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor.Sitz verlegt, nun: Stephanskirchen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Optymed Apotheke an der Alten Spinnerei e.K. Filialapotheke der Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., 83059 Kolbermoor, Geschäftsanschrift: An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor.
Berichtigungen
HRA 9441 Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kolbermoor, An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Von Amts wegen berichtigt: Optymed Apotheke im Kauflan…
Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., Kolbermoor, An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Von Amts wegen berichtigt: Optymed Apotheke im Kaufland e.K. Filialapotheke der Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., 83026 Rosenheim, Geschäftsanschrift: Äußere Münchener Str. 100, 83026 Rosenheim.
Veränderungen
HRA 9441 Optymed Apotheke an der alten Spinnerei e.K., Kolbermoor, An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor. Firma geändert, nun: Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K. Geschäftsanschrift: An der Alten S…
Optymed Apotheke an der alten Spinnerei e.K., Kolbermoor, An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor. Firma geändert, nun: Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K. Geschäftsanschrift: An der Alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Optymed Apotheke im Herto-Park e.K. Filialapotheke der Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., 83059 Kolbermoor, Geschäftsanschrift: Carl-Jordan-Str. 16, 83059 Kolbermoor. Zweigniederlassungen je geändert, nun: Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Filialapotheke der Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., 83026 Rosenheim, Geschäftsanschrift: Äußere Münchener Str. 100, 83026 Rosenheim; Optymed Apotheke St. Georg e.K. Filialapotheke der Optymed Apotheken, Apotheker Thomas Riedrich e.K., 83071 Stephanskirchen, Geschäftsanschrift: Kuglmoosstr. 3 a, 83071 Stephanskirchen.
Neueintragungen
HRA 9441 Optymed Apotheke an der alten Spinnerei e.K., Kolbermoor (An der alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor, Betrieb einer Apotheke). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: O…
Optymed Apotheke an der alten Spinnerei e.K., Kolbermoor (An der alten Spinnerei 8, 83059 Kolbermoor, Betrieb einer Apotheke). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Optymed Apotheke e.K. Filialapotheke der Optymed Apotheke an der alten Spinnerei e.K., 83026 Rosenheim; Optymed Apotheke St. Georg am Schloßberg e.K. Filialapotheke der Optymed Apotheke an der alten Spinnerei e.K., 83071 Schloßberg. Inhaber: Riedrich, Thomas, Stephanskirchen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.