HRB 30817
Optoflux GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Andernacher Straße 29 b, 90411 NürnbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.11.2024
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Roland Hartmann
Bretzfeld
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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OX Beteiligungs GmbH
HRB 34946 · Amtsgericht Nürnberg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Abrufstand 2024-02-21 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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56 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-30 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, Beschaffung und der Vertrieb von optischen und feinmechanischen Artikeln sowie jegliche Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zweck förderlich sind, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 1059/24 · Optoflux GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1059/24
- Wirksam am
- 31.03.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 30817
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optoflux GmbH, Andernacher Straße 29b, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hartmann Roland Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30817
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 28/2023/ju/ck/na
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 15.01.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IN 1059/24 · Optoflux GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1059/24
- Wirksam am
- 17.02.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 30817
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optoflux GmbH, Andernacher Straße 29b, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hartmann Roland Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30817
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 28/2023/ju/ck/na
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über die Vergütungsanträge der Mitglieder des Gläubigerausschusses vom 15.01.2025, 21.01.2025 und 05.02.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin, der Insolvenzverwalter und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 21.03.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung der Mitglieder des Gläubigerausschusses vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung des ehemals vorläufigen Gläubigerausschusses eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 1059/24 · Optoflux GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1059/24
- Wirksam am
- 04.11.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 30817
In dem Verfahren über den Antrag d.
Optoflux GmbH, Andernacher Straße 29b, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hartmann Roland Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30817
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 28/2023/ju/ck/na
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung, Beschaffung und der Vertrieb von optischen und feinmechanischen Artikeln sowie jegliche Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zweck förderlich sind, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 10.01.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Bereits bekannte Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Der vorläufig bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Die Mitglieder bleiben unverändert:
|Sparkasse Ulm
Hans-und-Sophie-Scholl-Platz 2, 89073 Ulm
|Bundesagentur für Arbeit vertreten durch die Agentur für Arbeit Nürnberg
Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
|Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
|Gasstraße 29, 22761 Hamburg
- Der Insolvenzverwalter erhält die Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen
Verfahrenskontos bei der UniCredit Bank -Hypo Vereinsbank-, IBAN: DE90 7602
0070 0043 8601 94, BIC: HYVEDEMM460, als Hinterlegungsstelle im Sinne des
§ 149 Abs. 2 InsO.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, über die Fortführung oder Stilllegung des
Unternehmens der Schuldner zu entscheiden, § 157 InsO.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, darüber zu entscheiden, ob und zu welchen
Konditionen der Betrieb sowie das Warenlager der Schuldnerin im Ganzen veräußert
werden soll, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, über die Anhängigmachung, die Aufnahme,
Fortführung oder Beendigung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert sowie
über die Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen oder Schiedsverträgen zu
entscheiden, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 10.01.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Sparkasse Ulm
Hans-und-Sophie-Scholl-Platz 2, 89073 Ulm
|Bundesagentur für Arbeit vertreten durch die Agentur für Arbeit Nürnberg
Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
|Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
Gasstraße 29, 22761 Hamburg
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.08.2024 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 1059/24 · Optoflux GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1059/24
- Wirksam am
- 21.08.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 30817
In dem Verfahren über den Antrag d.
Optoflux GmbH, Andernacher Straße 29b, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hartmann Roland Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30817
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 28/2023/ju/ck/na
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21.08.2024 betreffend die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird
im Rubrum hinsichtlich der Anschrift der Schuldnerin wie folgt berichtigt:
Optoflux GmbH, Andernacher Straße 29b, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hartmann Roland Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30817
- Schuldnerin -
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 21.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Prokura erloschen: Seeghitz, Jochen, Windsbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schmid, Alexander, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Luce, Thomas, Nürnberg, *…
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Prokura erloschen: Sperber, Stefan, Neunkirchen a. Brand, *XX.XX.XXXX.
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider-Littfeld, Johannes, Heppenheim, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Nürnberg -Re…
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider-Littfeld, Johannes, Heppenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder dem Prokuristen Jochen Seeghitz: Leidner, Klaus Andreas, Nürnberg, *XX.XX.X…
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Prokura erloschen: Zenker, Andreas, Hiltpoltstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seeghitz, Jochen, Windsbach, *XX.XX.XXXX. Prokur…
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Prokura erloschen: Koop, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX; Dr. Künstner, Matthias, Oberasbach, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun: Gesamt…
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Künstner, Matthias, Oberasbach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Conraths, R…
HRB 30817 HRB 30817: Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder dem Prokuristen Stefan Koop: Brunner, Anton, Georgensgmünd, *XX.XX.XXXX. Pr…
HRB 30817 HRB 30817:Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Conraths, Reiner, Baiersdorf, *XX.XX.XXXX; Koop, Stefan, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 30817 HRB 30817:Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2014 hat die Änderung der Ziffern 7.2 (Aufsichtsrat; Mitglieder) und 10 (Verfügungen über Ge…
HRB 30817 HRB 30817:Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schuler, Armin, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX; Dr. Wolf, Jochen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. B…
HRB 30817 HRB 30817:Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.975.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung b…
HRB 30817 HRB 30817:Optoflux GmbH, Nürnberg, Andernacher Straße 29 b, 90411 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2014 hat die Änd…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.