HRB 14432
Optimum Energy GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Cottbus
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Cottbus
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-05 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 93/20 · Optimum Energy GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 93/20
- Wirksam am
- 21.11.2022
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 14432
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, den 25. August 2022
Az.: 63 IN 93/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 93/20 · Optimum Energy GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 93/20
- Wirksam am
- 29.09.2020
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 14432
(Amtsgericht Cottbus, HR B 14432), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Jens Feucht, Stadtring 4, 03042 Cottbus wird die Eigenverwaltung auf Antrag der
Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 2 InsO.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde,
Königstraße 17, 01097 Dresden.
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Die Tagesordnung zum Termin am 11.11.2020 wird wie folgt ergänzt: Der Termin
dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person der
Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei
Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2,
03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit
Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen.
Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der
Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz,
internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis
für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum
Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 28. September 2020
Az.: 63 IN 93/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14432 CB HRB 14432 CB: Optimum Energy GmbH, Cottbus, Stadtring 4, 03042 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: Amtsgericht Cottbus 63 IN 93/20) aufgelöst.
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 93/20 · Optimum Energy GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 93/20
- Wirksam am
- 01.09.2020
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 14432
durch den Geschäftsführer Herrn Jens Feucht, Stadtring 4, 03042 Cottbus
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus, HRB 14432), Geschäftszweig:
Photovoltaik, eingetragener Sitz: Cottbus, wurde am 01.09.2020, um 06:00 Uhr
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist
berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und
über sie zu verfügen (§ 270 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt: Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17,
01097 Dresden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die
Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.10.2020 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus,
Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren
angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten
Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und
auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des
Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, den 11. November 2020 im Gebäude des
Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30. Der Termin dient
zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Sachwalters,
ggf. den Gläubigerausschuss, ggf. die Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272
InsO bezeichneten Gegenstände, ggf. Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit gem.
§ 277 InsO, ggf. die Aufhebung der Eigenverwaltung, die Ermächtigung der
Sachwalterin gem. § 160 InsO, ohne die Einholung jeweils weiterer Zustimmungen
der Gläubigerversammlung zukünftig Rechtshandlungen vorzunehmen, die für das
Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, insbesondere: die klageweise
Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte aus Lieferungen und Leistungen,
Anfechtung und gesellschaftsrechtlicher Haftungsgrundlagen sowie der Abschluss
eines Vergleiches oder Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder
gerichtlichen Auseinandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit
Dritten.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich
der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit
Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen.
Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der
Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz,
internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis
für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum
Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 01.09.2020
Az.: 63 IN 93/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14432 CB HRB 14432 CB: Optimum Energy GmbH, Cottbus, Stadtring 4, 03042 Cottbus. Name der Firma: Optimum Energy GmbH; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Stadtring 4, 03042 Cottbus; Gegenstand: Herstellung, …
Feucht, Jens, *XX.XX.XXXX, Dresden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.07.2014
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 ist der Sitz der Gesellschaft von Radebeul (Amtsgericht Dresden, HRB 33559) nach Cottbus verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Sitz). Ebenfalls wurden §§ 5 (Geschäftsanteile) und 8 (Vertretung) des Gesellschaftsvertrages geändert. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 06.08.2014
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.