HRA 93907

Optima Schadstoffsanierung und Rückbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Soden-Salmünster

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Soden-Salmünster
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

13 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 93907 HRA 93907: Optima Schadstoffsanierung und Rückbau GmbH & Co. KG, Bad Soden-Salmünster, Fuldaer Straße 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fuldaer Straße 1-3, 63628 Bad…
HRA 93907: Optima Schadstoffsanierung und Rückbau GmbH & Co. KG, Bad Soden-Salmünster, Fuldaer Straße 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Fuldaer Straße 1-3, 63628 Bad Soden-Salmünster. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Optima Verwaltung GmbH, Bad Soden-Salmünster (Amtsgericht Hanau HRB 97860), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Optima Schadstoffsanierung und Rückbau GmbH mit dem Sitz in Erlensee (Amtsgericht Hanau, HRB 93593). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.