HRA 6132
Optik & Akustik Karatas e. K.
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neuss
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Registerdaten
- Sitz
- Neuss
- Datenstand
- 2024-12-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Restschuldbefreiung 502 IN 126/22 · Askan Karatas · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 126/22
- Wirksam am
- 24.08.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRA 6132
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Askan Karatas, geboren am XX.XX.XXXX, Edelweißweg 2, 41564 Kaarst
ist dem Schuldner durch Beschluss vom 21.08.2026 Restschuldbefreiung erteilt worden (§ 300 InsO).
502 IN 126/22
Amtsgericht Düsseldorf, 21.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 502 IN 126/22 · Askan Karatas · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 126/22
- Wirksam am
- 16.07.2026
- Registerbezug
- Neuss, HRA 6132
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Askan Karatas, geboren am XX.XX.XXXX, Edelweißweg 2, 41564 Kaarst
hat das Insolvenzgericht nach dem Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung in Kürze über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Vor einer Entscheidung sind die Verfahrensbeteiligten zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu hören. Zur Anhörung wird die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin / der Schuldner erhalten hiermit gem. § 300 Abs.1 InsO Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12. August 2026.
502 IN 126/22
Amtsgericht Düsseldorf, 15.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 502 IN 126/22 · Askan Karatas · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 126/22
- Wirksam am
- 24.06.2025
- Registerbezug
- Neuss, HRA 6132
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Askan Karatas, geboren am XX.XX.XXXX, Edelweißweg 2, 41564 Kaarst
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger des Schuldners (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christin Malsch, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.08.2025. Der Prüfungsstichtag wird zugleich zur Pr+üfung der bisherigen Nachmeldungen bestimmt. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 S.3 InsO).
502 IN 126/22
Amtsgericht Düsseldorf, 23.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 502 IN 126/22 · Askan Karatas · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 126/22
- Wirksam am
- 23.01.2023
- Registerbezug
- Neuss, HRA 6132
Über das Vermögen
des Askan Karatas, handelnd als im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRA 6132 eingetragenem Optik & Akustik Karatas e.K., Edelweißweg 2, 41564 Kaarst
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 18.01.2023, um 09:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.10.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Christin Malsch, Düsseldorfer Straße 85, 40667 Meerbusch.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.03.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagenwerden spätestens ab dem 06.03.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderung benachrichtigt und erhalten auch kein Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 126/22
Düsseldorf, 18.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.