HRA 4353

ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hof · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kalkofen 10, 95119 Naila

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Naila
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
06.02.2023
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

ONTEC Holding GmbH

Naila

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

ONTEC Verwaltungs Komplementär GmbH

Naila

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Wilhelm Puchta

Schauenstein

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ontec Verwaltungs OHG Naila

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 198/22 · ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 198/22
Wirksam am
06.10.2022
Registerbezug
Hof, HRA 4353
IN 198/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ONTEC Verwaltungs Komplementär GmbH, Kalkofen 10, 95119 Naila, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ritter Lena
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRA 4353
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 000519-227jb

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 12.10.2022, 13:00 Uhr, EG, Berliner Platz 1, Hof, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|das bisherige Rechtsanwalts-Anderkonto bei d. Commerzbank AG soll als Insolvenz-Anderkonto im Sinne eines Hinterlegungskontos aufrechterhalten werden;

|die Immobilien der Schuldnerin eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof, Naila Kalkofen 10, Gemarkung Naila, Blatt 5975 und Naila-Marxgrün, Lichtenberger Straße 13, Gemarkung Marxgrün, Blatt 1091, sollen aus freier Hand veräußert werden, gemäß notariellem Kaufvertrag vom 07.09.2022;

|Rechtsstreite sollen - soweit es im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird - im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO geführt werden bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite sollen Vergleiche oder Schiedsverträge abgeschlossen werden;

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 06.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 198/22 · ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 198/22
Wirksam am
16.09.2022
Registerbezug
Hof, HRA 4353
IN 198/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ONTEC Verwaltungs Komplementär GmbH, Kalkofen 10, 95119 Naila, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ritter Lena
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRA 4353
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 000519-227jb

Der Termin vom Dienstag, 11.10.2022, 13:00 Uhr, wird verlegt auf
Mittwoch, 12.10.2022, 13:00 Uhr
Stizungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, 95030 Hof

Grund:

Terminüberschneidung beim Insolvenzverwalter.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgeriocht - 14.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 198/22 · ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hof
Insolvenzgericht
Hof
Aktenzeichen
IN 198/22
Wirksam am
17.08.2022
Registerbezug
Hof, HRA 4353
IN 198/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ONTEC Verwaltungs Komplementär GmbH, Kalkofen 10, 95119 Naila, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ritter Lena
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRA 4353
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 000519-227jb
Geschäftszweig: Vermietung eigener Immobilien

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 17.08.2022 um 08.35 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Ludwigstraße 50, 95028 Hof
Telefon: +49(9281)8331080
Telefax: +49(9281)8331089
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.09.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Veräußerung des Immobilienbestandes der Schuldnerin, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 11.10.2022, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, 95030 Hof

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 11.10.2022, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, 95030 Hof

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.08.2022 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 17.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4353 HRA 4353: ontec Verwaltungs GmbH & Co. KG, Naila, Kalkofen 10, 95119 Naila. Firma geändert, nun: ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: ONTEC Verwaltungs K…
HRA 4353: ontec Verwaltungs GmbH & Co. KG, Naila, Kalkofen 10, 95119 Naila. Firma geändert, nun: ONTEC Verwaltungs GmbH & Co. KG. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: ONTEC Verwaltungs Komplementär GmbH, Naila (Amtsgericht Hof HRB 3443), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 4353 HRA 4353: ontec Verwaltungs OHG, Naila, Kalkofen 10, 95119 Naila. Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: ontec Verwaltungs GmbH & Co. KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gese…
HRA 4353: ontec Verwaltungs OHG, Naila, Kalkofen 10, 95119 Naila. Rechtsform geändert, nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: ontec Verwaltungs GmbH & Co. KG. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: ontec holding GmbH, Naila (Amtsgericht Hof HRB 3443), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als: Persönlich haftender Gesellschafter: Puchta, Wilhelm, Schauenstein, *XX.XX.XXXX; Roßner, Volker, Selbitz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 4353 ontec Verwaltungs OHG, Naila, Kalkofen 10, 95119 Naila. (Verwaltung von eigenem Grundbesitz). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kalkofen 10, 95119 Naila. Jeder persönlich haftende Gesellschafte…
ontec Verwaltungs OHG, Naila, Kalkofen 10, 95119 Naila. (Verwaltung von eigenem Grundbesitz). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kalkofen 10, 95119 Naila. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Puchta, Wilhelm, Schauenstein, *XX.XX.XXXX; Roßner, Volker, Selbitz, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.