HRB 182006

OnPoint Haus- und Umwelttechnik GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 190/24 · OnPoint Haus- und Umwelttechnik GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 190/24
Wirksam am
19.11.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 182006
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 190/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182006 eingetragenen OnPoint Haus- und Umwelttechnik GmbH, Bahnweg 35, 25980 Sylt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nattapum Kunmay

ist am 15.11.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67g IN 190/24
Amtsgericht Hamburg, 19.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67g IN 190/24 · OnPoint Haus- und Umwelttechnik GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 190/24
Wirksam am
12.11.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 182006
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 190/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182006 eingetragenen OnPoint Haus- und Umwelttechnik GmbH, gegründet am 04.03.2019, Bahnweg 35, 25980 Sylt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nattapum Kunmay

Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.11.2024, um 15:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 02.07.2024 und am 03.07.2024 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträgen sowie eines am 09.08.2024 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zugleich werden die Verfahren 67g IN 190/24 und 67g IN 191/24 und 67g IN 237/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 29.01.2025, 09:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67g IN 190/24
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 190/24 · OnPoint Haus- und Umwelttechnik GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 190/24
Wirksam am
14.08.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 182006
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 190/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182006 eingetragenen OnPoint Haus- und Umwelttechnik GmbH, Mühlenkamp 6c, 23303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nattapum Kunmay,

Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung

ist am 13.08.2024, um 11:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 190/24
Amtsgericht Hamburg, 13.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.