HRB 34091
OnlineCasino Deutschland AG
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Preuschwitzer Str. 20, 02625 BautzenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bautzen
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 16.12.2022
- Datenstand
- 2025-09-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Matthias Schell
Braunschweig
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch die Abwickler vertreten.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Fonetix Bautzen GmbH + Co. KG
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HRB 35809 · Amtsgericht Dresden
Handelsregister
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59 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
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Abrufstand 2025-09-30 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Online Casinos.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 564 IN 1046/22 · OnlineCasino Deutschland AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 1046/22
- Wirksam am
- 03.08.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 34091
Aktenzeichen: 564 IN 1046/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OnlineCasino Deutschland AG, Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34091
vertreten durch den Vorstand Matthias Schell
ergeht am 30.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Sachwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Dem Sachwalter und nunmehr Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.11.2022 in Eigenverwaltung eröffnet.
Die Eigenverwaltung wurde mit Wirkung zum 31.12.2022 aufgehoben. Das Verfahren wird seitdem als Regelinsolvenzverfahren geführt und der ehemalige Sachwalter wurde zum Insolvenzverwalter bestimmt.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 22.12.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 274, 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 1.432.094,79 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV . Der Sachwalter erhält in der Regel 60 vom Hundert der so bestimmten Vergütung .
Der Sachwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 30 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 22.12.2025 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend durch die begleitete Betriebsfortführung, der Begleitung der Sanierungsbemühungen, dem Auslandsbezug und dem Mehraufwand durch die Arbeit mit dem Gläubigerausschuss gegeben. Darüber hinaus wurde ein Abschlag für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter berücksichtigt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 564 IN 1046/22 · OnlineCasino Deutschland AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 1046/22
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 34091
Aktenzeichen: 564 IN 1046/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OnlineCasino Deutschland AG, Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34091
vertreten durch den Vorstand Matthias Schell
ergeht am 20.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem vorläufigen Sachwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Dem vorläufigen Sachwalter und nunmehr Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Mit Beschluss vom 19.08.2022 wurde die vorläufige Sachwaltung angeordnet und der Antragsteller zum vorläufigen Sachwalter bestimmt.
Das Verfahren wurde am 01.11.2022 eröffnet, damit endete zu diesem Zeitpunkt die vorläufige Sachwaltung.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 22.12.2025/ 05.02.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 270b, 274, 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 12a InsVV beträgt 1.272.806,09 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 12a Abs. 1 S.1 InsVV in Höhe von 10.237,76 EUR.
Der vorläufige Sachwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von 65 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 22.12.2025 verwiesen.
Der Schuldner wurde zum Antrag gehört und ist diesem nicht entgegengetreten.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend durch die Fortführung des Unternehmens über 2 Monate, der Begleitung der Sanierungsbemühungen, der Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und dem internationalen Bezug durch Auslandsberührungen gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 564 IN 1046/22 · OnlineCasino Deutschland AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 1046/22
- Wirksam am
- 09.11.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 34091
Aktenzeichen: 564 IN 1046/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OnlineCasino Deutschland AG, Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34091
vertreten durch den Vorstand Matthias Schell
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.12.2023 den Forderungen bzgl. der Höhe und dem Grunde nach beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 1046/22 · OnlineCasino Deutschland AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 1046/22
- Wirksam am
- 30.12.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 34091
Aktenzeichen: 564 IN 1046/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OnlineCasino Deutschland AG, Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34091
vertreten durch den Vorstand Matthias Schell
ergeht am 30.12.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom 01.11.2022 angeordnete Eigenverwaltung wird gemäß § 272 Abs.1 Nr. 5 InsO mit Wirkung zum 31.12.2022, 24.00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der vormalige Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden bestellt.
Leistungen an die Schuldnerin haben nach Aufhebung der Eigenverwaltung zu unterbleiben (§ 28 Abs.3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 1046/22 · OnlineCasino Deutschland AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 1046/22
- Wirksam am
- 02.11.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 34091
Aktenzeichen: 532/564 IN 1046/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OnlineCasino Deutschland AG, Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34091
vertreten durch den Vorstand Matthias Schell
Ergänzung:
Aktenzeichen des Insolvenzgerichts: 532/564 IN 1046/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 564 IN 1046/22 · OnlineCasino Deutschland AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 1046/22
- Wirksam am
- 01.11.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 34091
Aktenzeichen: 532 IN 1046/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OnlineCasino Deutschland AG, Preuschwitzer Straße 20, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 34091
vertreten durch den Vorstand Matthias Schell
ergeht am 01.11.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.11.2022 um 15.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
An der Herzogin Garten 1
01067 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 204769 60
Telefax: 0351 204769 69
Email geschäftlich: dresden@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Der Sachwalter kann die Schuldnerin in der insolvenzrechtlichen Buchführung und den Verhandlungen mit den Kunden und Lieferanten unterstützen. § 22 Abs. 3 InsO gilt entsprechend.
Stellt der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem (vorläufigen) Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen.
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 24.11.2022 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Donnerstag, 15.12.2022
Uhrzeit
10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
8.Gemäß § 67 Abs. 1 InsO wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus:
a.Kreissparkasse Bautzen, Anstalt des öffentlichen Rechts,, 1, 02625 Bautzen, im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Stefan Starke, ebenda
für die Gläubiger mit den höchsten Forderungen und Insolvenzgläubiger
b.Agentur für Arbeit Chemnitz, Heinrich Lorenz Straße 20, 09107 Chemnitz, im vorläufigen Gläubigerausschuss regelmäßig vertreten durch Frau Kerstin Steinbach
für die Arbeitnehmer
c.Bernd Kriwolat, Bruno Stiebitzstraße 45, 01904 Neukirch, Inhaber der Firma BK Consulting,
für die Kleingläubiger
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 34091 HRB 34091: OnlineCasino Deutschland AG, Bautzen, Preuschwitzer Str. 20, 02625 Bautzen. Die Hauptversammlung vom 12.05.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 33.500 EUR beschlossen.
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.