HRB 19402
One Seven of Germany GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Honigberg 31, 14943 LuckenwaldeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Luckenwalde
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 03.08.2018
- Datenstand
- 2025-10-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Mielecke
Luckenwalde
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenMario Vetter
Luckenwalde
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von stationären Löschanlagen sowie deren Installation und Wartung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 23.07.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mario Vetter und Herrn Andreas Mielecke
wurde eine weitere Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Jan Patrick Röcker, Bürgermeisterstraße 8, 16321 Bernau bei Berlin festgesetzt.
Gründe: Mit Beschluss vom 24.03.2026 wurde die Vergütung festgesetzt. Auf Grund der Erhöhung der Insolvenzmasse auf 1.600.182,06 EUR wurde ein Antrag auf weitere Vergütungsfestsetzung gestellt. Es wurde die ergänzte Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV. Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der ergänzten Auslagenpauschale und der ergänzten Umsatzsteuer, §§ 7, 8 InsVV. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 23. Juli 2026, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 30.03.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Vetter, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mielecke
wurde eine weitere Vergütung des Sachwalters Rechtsanwalt Rolf Rattunde festgesetzt.
Gründe: Die Vergütung des Sachwalters einschließlich der Vergütung des vorläufigen Sachwalters wurde bereits durch Beschluss vom 19.05.2023 in Höhe von insgesamt XXXX EUR festgesetzt. Die maßgebliche Masse betrug damals XXXX Nach der Einreichung der Schlussrechnung wurde darauf verwiesen, dass in analoger Anwendung von § 11 Abs. 2 S. 1 InsVV die Wertdifferenz der Masse der vorläufigen Verwaltung rund XX beträgt. Die Masse ist auf 1.574.203,60 EUR gestiegen. In analoger Anwendung von § 11 Abs. 2 S. 2 InsVV kann dann das Gericht den ursprünglichen Vergütungsantrag ändern. Dem folgend wurde der Erhöhungsbetrag nunmehr festgesetzt. Der Regelvergütungssatz gemäß § 2 InsVV beträgt aus der neuen Masse XXXX EUR, so dass die Vergütung mit den gewährten Zuschlägen XXXX EUR beträgt. Die ergänzte Vergütung war wie beantragt festzusetzen. Weiterhin wurde die ergänzte Umsatzsteuer für die Vergütung gem. § 7 InsVV geltend gemacht. Die Umsatzsteuer wurde wie beantragt festgesetzt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den Antrag vom 23.02.2026 verwiesen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 25. März 2026, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 30.03.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Vetter, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mielecke
wurde die Vergütung der Verwalter Rechtsanwalt Rolf Rattunde und Jan Patrick Röcker, Bürgermeisterstraße 8, 16321 Bernau bei Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 1.578.506,01 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 130 % für die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung der Geschäftsführerhaftung, das Bürgschaftsmanagement und die Konzernstruktur mit Auslandsbezug festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. Abschläge wurden in Höhe von 15 % für die vorherige Tätigkeit eines Sachwalters vorgenommen. An von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 168/18, Amtsgericht Potsdam, 24. März 2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 28.01.2026
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mario Vetter, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mario Vetter und Herrn Andreas Mielecke wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Anhörung zum Vergütungsantrag des Verwalters
bestimmt auf den 10.03.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 27. Januar 2026, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 10.07.2025
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mario Vetter und Herrn Andreas Mielecke
wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.09.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 8. Juli 2025, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 23.05.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mario Vetter und Herrn Andreas Mielecke wurde die Vergütung des Sachwalters Rechtsanwalt Rolf Rattunde festgesetzt.
Gründe: Gem. § 12 InsVV, § 270a Abs. 1 und § 274 InsO sowie §§ 63 bis 65 InsO InsO haben der vorläufige Sachwalter sowie der Sachwalter einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, §§ 1, 3 InsVV). Gemäß § 1 InsVV richtet sich die Vergütung nach der Insolvenzmasse. Diese beträgt im Verfahren 1.249.204,60 EUR.
Es wurde die Regelvergütung des Sachwalters von 60% nebst Zuschlägen in Höhe von 25% für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und in Höhe von 82 % für die Betriebsfortführung und für Sanierungsbemühungen festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Sachwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 159 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale für elf Monate à 125,00 € gem. §§ 8 Abs. 3, 12 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 168/18, Amtsgericht Potsdam, 19. Mai 2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 29.03.2023
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mario Vetter und Herrn Andreas Mielecke
hat der Sachwalter am 29.12.2022 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 28. März 2023, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 23.07.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402),
Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Mario Vetter und Herrn Andreas Mielecke
wurde Rechtsanwalt Jan Patrick Röcker, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin zum
neuen Insolvenzverwalter bestellt. Das Amt des vormaligen Insolvenzverwalters
ist beendet.
Amtsgericht Potsdam, 11. Juli 2019, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 15.03.2019
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
One Seven of Germany GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402), Am
Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn
Mario Vetter und
Herrn Andreas Mielecke
wird heute, am 15.03.2019 um 12.00 Uhr die mit Beschluss vom 01.08.2018
angeordnete Eigenverwaltung gemäß § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO auf Antrag der
Schuldnerin vom 14.03.2019 aufgehoben.
Der bisherige Sachwalter Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde, Kurfürstendamm
26 a, 10719 Berlin wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu
verwalten und über es zu verfügen, geht auf den Insolvenzverwalter über (§ 80
InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2
RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung
ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll
der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten
Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die
Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches
Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen
Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem
sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente
eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des
Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf §
130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren
Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 15. März 2019, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 29.08.2018
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch die Geschäftsführer
Herrn Mario Vetter und Herrn Andreas Mielecke,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 19402
Sachwalter: Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin
wurde die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 12.09.2018,
11.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469
Potsdam,
Saal 25 wie folgt ergänzt:
- Abstimmung der Gläubigerversammlung zum Kaufvertrag über wesentliche
Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens der Insolvenzschuldnerin (Verkauf
des Unternehmens), § 160 Abs. 1, 2 Nr. 1 InsO.
Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die
Zustimmung der Gläubiger zum abzuschließenden Vertrag als erteilt, § 160 InsO.
Potsdam, 28. August 2018, 35 IN 168/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 09.08.2018
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der One Seven of Germany GmbH ; Am Honigberg 31 ; 14943 Luckenwalde
wird der Beschluß des Amtsgerichts Potsdam - Insolvenzgericht - vom 1.8.2018
dahingehend berichtigt, dass der Passus
"Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter.",
welcher aufgrund eines Diktatfehlers entstand, ersatzlos gestrichen.
Potsdam, 09.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19402 P HRB 19402 P: One Seven of Germany GmbH, Luckenwalde, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG …
Forderungsprüfung 35 IN 168/18 · One Seven of Germany GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 168/18
- Wirksam am
- 02.08.2018
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 19402
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der One Seven of Germany GmbH, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
heute, am 01.08.2018 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt,
unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie
zu verfügen (§§ 270, 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt:
Herr Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Dies gilt auch für nachrangige Forderungen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Sachwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Sachwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen
wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 12.9.2018,
11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 -
12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 272, 277 InsO
bezeichneten Gegenstände.
Potsdam, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19402 P HRB 19402 P: One Seven of Germany GmbH, Luckenwalde, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde. Inländische Geschäftsanschrift: Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schmitz, …
Vetter, Mario, *XX.XX.XXXX, Luckenwalde
HRB 19402 P HRB 19402 P: One Seven of Germany GmbH, Luckenwalde, Rudolf-Breitscheid-Str. 78, 14943 Luckenwalde. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Klinkhardt, Uwe
HRB 19402 P HRB 19402 P: One Seven of Germany GmbH, Luckenwalde, Rudolf-Breitscheid-Str. 78, 14943 Luckenwalde. Geschäftsführer: Klinkhardt, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertrete…
HRB 19402 P One Seven of Germany GmbH, Luckenwalde(Rudolf-Breitscheid-Str. 78, 14943 Luckenwalde). Grund- oder Stammkapital: 275.000 EUR Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 ist das Stammkapital …
HRB 19402 P One Seven of Germany GmbH, Luckenwalde(Rudolf-Breitscheid-Str. 78, 14943 Luckenwalde). Geschäftsführer:Mielecke, Andreas, *XX.XX.XXXX, Luckenwalde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit de…
HRB 19402 P One Seven of Germany GmbH, Luckenwalde(Rudolf-Breitscheid-Str. 78, 14943 Luckenwalde). Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von stationären Löschanlagen sowie deren Installation und Wart…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.