HRB 16658
One Brand Solutions GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Springorumallee 5, 44795 BochumGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bochum
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 11.01.2021
- Datenstand
- 2025-02-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Davut Sahin
Gelsenkirchen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-02-01 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Betrieb von Telekommunikationsgeschäften, der Handel mit Telekommunikationsartikeln, die Beratung von Personen und Unternehmen in allen geschäftlichen Bereichen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen, Räumen, Möbeln und Personalcomputern, Promotion, Personalüberlassung, geschäftliche Werbung, Schulungen (Coaching) und Web-Design. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1312/20 · One Brand Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1312/20
- Wirksam am
- 11.05.2021
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16658
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der One Brand Solutions GmbH,
Springorumallee 5, 44795 Bochum, Amtsgericht Bochum , HRB 16658
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.2021 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
405 IN 1312/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 11.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 405 IN 1312/20 · One Brand Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1312/20
- Wirksam am
- 22.03.2021
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16658
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der One Brand Solutions GmbH,
Springorumallee 5, 44795 Bochum, Amtsgericht Bochum , HRB 16658
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten
Gelegenheit, bis zum 29.04.2021 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der
Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
405 IN 1312/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 22.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16658 HRB 16658: One Brand Solutions GmbH, Bochum, Springorumallee 5, 44795 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig (405 IN 1312/2020) vom 28.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
Forderungsprüfung 405 IN 1312/20 · One Brand Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1312/20
- Wirksam am
- 28.12.2020
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16658
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der One Brand Solutions GmbH,
Springorumallee 5, 44795 Bochum, Amtsgericht Bochum , HRB 16658
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
ergeht am 28.12.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Verkauf von
Mobilfunkendgeräten und Vermittlung von Telekommunikationsverträgen) wird am
28.12.2020 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Joachim M. E. Voigt-Salus
Großer Brockhaus 1
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 231780
Telefax: 0341 23178222
Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 17.02.2021
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO und die Rechtshandlungen
von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur
Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung
von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes
(§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 17.03.2021
14:30 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 28.10.2020 beim erlassenden Insolvenzgericht eingegangen.
Die Schuldnerin gehört der Unternehmensgruppe "Philion-Gruppe" an. Das
Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, hat sich mit Beschluss vom 28.10.2020
Az. 405 IN 1297/20 als Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a Absatz 1 InsO u.a. für
das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin One Brand Solutions
GmbH für zuständig erklärt.
Die Schuldnerin ist nach den Feststellungen des Gerichts zahlungsunfähig und
überschuldet.
Die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens sind durch die
prognostizierte Insolvenzmasse gedeckt.
Der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, da dies zur Förderung des
Verfahrensablaufs angezeigt ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 1312/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1312/20 · One Brand Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1312/20
- Wirksam am
- 14.12.2020
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16658
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der One Brand Solutions
GmbH, Springorumallee 5, 44795 Bochum, Amtsgericht Bochum , HRB 16658
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
ergeht am 14.12.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.12.2020 um
10:10 Uhr die starke vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Joachim M. E. Voigt-Salus
Großer Brockhaus 1
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 231780
Telefax: 0341 23178222
Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de
bestellt.
3. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu
verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative
InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den
vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe,
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern
und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in
Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von
ihm für die zukünftige Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen.
Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
Gründe:
Die Anordnung der starken vorläufigen Insolvenzverwaltung ist zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 1312/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 1312/20 · One Brand Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 405 IN 1312/20
- Wirksam am
- 29.10.2020
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16658
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der One Brand Solutions
GmbH, Springorumalllee 5, 44795 Bochum, Amtsgericht Bochum , HRB 16658
vertreten durch den Geschäftsführer Davut Sahin
ergeht am 29.10.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 29.10.2020 um
12:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Joachim M. E. Voigt-Salus
Großer Brockhaus 1
04103 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 231780
Telefax: 0341 23178222
Email geschäftlich: joachim.voigt-salus@voigtsalus.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben
davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.
Gründe :
Das Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, hat sich mit Beschluss vom
28.10.2020 Az. 405 IN 1297/20 als Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a Absatz 1 InsO
für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin für zuständig
erklärt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die
Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im
Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die
Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag
der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur
Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als
bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen
werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
405 IN 1312/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 29.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16658 HRB 16658: One Brand Solutions GmbH, Bochum, Porschestr. 13, 44809 Bochum. Änderung zur Geschäftsanschrift: Springorumallee 5, 44795 Bochum.
HRB 16658 HRB 16658: One Brand Solutions GmbH, Bochum, Porschestr. 13, 44809 Bochum. Nach Änderung: Geschäftsführer: Sahin, Davut, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eig…
HRB 16658 HRB 16658: One Brand Solutions GmbH, Bochum, Porschestr. 13, 44809 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Grundhoff, Ralf, Königswinter, *XX.XX.XXXX.
HRB 16658 HRB 16658: One Brand Solutions GmbH, Bochum, Porschestr. 13, 44809 Bochum. Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Sahin, Davut, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Grun…
HRB 16658 HRB 16658: One Brand Solutions GmbH, Bochum, Porschestr. 13, 44809 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Laumann, Stephan, Münster, *XX.XX.XXXX.
HRB 16658 HRB 16658: One Brand Solutions GmbH, Bochum, Porschestr. 13, 44809 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2016 Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2017 hat die Ände…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.