HRB 507678
oncgnostics GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Jena
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Registerdaten
- Sitz
- Jena
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 89/25 · oncgnostics GmbH · Insolvenzgericht Gera
- Insolvenzgericht
- Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 89/25
- Wirksam am
- 25.06.2025
- Registerbezug
- Jena, HRB 507678
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
oncgnostics GmbH, Löbstedter Straße 41, 07749 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Alfred Hansel und Dr. Martina Schmitz
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH RAG StBG, Kochstraße 5, 07745 Jena, Gz.: SV-jw 24/0143
Beschluss:
Der mit Eröffnungsbeschluss vom 28.05.2025 auf den 20.08.2025, 10:30 Uhr bestimmte Prüfungstermin wird vertagt auf Mittwoch, den 27.08.2025, 9:30 Uhr, Justizzentrum Gera, Amtsgericht Gera, Haus 5, Saal 301, Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Gera.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 25.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 89/25 · oncgnostics GmbH · Insolvenzgericht Gera
- Insolvenzgericht
- Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 89/25
- Wirksam am
- 30.05.2025
- Registerbezug
- Jena, HRB 507678
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
oncgnostics GmbH, Löbstedter Straße 41, 07749 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Alfred Hansel und Dr. Martina Schmitz
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH RAG StBG, Kochstraße 5, 07745 Jena, Gz.: SV-jw 24/0143
hat der Insolvenzverwalter am 28.05.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 30.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 89/25 · oncgnostics GmbH · Insolvenzgericht Gera
- Insolvenzgericht
- Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 89/25
- Wirksam am
- 28.05.2025
- Registerbezug
- Jena, HRB 507678
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
oncgnostics GmbH, Löbstedter Straße 41, 07749 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Alfred Hansel und Dr. Martina Schmitz
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH RAG StBG, Kochstraße 5, 07745 Jena, Gz.: SV-jw 24/0143
1. Das am 20.03.2025 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.05.2025 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Kai Dellit
Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt
Telefon: 0361 601314-0
Telefax: 0361 601314-30
Email: erfurt@hww.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 25.06.2025, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Amtsgericht Gera
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 20.08.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal H5-301, 2. OG, Haus 5, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Amtsgericht Gera
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO).
Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr - nach den Verfahrenskosten - vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 28.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 89/25 · oncgnostics GmbH · Insolvenzgericht Gera
- Insolvenzgericht
- Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 89/25
- Wirksam am
- 08.04.2025
- Registerbezug
- Jena, HRB 507678
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
oncgnostics GmbH, Löbstedter Straße 41, 07749 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Alfred Hansel und Dr. Martina Schmitz*
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 507678
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH RAG StBG, Kochstraße 5, 07745 Jena, Gz.: SV-jw 24/0143
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 24.03.2025 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Telefon: 0361 601314-0, Telefax: 0361 601314-30, Email: erfurt@hww.eu.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 24.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 507678 HRB 507678: oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Änderung der Geschäftsanschrift: Löbstedter Straße 41, 07749 Jena.
HRB 507678 HRB 507678: oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Aufgrund der in der Satzung vom 24.09.2018 und 26.03.2019 enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) ist die Erhöhung des Stammkapi…
HRB 507678 HRB 507678: oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2019 hat die Änderung der Ziffer 5.1. (Genehmigtes Kapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. …
HRB 507678 HRB 507678: oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.150,00 EUR auf 126.015,00 EUR und die Änderung der Ziff…
HRB 507678 HRB 507678: oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.845,00 EUR auf 118.865,00 EUR und die Änderung des § 4.…
HRB 507678 HRB 507678: oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.446,00 EUR auf 116.020,00 EUR und die Änderung des § 4 …
HRB 507678 HRB 507678:oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena.Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 48.598,00 EUR auf 109.574,00 EUR und die Änderung des § 4.1…
HRB 507678 oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.976,00 EUR auf 60.976,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsv…
HRB 507678 oncgnostics GmbH, Jena, Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2012. Geschäftsanschrift: Winzerlaer Str. 2, 07745 Jena. Gegenstand des Unternehme…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.